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Kabinettssitzungen 2023

Für Sie zusammengefasst finden Sie hier die Sitzungen des Kabinetts aus dem Jahr 2023.

Kamerateams filmen.
Presseangehörige haben sich gegenüber der zuständigen Behörde oder dem Polizeivollzugsdienst zu erkennen zu geben, damit geeignete Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden können.  © unsplash

1. Inneres: Neues Versammlungsgesetz geht in den Landtag

Am 22. August 2023 wurde ein neuer Entwurf des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVersG) vom Kabinett zur Anhörung freigegeben.

An der Anhörung beteiligten sich unter anderem kommunale Spitzenverbände, Polizeigewerkschaften, der Verband der Sächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Vertreter der Landeskirchen, des Vereins »Komitee für Grundrechte und Demokratie«, sowie der Deutsche Journalistenverband und der Handelsverband Sachsen.

Um eine umfassende Beteiligung weiterer Interessengruppen und Privatpersonen zu ermöglichen, wurde der Gesetzentwurf zusätzlich im Beteiligungsportal Sachsen veröffentlicht. Dadurch erhielten zahlreiche gesellschaftliche Kreise die Gelegenheit, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen.

Der Fokus vieler Stellungnahmen lag auf der Eignungsprüfung von Ordnern gemäß dem Gesetzentwurf. Dieser sieht vor, dass bei Versammlungen mit einer prognostizierten unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit die Eignung der Ordner im Voraus überprüft wird.

Das Mindestalter von 16 Jahren für Ordner wurde beibehalten, aber bei Schülerdemonstrationen oder extremistischen Versammlungen kann davon abgewichen werden.

Gesetzes über den Schutz der Versammlungsfreiheit – Neues Versammlungsgesetz geht in den Landtag

2. Wirtschaft: Weichen für Aufbau eines nationalen Wasserstoffzentrums gelegt

Das sächsische Kabinett hat das Wirtschaftsministerium beauftragt, mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine Verwaltungsvereinbarung zur gemeinsamen Förderung des Hydrogen Innovation Centers schließen.

In den Jahren 2024 bis 2028 soll dieses Vorhaben von sächsischer Seite mit rund 15 Millionen Euro unterstützt werden und so die in Aussicht gestellte Bundesförderung ergänzen.

Das Zentrum in Chemnitz ist einer von vier im Jahr 2021 vom Bund ausgewählten Standorten, das zusammen das Innovations- und Technologiezentrum für Wasserstoff des Bundes bilden. Alle Standorte sollen so entwickelt werden, dass sie sich langfristig selbst am Markt tragen.

Nationales Wasserstoffzentrum: Freistaat stellt Weichen für den Aufbau des Standorts in Chemnitz

3. Soziales: 5,2 Millionen Euro für Kurzzeitpflege beschlossen

Das Kurzzeitpflegeangebot in Sachsen wird erweitert. Hierfür hat das Kabinett eine Richtlinie des Sozialministeriums zur Förderung neuer Kurzzeitpflegeplätze im Freistaat Sachsen genehmigt.

Das Investitionsprogramm sieht vor, ab 2024 zunächst 200 neue Plätze für die kurzzeitige Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und die Entlastung pflegender Angehöriger zu schaffen. Das Gesamtvolumen beträgt bis zu 20 Millionen Euro.

Für dieses Vorhaben werden im Haushalt des Sozialministeriums im kommenden Jahr bereits 5,2 Millionen Euro bereitgestellt. Die Entscheidung über die weitere Finanzierung des Programms im nächsten Doppelhaushalt liegt in den Händen des Sächsischen Landtags.

Sachsen stellt 5,2 Millionen Euro für Kurzzeitpflege bereit

4. Regionalentwicklung: Freistaat erhöht Förderung für Sozialen Wohnungsbau

Aufgrund schlechterer Rahmenbedingungen im Wohnungsbau hat der Freistaat Sachsen gegenwirkend reagiert, indem er die soziale Wohnraumförderung erneut überarbeitet hat, diesmal durch die Anpassung der Förderrichtlinie für gebundenen Mietwohnraum.

Das Kabinett hat die entsprechende Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung neu formuliert.

Die Förderquote wurde von 40 auf maximal 45 Prozent erhöht, wobei auch die erwartete Baupreissteigerung berücksichtigt wurde, die zu steigenden Angebotsmieten führen wird. Insgesamt bedeutet dies eine deutliche Erhöhung der Fördermittel um durchschnittlich etwa 20 Prozent.

Sozialer Wohnungsbau in Dresden und Leipzig: Freistaat erhöht Förderung

5. Europa: Gesamtkonzept Europabildung im Kabinett vorgestellt

Im Kabinett wurde das Gesamtkonzept Europabildung vorgestellt. Im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe und unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure wurde das Gesamtkonzept erarbeitet.

Das Konzept soll passgenaue Angebote der Europabildung für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen schaffen. Zudem sollen mehr Familien und Menschen im Arbeitsleben mit europabildenden Formaten angesprochen werden.

»Europa muss verständlicher, greifbarer und erlebbarer werden«

Männer und Frauen demonstrieren.
Das Dresdner Bündnis »Herz statt Hetze« hatte im Oktober 2023 auf dem Theaterplatz zu Gegenprotesten aufgerufen, während Querdenker, Rechtsextremisten und Reichsbürger zu einer Demonstration aufriefen.  © dpa-Zentralbild

1. Inneres, Justiz und Soziales: Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus

Der Kampf gegen Rechtsextremismus bleibt eine große Herausforderung. Die sächsische Staatsregierung verfolgt einen umfassenden Ansatz: Stärkung durch Demokratie- und Wertebildung, Beratung mit vielfältigen Angeboten und Einschreiten durch frühzeitige Aufklärung und Repression. Das 2021 beschlossene Gesamtkonzept steht auf diesen Säulen, wird jährlich überprüft.

In der Kabinettssitzung wurde über den Umsetzungsstand berichtet. Besonders erwähnenswert ist die demokratische Bildungsarbeit, die durch lokale Partnerschaften für Demokratie und den Landespräventionsrat vorangetrieben wurde.

Im vergangenen Jahr lag der Fokus auf der Vermittlung von Demokratie und Werteverständnis im Schulbereich und in der Erwachsenenbildung. Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung leistet ebenfalls einen bedeutenden Beitrag, insbesondere durch zahlreiche Veranstaltungen im ländlichen Raum Sachsens.

Die Forschungsinstitute im Bereich Demokratie und politische Bildung haben wertvolle, sachsenspezifische Erkenntnisse geliefert, die in die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Trägerschaft einfließen und die Effektivität der Demokratiearbeit unterstützen.

Hintergrund:

Das Gesamtkonzept wurde 2021 erstmals vom sächsischen Kabinett beschlossen und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Beteiligte sind u.a. das Staatsministerium des Innern, Justiz-, Sozial-, Kultus- und Wissenschaftsministerium, Staatskanzlei sowie zivilgesellschaftliche Akteure.

Klares Signal durch das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus: Rechtsextremistischen Bedrohungen weiter konsequent die Stirn bieten

2. Soziales: Kabinett gibt Entwurf eines novellierten Bestattungsgesetzes zur Anhörung frei

Das Kabinett hat den Entwurf für ein neues Sächsisches Bestattungsgesetz zur Anhörung freigegeben.

Das Sächsische Bestattungsgesetz regelt das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen. Nach der letzten großen Novelle im Jahr 2009 soll das Gesetz nunmehr an die Erfordernisse der Praxis, der gesellschaftlichen Entwicklungen im Hinblick auf die Bestattungskultur und der Digitalisierung angepasst werden.

Die Grundsystematik des Gesetzes, die sich in der Praxis bewährt hat, soll dabei erhalten bleiben.

Mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes ist unter anderem die Stärkung der Rechte von Eltern Fehlgeborener vorgesehen, welchen ein Auskunftsrecht über den Verbleib ihres Kindes eingeräumt wird. Zudem sollen sie umfassend über die bestehenden Bestattungsmöglichkeiten aufgeklärt werden müssen.

Anpassung an aktuelle Erfordernisse: Kabinett gibt Entwurf eines novellierten Bestattungsgesetzes zur Anhörung frei

3. Kultur: Sachsen fördert Gastspiel »Der Koch und der halbe Soldat«

Die Sächsische Staatsregierung hat beschlossen, der Stadt Dresden für die Finanzierung des Gastspiels »Der Koch und der halbe Soldat« des tjg. theater junge generation Dresden in Kooperation mit der Theatergruppe Laika Antwerpen Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Während der Leipziger Buchmesse im März 2024 wird das tjg. mit der Inszenierung im TDJW Theater der Jungen Welt Leipzig gastieren.

Die Inszenierung feierte am tjg. Dresden bereits am 11. November 2023 Premiere. Die Konzeption und Vorbereitung dieser Phase wurden finanziell unterstützt durch die Regierung Flanderns.

Im Ergebnis der sächsisch-flämischen Regierungskonsultationen am 6. September 2023 hatten die Regierungen beider Regionen auch eine engere Zusammenarbeit im Bereich Kunst und Kultur vereinbart.

Freistaat Sachsen fördert Kooperation des tjg. theater junge generation Dresden mit der Theatergruppe Laika Antwerpen mit 30.000 Euro

Ein Weizenfeld.
Der Nachteilsausgleich soll nach Auszahlung der Direktzahlungen so einfach wie möglich und digital beantragt werden können.   © unsplash

1. Landwirtschaft: Nachteilsausgleich für sächsische Landwirte beschlossen

Die Regierungsmitglieder haben sich auf einen Nachteilsausgleich verständigt. Mit diesem können Sachsens Landwirte wegen der verzögerten Auszahlungen von EU-Agrarsubventionen Gelder beantragen.

Der Ausgleich soll einmalig und pauschalisiert ausgezahlt werden. Die Pauschale wird standardisiert ermittelt und deckt Kosten wie zum Beispiel Zinslasten für Überbrückungskredite, Stundungsgebühren oder gegebenenfalls anfallende Beratungsleistungen. Die Bagatellgrenze liegt bei 50 Euro.

Die Direktzahlungen an die Landwirte sind jährliche EU-Förderungen, die die Landwirte flächenbezogen je Hektar erhalten. Sachsen hat sie bisher jeweils Ende Dezember für das folgende Jahr und somit zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt.

Landwirte können Nachteilsausgleich erhalten

2. Inneres: Kabinett bringt zwei Gesetzesvorhaben voran

Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes

Die Sächsische Staatsregierung Kabinett hat beschlossen, den Gesetzesentwurf zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes in den Landtag einzubringen. 

Im Kern beinhaltet der Gesetzentwurf:

  • Mehr Einfluss für Mitarbeitervertretungen: Das Gesetz will sicherstellen, dass Mitarbeitervertretungen eine wichtigere Rolle bei Zukunftsentscheidungen spielen. Dazu gehören Entscheidungen über die Beförderung oder Qualifizierung von Mitarbeitern.
  • Nutzung von Technologie erleichtern: Es soll einfacher werden, moderne Technologien für Besprechungen zu verwenden. Das schließt die Nutzung von Videos für Mitarbeitervertretungs-Meetings ein, sowie die Möglichkeit, online an Versammlungen teilzunehmen. Außerdem sollen Online-Kommunikationen zwischen Arbeitsplätzen und Mitarbeitervertretungen rechtlich abgesichert sein.
  • Mehr Flexibilität für Mitarbeitervertretungen: Das Gesetz erlaubt, dass Mitarbeitervertretungen flexibler über ihre Freistellungen entscheiden können. Das gibt ihnen mehr Spielraum, ihre Arbeit besser zu organisieren.
  • Neue Vertretung für Referendare: Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, eine Vertretung für Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst einzuführen. Das bedeutet, dass auch diese Gruppe angemessen vertreten wird.
  • Datenschutz verbessern: Das Gesetz schafft klare Regeln für den Datenschutz im Zusammenhang mit der Arbeit von Mitarbeitervertretungen. Die Verantwortung dafür liegt bei der Dienststelle

Bachelor-Studiengang »Digitale Verwaltung«

An der Hochschule Meißen haben Studierende zum ersten Mal den Bachelor-Studiengang »Digitale Verwaltung« im Jahr 2020 begonnen. Ende Februar 2024 beenden die ersten Studierenden erfolgreich ihr Studium und erhalten den Abschluss »Bachelor of Science«. Die Absolventinnen und Absolventen sind gefragt, weil sie vielseitiges Wissen über IT-gestützte Verwaltungsprozesse sowie organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen haben.

Damit der Hochschulgrad »Bachelor of Science (B. Sc.)« offiziell vergeben werden kann, muss die Verordnung über die Hochschulgrade an der Hochschule Meißen noch angepasst werden. Diese Änderung wurde vom Kabinett beschlossen.

Digitalisiertere Arbeit der Personalvertretungen und besserer Schutz von Hinweisgebern: Kabinett bringt zwei Gesetzesvorhaben voran; Erstmals Bachelor-of-Science-Absolventen an Hochschule Meißen

Sächsische Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten zukünftig eigene Personalvertretungen

Ein Arzt hält ein Stethoskop in der Hand.
Mit dem neuen Krankenhausplan wird die bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung ab dem 1. Januar 2024 sichergestellt.   © unsplash

1. Soziales: Neuer Krankenhausplan beschlossen

Das Kabinett hat den ab 1. Januar 2024 gültigen Krankenhausplan des Freistaates Sachsen beschlossen.

Im Freistaat gibt es insgesamt 76 Krankenhäuser, die über das gesamte Gebiet verteilt sind. Diese Krankenhäuser bieten eine flächendeckende Regel- und Schwerpunktversorgung. Zusätzlich gibt es Maximalversorger und Fachkrankenhäuser, die das Netzwerk ergänzen.

Der neue Krankenhausplan sieht vor, zwei neue Schwerpunktversorger in Borna und Bautzen hinzuzufügen, um die Struktur der Krankenhäuser weiter zu verbessern. Der Plan berücksichtigt auch die neuen Regelungen des Sächsischen Krankenhausgesetzes, einschließlich der erstmaligen Ausweisung eines Krankenhauses der Regelversorgung mit dem Zusatz Gesundheitszentrum in Weißwasser.

Hintergrund:

Der Krankenhausplan des Freistaats Sachsen ist ein wichtiges Instrument. Er dient dazu,:

  • den aktuellen und zukünftigen Bedarf an stationärer Krankenhausversorgung festzustellen und
  • zu bestimmen, welche Krankenhäuser für eine hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.

Diese ausgewählten Krankenhäuser haben Anspruch auf Investitionskostenförderung und dürfen Behandlungen für gesetzliche Krankenkassen durchführen (§ 108 SGB V).

Staatsregierung beschließt neuen Krankenhausplan

2. Soziales: Entwurf für ein Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz vorgelegt

Die Sächsische Staatsregierung hat den Entwurf eines Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes zur Einbringung in den Landtag freigegeben.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern. Es schafft eine rechtliche Grundlage für die gleichberechtigte Beteiligung dieser Menschen und verbessert die Integrationsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene im Freistaat Sachsen.

Das Gesetz soll die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund fördern. Es schafft eine rechtliche Basis für die gleichberechtigte Teilnahme dieser Menschen und verbessert die Integrationsstrukturen im Freistaat Sachsen auf Landes- und kommunaler Ebene.

Das Gesetz legt auch fest, dass Integration eine gemeinsame Aufgabe von Freistaat, Landkreisen und Kreisfreien Städten ist. Die Staatsregierung unterstützt bereits die Integrationsarbeit der Landkreise und Städte als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe.

Rahmen für eine gelingende Integration in Sachsen: Kabinett legt Landtag Entwurf für ein Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz vor

3. Kulturhauptstadt 2025: Chemnitz erhält zusätzlich 5 Millionen Euro

Das Kabinett hat beschlossen, der Stadt Chemnitz noch in diesem Jahr weitere fünf Millionen Euro für die Vorbereitung und Durchführung des Programms der Kulturhauptstadt zur Verfügung zu stellen.

Der Freistaat erhöht damit seinen Beitrag zur Kulturhauptstadt auf 25 Millionen Euro. Mit der Erhöhung und der rechtzeitigen Bereitstellung der Mittel soll die in der Bewerbung versprochene Qualität und regionale Wirksamkeit sichergestellt werden.

Freistaat Sachsen unterstützt die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 mit zusätzlich 5 Millionen Euro

4. Staatsverwaltung: Strategie zur digitalen Transformation verabschiedet

Die Staatsregierung hat die Strategie zur digitalen Transformation der Sächsischen Staatsverwaltung verabschiedet.

Dieses Gesamtkonzept gibt den Rahmen für das Handeln der Sächsischen Staatsverwaltung bis zum Jahr 2030 vor. Die Strategie beinhaltet fünf wesentliche Handlungsfelder:

  • Strategische Steuerung
  • Digitale Leistungserbringung
  • Digitale Aufgabenerfüllung und Zusammenarbeit
  • Digitale Kompetenzen
  • Digitale Infrastruktur und digitale SouveränitätAus dem Strategiepapier werden nun Maßnahmen erarbeitet, um diese Ziele zu erreichen. Bereits bestehende Konzepte und Umsetzungspläne werden integriert. Die Maßnahmen werden zentral koordiniert und durch die sächsischen Staatsministerien umgesetzt. In regelmäßigen Abständen wird das sächsische Kabinett über den Fortgang der Umsetzung unterrichtet.

Aus dem Strategiepapier werden nun Maßnahmen erarbeitet, um diese Ziele zu erreichen.

Strategie zur digitalen Transformation der Sächsischen Staatsverwaltung

Forschung: Strategie zur »Digitalen Transformation im Hochschulbereich« vorgestellt

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow hat dem Sächsischen Kabinett heute die gemeinsame Dachstrategie des Sächsischen Wissenschaftsministeriums und der Landesrektorenkonferenz (LRK) zur »Digitalen Transformation im Hochschulbereich« vorgestellt.

Der digitale Wandel fordert die Hochschulen auf ganzer Breite heraus. Er verändert die Art und Weise, wie sie in der Lehre Wissen und Kompetenzen vermitteln, in der Forschung neue Erkenntnisse generieren und diese in die Praxis überführen und wie sie ihre administrativen Prozesse organisieren. Die digitale Transformation ist ein zentraler Hebel für den Erhalt der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Hochschulen, im nationalen und internationalen Kontext.

In der Strategie werden u. a. konkrete Aufgaben beschrieben, die einer Vision 2030 folgen und in enger Partnerschaft der Hochschulen untereinander und mit dem Wissenschaftsministerium umgesetzt werden sollen. Schwerpunktaufgaben sind:

  • robuste Netzwerkinfrastrukturen aufbauen, die eine hohe Ausfallsicherheit bieten
  • in allen Hochschul-Abläufen eine durchgängig sichere Informationsverarbeitung gewährleisten
  • Sicherheitslösungen nutzen, um Bedrohungen in Echtzeit zu erkennen
  • digital gestützte Lehre zur Steigerung der Lernerfolge ausbauen
  • digitale Lehre (zusätzlich zur Präsenzlehre) effektiv nutzen, um ortsunabhängiges und zeitlich flexibles Studieren zu fördern

Strategie zur »Digitalen Transformation im Hochschulbereich« vorgestellt

Soziales: Neues Sächsisches Wohnteilhabegesetz gebilligt

Das Sächsische Wohnteilhabegesetz (SächsWTG) soll das aus dem Jahr 2012 stammende Sächsische Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen (SächsBeWoG) ablösen. Den Entwurf des SächsWTG hat das Kabinett heute gebilligt. Er wird nun in den Landtag eingebracht.

Moderne Vorschriften sollen die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner stärken. Unter anderem wird der Personenkreis, welcher von der zuständigen Heimaufsichtsbehörde über die Rechte und Pflichten der Bewohnerinnen und Bewohner zu beraten und zu informieren ist, auf die rechtlichen Vertreterinnen und Vertreter, die Bewohnervertretungen und auf das Selbstbestimmungsgremium erweitert. Darüber hinaus sind Träger und Leistungsanbieter verpflichtet, alle Interessierten über das Leistungsangebot in Textform und leicht verständlicher Sprache nach Art, Umfang und Kosten zu informieren. Der Prüfbericht der letzten wiederkehrenden Prüfung der zuständigen Behörde ist am Ort der Einrichtung oder der ambulant betreuten Wohngemeinschaft zur Einsichtnahme vorzuhalten. Neu in das Gesetz aufgenommen wird zudem der Gedanke des Gewaltschutzes.

Mit der Weiterentwicklung des SächsBeWoG wird eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag und aus der Enquete-Kommission »Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen« im Sächsischen Landtag umgesetzt.

Neues Sächsisches Wohnteilhabegesetz stärkt Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern

Digitalisierung: Förderrichtlinie »Lokale Innovationsräume für Digitalisierung - LIfD« beschlossen

In ihrer heutigen Kabinettssitzung hat die Staatsregierung die Förderrichtlinie »Lokale Innovationsräume für Digitalisierung - LIfD« beschlossen. Für die Förderung stehen aus dem »Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet« bis zu zwölf Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung.

Lokale Innovationsräume für Digitalisierung, kurz LIfDs, sind Orte, in denen Modellprojekte zu Co-Working-Flächen, Innovations- und Lösungslaboren oder Digitallaboren eingerichtet, betrieben und weiterentwickelt werden. Ziel der Förderung ist es, durch einen cross-sektoralen, übergreifenden Ansatz die Vernetzung von Menschen, Projekten und Organisationen auf dem Gebiet der Digitalisierung voranzutreiben. LIfDs sind nicht nur Anlaufpunkte für Unternehmen, sondern sollen mit ihren Angeboten auch Bürgerinnen und Bürger für digitale Themen interessieren und dazu beitragen, deren digitale Kompetenzen zu stärken und für Teilhabe zu sorgen.

Das Programm besteht aus zwei Förderbereichen. Der erste Fördergegenstand ermöglicht den Aufbau und den Betrieb von sachsenweit verteilten stationären LIfDs. Der zweite Fördergegenstand unterstützt die Errichtung und den Betrieb einer mobilen LIfD-Lösung, die in den Regionen Sachsens zum Einsatz kommen soll, die über keine oder wenige lokale Innovationsräume für Digitalisierung verfügen.

Ein Ziel ist es, Regionen dabei zu unterstützen, eine Innovationskultur vor Ort zu etablieren oder zu vertiefen und damit längerfristig den Aufbau eines Innovationsökosystems zu befördern. Der verwendete Innovationsbegriff ist bewusst breit gefasst und schließt sowohl soziale als auch technisch-unternehmerische Innovationen mit ein.

Sachsen unterstützt »Lokale Innovationsräume für Digitalisierung« mit 12 Millionen Euro

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(© Sächsische Staatskanzlei)

Die Sächsische Staatsregierung kam zu einer auswärtigen Kabinettssitzung im Schloß Schönfeld zusammen.

Männer und Frauen posieren für ein Foto.
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(© Sächsische Staatskanzlei)

Ministerpräsident Kretschmer (Mitte) berichtet aus der Kabinettssitzung.

Zwei Männer und eine Frau sitzen an einem Tisch. Einer der Männer spricht in ein Mikrofon.
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(© Sächsische Staatskanzlei)

Staatsminister Günther berichtet über die Genehmigungen von Windenergieanlagen.

Ein Mann sitzt an einem Konferenztisch und spricht zu einer versammelten Personengruppe.

Die Sächsische Staatsregierung kam zu einer auswärtigen Kabinettssitzung im Schloß Schönfeld zusammen.

1. Umwelt: Mehr Genehmigungen bei Windkraft in Sachsen

Sachsens Energieminister Wolfram Günther stellte aktuelle Daten zu Genehmigungen von Windenergieanlagen vor.

Demnach wurden in Sachsen in den ersten drei Quartalen dieses Jahres Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 140 Megawatt genehmigt (24 Windenergieanlagen). Zum 30. September befanden sich zudem weitere Anlagen mit einer Leistung insgesamt 481 Megawatt im Genehmigungsverfahren (85 Anlagen).

Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2020 wurden in Sachsen 39 Megawatt (neun Anlagen) genehmigt; 2021 lag der Wert bei 54 Megawatt (elf Anlagen) und 2022 erfolgten Genehmigungen für Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 101 Megawatt (20 Anlagen).

Die Zahl neu gebauter Windenergieanlagen hat jedoch eine begrenzte Aussagekraft für die Entwicklung der erneuerbare Energien. So liefern heute installierte Anlagen zehnfache Menge an Strom gegenüber den vor 15 oder 20 Jahren errichteten Anlagen.

Günther: »Mehr Genehmigungen bei Windkraft sind Erfolg gelöster Bremsen«

2. Soziales: Förderrichtlinie »Integrative Maßnahmen« novelliert

Die Kabinettsmitglieder haben die Richtlinie »Integrative Maßnahmen« beschlossen.

Die Richtlinie richtet sich an Vereine und gemeinnützige Organisationen zur Förderung von Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. 

Zukünftig werden die Fördergegenstände durch Konkretisierung in sechs klar definierten Fördersäulen gebündelt. Dies ermöglicht eine zielgenaue Beantragung und Bewilligung. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wird die Förderrichtlinie künftig umsetzen.

Mittels der überarbeiteten Förderrichtlinie werden zudem Sprach-Lern-Räume zur Verbesserung kommunikativer Fähigkeiten der Menschen mit Einwanderungsgeschichte und auch Patenschafts- und Mentoringprojekte als neue Förderinstrumente eingeführt.

Hintergrund:

Die Förderrichtlinie soll die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte verbessern und den gesellschaftliche Zusammenhalt in Sachsen stärken.

Förderrichtlinie »Integrative Maßnahmen« novelliert Staatsministerin Köpping: »Rechtssichere Grundlage für die Förderung im nächsten Jahr – Richtlinie wird 2024 weiterentwickelt«

3. Bildung: Unterstützung benachteiligter Schüler und Erwachsener

Benachteiligte Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen noch gezielter in ihrer Bildungslaufbahn unterstützt werden. Das sieht die geänderte ESF-Plus-Förderrichtlinie »Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021-2027« des Kultusministeriums vor, die vom Kabinett beschlossen wurde.

Ziel der Förderung ist es, die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsschwierigkeiten sowie Erwachsenen, die Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben, mit zusätzlichen Unterstützungsangeboten zu verbessern.

Kabinett verabschiedet Förderrichtlinie zur Unterstützung benachteiligter Schüler und Erwachsener

4. Soziales: Mehr Unterstützung für Sachsens Tierheime

Sachsens Tierheime sollen stärker unterstützt werden. Tierheime, die von Tierschutzvereinen betrieben werden, können zukünftig für ihre Personal- und Betriebsausgaben eine höhere Förderung bekommen.

Bisher war die Fördersumme auf bis zu 5.800 Euro jährlich pro Tierheim begrenzt. Künftig ist eine Förderung bis zu einer Gesamtsumme von 10.000 Euro pro Jahr pro Tierschutzverein möglich. Dabei bleibt die Höhe der Zuwendung wie bisher auf maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Sachausgaben begrenzt.

Die entsprechende Änderung der Tierschutz-Förderrichtlinie hat das Kabinett in seiner Sitzung beschlossen.

Mehr Unterstützung für Sachsens Tierheime – höhere Förderung für Personal- und Betriebsausgaben

1. Soziales: Moderne Regelung für Hilfen für Menschen mit psychischen Krankheiten

Die Sächsische Staatsregierung hat den Gesetzentwurf über die Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKHG) zur Anhörung freigegeben. Es soll das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Erkrankungen (SächsPsychKG) ablösen.

Das neue Gesetz nimmt Anschluss an die tatsächlichen Versorgungsstrukturen und Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Dazu zählen beispielsweise die Aufnahme neuer Hilfeformen wie der Einsatz von Genesungsbegleitern und die explizite Berücksichtigung psychotherapeutischer und psychosomatischer Angebote. Zudem wird die Beteiligung der Patientinnen und Patienten und der Angehörigen betont.

Sachsen schafft moderne gesetzliche Regelung für Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten

2. Umwelt: Kreislaufwirtschaftsplan für Sachsen beschlossen

Die Sächsische Staatsregierung hat den Kreislaufwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen beschlossen. Der Plan ist die Fortschreibung des zuletzt 2016 neu gefassten Abfallwirtschaftsplans und setzt andere fachpolitische Schwerpunkte als seine Vorgänger.

Ein wichtiges Ziel des Kreislaufwirtschaftsplans ist es, die Menge an Restabfällen aus privaten Haushalten und Kleingewerbe im Freistaat Sachsen um 80.000 Tonnen zu senken, damit im Jahr 2032 nur noch 413.000 Tonnen Restabfälle anfallen. Erreicht werden soll das durch mehr Abfallvermeidung, aber auch durch eine optimierte Trennung von Bioabfällen und Wertstoffen.

Umweltminister Günther: »Wir vollziehen die Wende hin zu Kreisläufen und Wiederverwendung«

3. Politische Bildung: Weiterentwicklung der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung brachte das Konzept für die Weiterentwicklung der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung ins Kabinett ein.

Künftig sollen die thematischen Schwerpunkte auf den Bereichen Innenpolitik und Zivilgesellschaft; Europa und Internationales; Geschichte; Politische Medienbildung und Interkulturelle Bildung liegen.

Die strukturelle Entwicklung zielt darauf ab, die Bildungsarbeit zu digitalisieren, Angebote dezentral zur Verfügung zu stellen und internationale Themen zu bearbeiten. Die Landeszentrale positioniert sich als zentrale Informationsquelle und als Plattform für Innovationen inhaltlicher, didaktischer und methodischer Art.

Neue Ziele und Perspektiven für die Zukunft: Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung entwickelt sich weiter

4. Forschung: Weißbuch für die Forschung in öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen veröffentlicht

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow hat dem Sächsischen Kabinett das »Weißbuch für die Forschung in öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen« vorgestellt.

Das Weißbuch ist das Ergebnis eines gut zweijährigen Dialogprozesses mit der Forschungscommunity, in dem Grundsätze und Leitlinien für eine zukunftsorientierte Forschungspolitik erarbeitet wurden.

Weißbuch für die Forschung in öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen im Freistaat Sachen veröffentlicht

5. Internationales: Neuer Leiter der Landesvertretung des Freistaates Sachsen bei der Europäischen Union in Brüssel

Europaministerin Katja Meier stellte den Mitgliedern des sächsischen Kabinetts den neuen Leiter der sächsischen Landesvertretung des Freistaates Sachsen bei der Europäischen Union, Herrn Jiří Zapletal, vor.

Neuer Leiter der Landesvertretung des Freistaates Sachsen bei der Europäischen Union in Brüssel

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(© Pawel Sosnowski)

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow stellte den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen vor.

Männer und Frauen sitzen an einem Konferenztisch.
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(© Pawel Sosnowski)

Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung tagte in der Mühlenscheune der KRABAT-Mühle Schwarzkollm.

Männer und Frauen sitzen in einem Restaurant an einem Konferenztisch.
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(© Pawel Sosnowski)

Ministerpräsident Michael Kretschmer und Landrat Udo Witschas informieren über die Gespräche im Kabinett.

Männer sitzen an einem Konferenztisch.

Die Sächsische Staatsregierung tagte in einer auswärtigen Kabinettssitzung in der KRABAT-Mühle Schwarzkollm.

1. Hochschule: Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen beschlossen

Das Sächsische Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Überführung der Berufsakademie Sachsen (BA) in die Duale Hochschule Sachsen beschlossen. Ab Anfang 2025 soll damit die sächsische Hochschullandschaft um die neue Hochschulart Duale Hochschule Sachsen (DHS) ergänzt werden. 

Der Zugang zur Dualen Hochschule soll nun auch für berufliche qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne Berufserfahrung möglich sein.

Die heutige BA bleibt im Kern erhalten. Das bedeutet, dass die Ausbildung an der Dualen Hochschule auch künftig in enger Zusammenarbeit mit Praxispartnern, also Unternehmen oder Institutionen, in einen theoretischen und einen praktischen Teil unterteilt ist. 

Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt in den Sächsischen Landtag eingebracht.

Duale Hochschule geht an den Start

2. Verkehr: Klimafreundliche und barrierefreie Linienbusse für Sachsen 

Die Kabinettsmitglieder haben eine neue Richtlinie zur Förderung von Bussen im ÖPNV beschlossen. Mit ihr fördert der Freistaat Sachsen künftig verstärkt klimafreundliche und barrierefreie Linienbusse.

Sächsische Verkehrsunternehmen und Kommunen werden insbesondere bei der Beschaffung von emissionsfreien Batterie- und Wasserstoffbussen sowie der notwendigen Lade- und Betankungsinfrastruktur unterstützt.

Im Förderjahr 2024 stehen dafür rund 55 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel der Richtlinie ist es, die Bedingungen im straßengebundenen ÖPNV mit Bussen im Freistaat Sachsen zu verbessern und den Anteil klimafreundlicher Busse zu erhöhen.

Freistaat Sachsen fördert klimafreundliche Busse

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(© Pawel Sosnowski)

Ministerpräsident Michael Kretschmer begrüßt Verteidigungsminister Boris Pistorius.

Zwei Männer laufen einen Gang entlang.
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(© Pawel Sosnowski)

Sitzung des Sächsischen Kabinetts mit Bundesverteidigungsminister Pistorius in der Landesvertretung in Berlin.

Männer und Frauen sitzen in einem Konferenzsaal.
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(© Pawel Sosnowski)

Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil im Gespräch mit Ministerpräsident Michael Kretschmer.

Zwei Männer unterhalten sich.
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(© Pawel Sosnowski)

Wolfgang Schmidt Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts im Gespräch mit dem Sächsischen Kabinett.

Drei Männer unterhalten sich.
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(© Pawel Sosnowski)

An der Kabinettssitzung nahm auch der Staatsminister und Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider teil.

Männer sitzen in einer Konferenz.
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(© Pawel Sosnowski)

Pressekonferenz des Sächsischen Kabinetts mit Bundeswirtschaftsminister Christian Lindner.

Vier Männer halten an Stehpulten eine Pressekonferenz.

Das sächsische Kabinett tagte auf einer auswärtigen Kabinettssitzung in der Vertretung des Freistaates Sachsen in Berlin.

An der Kabinettssitzung nahmen Boris Pistorius, Bundesminister der Verteidigung, Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, Carsten Schneider, Staatsminister und Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland, Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts sowie Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen, teil.

Mit den Bundesministern diskutierte das Kabinett die Ansiedlungsvorhaben der Bundeswehr in Sachsen, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Fachkräftestrategie der Bundesregierung, die Wasserstoffversorgung und Wasserstoffinfrastruktur in Sachsen, den Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlerevieren sowie den Pakt für Planungsbeschleunigung.

1. Stationierung der Bundeswehr in Sachsen

In enger Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen gelingt es derzeit die Stationierung der Bundeswehr in Sachsen weiter auszugestalten.

Als infrastrukturstarker Technologiestandort ist Sachsen ein besonders attraktiver Standort für eine zukunftsfähige Bundeswehr. Das Bundesministerium der Verteidigung betrachtet bis zum Ende des Jahres mögliche Orte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz für eine Stationierung von Truppenteilen. 

Hintergrund: Das Bundesverteidigungsministerium und die Sächsische Staatskanzlei hatten im Jahr 2021 in einer gemeinsamen Erklärung die Absicht bekundet, die sächsische Lausitz bei der für eine Stationierung neu aufzustellender Verbände der Bundeswehr mitzubetrachten.

2. Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Sachsen

Sächsisches Anliegen beim Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur ist es, dass die Planungen des Kernnetzes ausgeweitet werden.

Hier fehlten bisher noch Chemnitz, Dresden und die Lausitz mit wichtigen energieintensiven Betrieben beziehungsweise künftigen wasserstofffähigen Kraftwerken. Auch diese Regionen brauchen perspektivisch in großem Maße grünen Wasserstoff, um klimaneutral zu produzieren.

Dafür hatte sich Sachsen bereits im Sommer gegenüber dem Bund eingesetzt.

3. Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz

Zudem wurde gegenüber dem Bund die Streichung der vorgesehenen Mittelkürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« kritisiert.

Die Kürzungen erschweren nach Auffassung der Sächsischen Staatsregierung dringend nötige Anpassungen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft und öffentlicher Wasserversorgung an die Klimakrise. 

4. Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Fachkräftestrategie der Bundesregierung:

Es besteht eine große Übereinstimmung bei den Zielsetzungen und Handlungsfeldern der Fachkräftestrategie der Bundesregierung und der Fachkräftestrategie des Freistaates Sachsen.

Angesichts der demographischen Entwicklung bildet die Sicherung des Fachkräftebedarfes eine wesentliche Voraussetzung für eine weitere positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung in unserem Land.

Um die Fachkräftestrategie der Bundesregierung für Sachsen noch fruchtbarer zu machen, bedarf es weiterer finanzieller Unterstützung seitens des Bundes, um beispielsweise die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen, die gesteuerte Einwanderung von Fachkräften aus Drittländern zu stärken oder die Abwanderung von Fachkräften zu vermeiden.

Begünstigte der Förderung sollen in erster Linie die sächsische Wirtschaft und die Kommunen in Sachsen sein.

5. Strukturentwicklung

In den beiden sächsischen Braunkohlerevieren ist es gelungen, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort zahlreiche Projekte für die Strukturentwicklung zu entwickeln und damit die für die erste Förderperiode zur Verfügung stehenden Mittel vollständig zu untersetzen und darüber hinaus weitere Projekte zu entwickeln.

Im Mitteldeutschen Revier sind 44 Projekte mit einem Mittelvolumen von rund 468 Millionen Euro ausgewählt und auf den Weg gebracht, im Lausitzer Revier sind es 105 Projekte mit 1,05 Milliarden Euro.

Bund und Land sind sich einig darüber, dass möglichst schnell, unkompliziert und auf einem einfachen Weg Lösungen gefunden werden müssen, um die Mittelvergabe zu flexibilisieren, da viele der ausgewählten Projekte komplex sind und einen längeren Zeitraum benötigen, als die bisher vorgesehene erste Förderperiode bis 2026.

6. Start für Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen

Das Kabinett hat die neue Landesförderung »Berufliche Weiterbildung« beschlossen.

Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR sowie Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bzw. Selbstständige mit Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen können einen Zuschuss zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Geringfügig Beschäftigte erhalten einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Die Zuwendung kann bis zu 4.500 Euro betragen.

Die Förderung wird über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank umgesetzt.

1. Soziales: Stand zur Krankenhausreform

Gesundheitsministerin Petra Köpping hat das Kabinett gemeinsam mit Rainer Striebel, dem Vorstandsvorsitzenden der AOK Plus und Friedrich R. München, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, über den aktuellen Stand der Krankenhausreform und aktuelle Herausforderungen der Krankenhäuser informiert.

Nach Ansicht der Staatsministerin brauche es dringend eine Krankenhausreform, um die Standorte zu sichern und weiterzuentwickeln. Zudem solle das derzeitige Finanzierungssystem für Krankenhäuser geändert werden, das System der Fallpauschalen funktioniere nicht. Krankenhäuser seien demnach auch dort erforderlich, wo es nur wenige Behandlungsfälle gibt.

»Wir brauchen die Krankenhausreform dringend, um Standorte zu sichern und weiterzuentwickeln«

2. Kultus: 137 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagesbetreuung

Zum weiteren Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Grund- und Förderschulen sowie Horten hat das sächsische Kabinett die Förderrichtlinie »Ganztagsinvestitionen« verabschiedet.

Das Förderprogramm stellt 137 Millionen Euro Fördergelder für kommunale Träger (Städte, Gemeinde, Landkreise) und freie Träger von Grund- und Förderschulen bereit. Der Fördersatz für die Antragssteller beträgt bis zu 70 Prozent.

Gefördert werden Investitionen in einen Neubau, Umbau, eine Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden und Horten sowie deren Außenanlagen. 

Hintergrund:

Zur schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler ab 2026 stellt der Bund Investitionsmittel für Schulgebäude sowie Horte zur Verfügung. Ziel ist es, mit den Fördergeldern Schul- und Hortplätze zu erhalten, neu zu schaffen und die Qualität von Ganztagesbetreuung zu verbessern.

Der Bund stellt dafür den Ländern Finanzhilfen im Gesamtumfang von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. 

Über 137 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagesbetreuung

Männer und Frauen sitzen an einem Konferenztisch.
Im Gespräch mit Landrat Dirk Neubauer ging es auch um umweltschonende Mobilitätskonzepte.  © Foto: Pawel Sosnwoski

Das Sächsische Kabinett tagte in einer auswärtigen Kabinettssitzung im Alten Fördermaschinenhaus in der »Reichen Zeche« in Freiberg.

Die besprochenen Themen betrafen vorrangig den Landkreis Mittelsachsen. In der Runde mit dem Landrat Dirk Neubauer ging es unter anderem um umweltschonende Mobilitätskonzepte, die den Bedürfnissen im ländlichen Raum gerecht werden.

Mit dem Direktor des Helmholtz-Instituts Freiberg für Ressourcentechnologie diskutierten die Kabinettsmitglieder unter anderem über den Nachhaltigkeits-Campus Freiberg/Mittelsachsen. Vor allem im Bereich der Ressourcentechnologie soll hier gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft, Forschung und Industrie ein leistungsfähiges Innovationsökosystem entstehen.

Am Vorabend der Sitzung kamen die Mitglieder der Staatsregierung mit Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen, Verbänden, Initiativen und ehrenamtlich Tätigen zu einem Austausch im Landhotel Sonnenhof Ossig, einem Ortsteil von Roßwein, zusammen.

Auf Tellern werden Speisen angerichtet.
Die Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes soll Gastronomie- und Tourismusbetriebe vor erneuten Kostenerhöhungen schützen.  © unsplash

Kultur: Sachsen macht sich für Verlängerung der Umsatzsteuersenkung für Tourismus und Gastronomie stark

Der Freistaat Sachsen setzt sich im Bundesrat für eine auf drei Jahre befristete Verlängerung der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent ein. Gleichzeitig fordert der Freistaat eine umfassende Umsatzsteuerreform. Mit einem entsprechenden Änderungsantrag hat sich das sächsische Kabinett befasst.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte mit einem Entschließungsantrag die Bundesregierung zu einer dauerhaften Umsatzsteuersenkung für Tourismus und Gastronomie gefordert. Der Freistaat Sachsen reagiert darauf mit seinem Änderungsantrag. Eine solche unbefristete Verlängerung ist aus Sicht des Freistaates nicht zielführend. Vielmehr gilt es das Umsatzsteuerrecht zu vereinfachen und zu entbürokratisieren.

Aus Sicht von Staatskanzleichef Oliver Schenk ist eine Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes wichtig, um Gastronomie- und Tourismusbetriebe vor erneuten Kostenerhöhungen zu schützen. Auch für die Kindergarten- und Schulverpflegung ist es wichtig, dass die Kosten nicht noch weiter steigen. Die Betriebe sind aufgrund der gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten bereits stark belastet. Die Verlängerung der der befristeten Regelung, die zum 31. Dezember 2023 ausläuft, soll Schließungen vermeiden.

Kultur: Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 auf gutem Weg

Die Stadt Chemnitz und die Kulturhauptstadt GmbH haben im Kabinett einen Überblick zum aktuellen Stand der Kulturhauptstadt gegeben. Das derzeit wichtigste Ziel ist die Auswahl der Projekte und die Etablierung des konkreten Programms für 2025. Erste Eckpunkte des Programms sollen in absehbarer Zeit vorgestellt werden.

Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 ist bereits mit vielen Projekten sichtbar. So sind viele Baumaßnahmen in Stadt und Region gestartet, die Makerhubs sind ausgewählt, Kunstwerke am Purple Path sind eröffnet worden und Veranstaltungen wie das Makers United-Festival im Juli in Chemnitz haben stattgefunden. Auch weiterhin wird es regelmäßig Veranstaltungen und Ereignisse mit Kulturhauptstadtbezug in der Region geben Zum Beispiel rollt demnächst wieder die Europäische Friedensfahrt von Görlitz nach Chemnitz und in der zweiten Septemberhälfte wird in Chemnitz eine große Kreativtourismuskonferenz stattfinden.

Chemnitz ist im Jahr 2025 die Kulturhauptstadt Europas und präsentiert sich in diesem Jahr mit einem vielfältigen kulturellem Programm.

Inneres: Intensivierung der Einsatzmaßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

Innenminister Armin Schuster kündigte heute an, dass die Einsatzmaßnahmen der sächsischen Polizei zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität intensiviert werden. Da in jüngster Zeit die Straftaten im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität nochmals sprunghaft angestiegen sind, intensiviert die sächsische Polizei ihre Arbeit mit gezielten Maßnahmen zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität. Die Landespolizei kooperiert dabei eng mit der Bundespolizei und setzt unter anderem die Gemeinsamen Fahndungsgruppen (GFG) gezielt ein. Weiterhin werden Einheiten der Bereitschaftspolizei sowie der Polizeidirektionen in sämtlichen Grenzregionen Sachsens Kontrollen durchführen.

Um den Fahndungs- und Kontrolldruck weiter auszubauen und noch stärker Präsenz zu zeigen, wird die sächsische Polizei sowohl offene als auch gedeckte Maßnahmen durchführen. Der Einsatz soll unberechenbar für die Schleuser bleiben, um ihrem lebensgefährlichen Treiben konsequent entgegenzutreten.

1. Forschung: 460 Millionen Euro für anwendungsnahe Forschung in Sachsen

Das Sächsische Kabinett hat die Richtlinie »InfraProNet« zur Forschungsförderung der aktuell laufenden EU-Förderperiode bis 2027 beschlossen.

Die Richtlinie regelt die Rahmenbedingungen nach denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie Sachsen und neu auch Hochschulallianzen Gelder aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF) beantragen können.

Insgesamt stehen in den kommenden Jahren mehr als 460 Millionen Euro zur Verfügung, kofinanziert vom Freistaat Sachsen, um Forschungsprojekte in Sachsen zu unterstützen.

Gefördert werden:

  • Anschaffung von Geräten für die Forschung
  • anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • Forschungsgebäude
  • wissenschaftliche Informationsinfrastruktur
  • Forschungsnetzwerke

Mehr als 460 Million Euro für anwendungsnahe Forschung in Sachsen bis 2027

2. Digitale Infrastruktur: Ausbau der Gigabitinfrastruktur in Sachsen

Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Staatsregierung beschlossen, die neue, seit Anfang April 2023 geltende Bundesförderung für Gigabitnetze mit zu finanzieren. Hierfür stellte der Sächsische Landtag mit einer Gesetzesänderung zum »Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet« am 5. Juli 2023 Bindungsermächtigungen in Höhe von 600 Millionen Euro bereit.

Mit der jetzt im Kabinett behandelten Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 des Wirtschaftsministeriums ist damit auch die formale Grundlage geschaffen. Mit der Fortsetzung der Kofinanzierung der Bundesförderung ist eine nahezu flächendeckende Erschließung des Freistaates mit gigabitfähigen Infrastrukturen im Zusammenwirken mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau möglich.

Jetzt oder nie – Grundlagen für Glasfaserausbau geschaffen

3. Inneres: Schutz der Versammlungsfreiheit

Das bestehende Sächsische Versammlungsgesetz (SächsVersG) soll im Sinne des Koalitionsvertrages zu einem neuen »Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen« reformiert werden und den Schutz der Versammlungsfreiheit erheblich stärken. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf nun zur Anhörung freigegeben.

Im Gesetzesentwurf wird beispielsweise der besondere Schutz der freien medialen Berichterstattung der Medien bei Versammlungen ausdrücklich als Aufgabe der Behörden niedergelegt. Die Behinderung von Presseangehörigen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit soll als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Gesetzesnovelle zum Schutz der Versammlungsfreiheit auf den Weg gebracht

4. Umwelt: Förderung von Stadtgrün und Lärmminderung wird ausgeweitet

Die Sächsische Staatsregierung weitet das bestehende Förderangebot für mehr Stadtgrün und Lärmschutz deutlich aus. So können nun auch Kommunen und kommunale Unternehmen für biodiversitätsförderndes Stadtgrün sowie grüne Lärmschutzmaßnahmen größeren Umfangs einen Förderantrag stellen.

Zudem fördert Sachsen künftig Maßnahmen für den Schutz vor Radon. Dazu gehören Baumaßnahmen, die den Eintritt von Radon in Innenräume verhindern, lüftungstechnische Maßnahmen sowie Anlagen zur Absaugung. Dies hat Sachsens Kabinett beschlossen.

Mehr Stadtgrün für Kommunen, Geld für Lärmminderung und Radonschutz

5. Finanzen: Endgültiger Haushaltsabschluss 2022

Finanzminister Hartmut Vorjohann hat in der Kabinettssitzung den Abschluss des Haushaltsjahres 2022 vorgestellt.

Nach Abschluss aller Restbuchungen können insgesamt 1.104 Mio. Euro zur notwendigen Auffüllung der sogenannten Haushaltsausgleichsrücklage zugeführt werden. So erfreulich wie der Jahresabschluss 2022 ist, so schwierig entwickelt sich die aktuelle Situation im Haushaltsvollzug 2023.

Bereits die Mai-Steuerschätzung ließ für den Freistaat 2023 um rund 400 Mio. Euro geringere Einnahmen erwarten. Seitdem hat sich das wirtschaftliche Umfeld weiter eingetrübt. Im Vergleich mit dem Vorjahr liegen die Steuereinnahmen bis Ende Ende Juli 2023 um 1,2 Mrd. Euro niedriger, die Ausgaben im Haushalt im gleichen Zeitraum aber um 1,7 Mrd. Euro höher.

Endgültiger Haushaltsabschluss 2022 – Stärkung der Rücklagen zur finanziellen Vorsorge

1. Inneres: Anschaffung, Errichtung und Modernisierung von Sirenen im Freistaat

Das Kabinett hat beschlossen, den Kommunen 3,2 Mio. Euro, verteilt auf 2023 und 2024, für die Anschaffung, Errichtung und Modernisierung von Sirenen zur Verfügung zu stellen.

Die neue Richtlinie, die an das Bundesförderprogramm anknüpft, wird im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Über drei Millionen Euro für neue Sirenen im Freistaat

2. Soziales: Entwurf eines Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes zur Anhörung freigegeben

Die Sächsische Staatsregierung hat den Entwurf eines Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes zur Anhörung freigegeben.

Das Gesetz beschreibt Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Freistaat sowie Landkreisen und Kreisfreien Städten und zielt darauf ab, die gleichberechtigte und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben für Menschen mit Migrationshintergrund zu ermöglichen.

Chancen und Potentiale gelingender Integration nutzen - Kabinett gibt Entwurf eines Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz zur Anhörung frei

3. Staatsregierung setzt Investitionsprogramm »Regionales Wachstum« fort

Der Freistaat setzt das Investitionsprogramm »Regionales Wachstum« fort und baut gleichzeitig die Förderbedingungen aus. Das Kabinett hat dazu eine entsprechende Richtlinie beschlossen.

Die Förderung unterstützt Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten sowie zur Diversifizierung der Produktion. Ziel des Programms bleibt es, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Investitionstätigkeit der Unternehmen in Sachsen zu steigern.

Sachsen bietet Programm »Regionales Wachstum« mit großzügigen Konditionen an

4. Über 240 Millionen Euro für Energiewende und Klimaschutz in Sachsen

Die Staatsregierung hat ein neues und umfassendes Förderprogramm zur Bewältigung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat beschlossen. Bis einschließlich 2028 stehen hierfür 242,8 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Das Programm enthält derzeit vier Module:

  • Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
  • Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
  • Zukunftsfähige Energieversorgung

Voraussichtlich ab September 2023 können Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank Zuwendungen für entsprechende Vorhaben beantragen.

Die Förderrichtlinie wird aus den Strukturfonds EFRE und Just Transition Fund (JTF) der Europäischen Union und aus sächsischen Landesmitteln finanziert.

5. Hochschulen: Überführung der Berufsakademie Sachsen in eine Duale Hochschule

Das Sächsische Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Überführung der Berufsakademie Sachsen in die Duale Hochschule Sachsen zur Anhörung freigegeben.

Damit soll die staatliche sächsische Hochschullandschaft weiterentwickelt werden. Konkret wird die schon bisher erfolgreiche Berufsakademie Sachsen zur vollwertigen Hochschule entwickelt, die gleichberechtigt neben den anderen Hochschulformen Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen steht.

Das »Geschäftsmodell« der heutigen Berufsakademie bleibt im Kern erhalten. Das bedeutet, dass die Ausbildung an der Dualen Hochschule auch künftig in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen oder Institutionen erfolgt.

Sächsisches Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Dualen Hochschule zur Anhörung frei

6. Finanzen: Sächsische Förderpolitik wird neu ausgerichtet

Mit gemeinsamen Vereinbarungen hat das Sächsische Kabinett die Neuausrichtung der sächsischen Förderpolitik eingeleitet.

Die Erarbeitung eines »Leitbild Sachsen 2030« zur strategischen Ausrichtung der Förderung, die Vereinfachung und Digitalisierung von Förderverfahren sowie die Konzentration der Bewilligungsstellen sind dabei zentrale Bausteine der gemeinsamen Vereinbarungen.

Das über Jahrzehnte gewachsene Dickicht aus Förderprogrammen, Fördergegenständen und Förderbedingungen wird durch gemeinsam erarbeitete und ressortübergreifend geltende Regeln langfristig abgelöst.

Fördermaßnahmen werden zukünftig evaluiert und befristet, um so deren Wirksamkeit zu überprüfen. Außerdem sollen die Förderverfahren weiter vereinfacht und digitalisiert werden.

Staatsregierung leitet Neuausrichtung der sächsischen Förderpolitik ein

Eine stilisierte Sachsenkarte
Der Verfassungsschutzbericht 2022 informiert über Zielsetzungen und Erscheinungsformen des Extremismus, über extremistisch motivierte Straftaten sowie über die Spionageabwehr. Er bietet einen allgemeinen Überblick über die Tätigkeit des LfV Sachsen.  

1. Inneres: Verfassungsschutzbericht vorgestellt

Innenminister Armin Schuster und der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen, Dirk-Martin Christian, haben in den sächsischen Verfassungsschutzbericht für dass Jahr 2022 vorgestellt.

Der Bericht informiert unter anderem über die verfassungsfeindlichen Entwicklungen in den Bereichen Rechts- und Linksextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates, Islamismus sowie über Spionageaktivitäten.

Dem Bericht nach ist der Rechtsextremismus die größte Bedrohung für die Demokratie. Insbesondere die Gruppierung »Freie Sachsen« mobilisierte im Jahr 2022 verstärkt ihre Anhänger. Ihr Ziel ist es, die Bevölkerung weiter zu verunsichern und gegen das politische System in Stellung zu bringen.

Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2022

2. Wintersport: 4,9 Millionen Euro für Wintersport-Sonderprogramm

Die Kabinettsmitglieder bestätigten 4,9 Millionen Euro für Maßnahmen des Wintersport-Sonderprogramms.

Mithilfe des Sonderprogramms soIlen Sportstätten des Spitzensports gefördert werden, die in der jährlichen Förderplanung des Bundes nicht berücksichtigt wurden.

Insgesamt werden fünf Wintersporteinrichtungen gefördert:

  • Der Wintersportclub Erzgebirge Oberwiesenthal e. V. erhält 2.767.670,48 Euro, um die Beschneiungsanlage und Schneewasserteichspeicher zu erweitern.
  • Der Zweckverband Vogtland Arena erhält 800.000 Euro für verschiedene Maßnahmen wie die Beschaffung von Schneehaltenetzen und die Sanierung der Auslaufbanden.
  • In der Stadt Altenberg wird die Biathlonarena zur Nutzung für den Behindertensport für wettkampfnahes Training ausgebaut. Der Freistaat fördert diese Maßnahme mit 600.000 Euro.
  • Ebenso wird durch die Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro die Anschaffung einer Stromschiene für die Aufstiegshilfe an der Fichtelbergschanze K 95 in Oberwiesenthal unterstützt.
  • Auch der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erhält eine Unterstützung von 328.000 Euro für der Überdachung der Kurven 10-11 der Bobbahn Altenberg.

Kabinett bestätigt 4,9 Millionen Euro für Maßnahmen des Wintersport-Sonderprogramms

3. Soziales: Hilfen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen

Die Sächsische Staatsregierung hat die überarbeitete Richtlinie zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (FRL Psychiatrie und Suchthilfe) beschlossen. Sie tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.

Mit der Überarbeitung ist eine auskömmliche Bezuschussung der Personalausgaben in den Landkreisen und kreisfreien Städten möglich. Dafür wurden Verbesserungen bei der Bemessung der berücksichtigungsfähigen Personalausgaben sowie der zuwendungsfähigen Ausgaben bei den Arbeits- und Beschäftigungsangeboten vorgenommen. 

Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit sind weit verbreitet. Die Landkreise und kreisfreien Städte gewähren und koordinieren. vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen für diese Personen.

Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen insgesamt 7,3 Millionen Euro für die Förderrichtlinie Psychiatrie und Suchthilfe zur Verfügung.

Freistaat Sachsen unterstützt Hilfen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen

Männer und Frauen stehen auf einer Treppe. Vor ihnen stehen Fotografen.
Das Kabinett tagte im Rathaus von Markkleeberg im Landkreis Leipzig.   © Pawel Sosnowski

Das sächsische Kabinett tagte auf einer auswärtigen Kabinettssitzung im Rathaus von Markkleeberg. An der Kabinettssitzung nahm auch der Landrat des Landkreises Leipzig, Henry Graichen, teil. In der Sitzung ging es unter anderem um die Zusammenarbeit der Staatsregierung mit dem Landkreis Leipzig.

1. Inneres: Landtagswahl 2024

Das Kabinett hat festgelegt, dass die Wahl zum achten Sächsischen Landtag am 1. September 2024 stattfinden wird.

Die siebte Wahlperiode begann am 1. Oktober 2019 mit der konstituierenden Sitzung des neuen Landtages.

2. Regionalentwicklung: LEADER-Richtlinie verabschiedet

Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt hat die neue Förderrichtlinie LEADER vorgestellt. Sie bildet die Richtschnur, auf deren Grundlage jetzt die Anfang März ernannten 30 sächsischen LEADER-Gebiete Projekte zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) auswählen können.

Für die Förderperiode 2023 bis 2027 steht den 30 LEADER-Gebieten ein Gesamtbudget von knapp 241 Millionen Euro zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt nach dem seit 2014 bewährten Ablauf: Die LEADER-Gebiete starten thematische Aufrufe, auf die sich je nach Thema Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben können. Die LEADER-Aktionsgruppen wählen dann selbst die Vorhaben zur Förderung aus, die den regionalen Zielen aus ihren Entwicklungsstrategien am meisten dienen. Für so bestätigte Projekte kann eine Förderung beantragt werden. Zuständig für die Bewilligung sind die Landkreise.

Hintergrund:

In der letzten EU-Förderperiode 2014 bis 2020 – verlängert bis 2022 –, wurden durch die Richtlinie LEADER/2014 rund 7 500 Anträge bewilligt. Mit ihnen wurden fast 600 Arbeitsplätze geschaffen und rund 3 300 weitere Arbeitsplätze gesichert.

LEADER (Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, »Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft«) ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen.

3. Tourismus: 7,2 Millionen Euro für den Ganzjahrestourismus in Sachsen

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Entwicklung des Ganzjahrestourismus in Sachsen mit einem neuen Förderprogramm in Höhe von 7,2 Millionen Euro. Mit dem Programm sollen touristische Angebote besser angepasst und damit wettbewerbsfähiger gemacht werden. Außerdem soll es mehr touristische Ganzjahresangebote, insbesondere in traditionellen Wintertourismusregionen geben. Damit soll besonders die Abhängigkeit von Schneefall und Beschneiung infolge des Klimawandels verringert werden.

Die touristischen Unternehmen können bis zu 500.000 Euro erhalten. Bei Investitionsvorhaben in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten aufgrund des darin begründeten besonderen Interesses der Reiseregion sind sogar bis zu 800.000 Euro Förderung möglich.

Beispiele für förderfähige Ganzjahresangebote sind Aktiv-Angebote für Mountainbiker, Radfahrer und Wanderer, Freizeitangebote wie eine Erlebnisarena für Outdoor-Aktivitäten, ein Kletterwald und vieles mehr. Voraussetzung ist, dass mit der Investition in einer Region oder in einem Ort beispielsweise die Abhängigkeit von Skitourismus gelöst wird.

Die Angebote müssen zudem einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Hier wurde ein Katalog von Kriterien geschaffen. Zum Beispiel müssen die betrieblichen Prozesse ressourcenschonend ausgestaltet sein oder es können Nachhaltigkeitszertifikate nachgewiesen werden.

Ein Feuerwerk über dem Chemnitzer Opernplatz.
Chemnitz ist die Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2025.  © Kristin Schmidt

1. Kultur: Sachsen unterstützt Kulturhauptstadt Projekt »Weitergehen am Purple Path«

Die Sächsische Staatsregierung unterstützt das Projekt »Weitergehen am Purple Path« im Rahmen der »Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025« in diesem Jahr mit bis zu rund 398.000 Euro. Die Fördermittel erhält das Regionalmanagement der Kulturregion Chemnitz, angesiedelt bei der Stadt Oelsnitz/Erzgebirge.

Das Regionalmanagement der Kulturregion Chemnitz hat das Projekt in Kooperation mit der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH entwickelt. Das Projekt zielt besonders auf die Einbettung des Kunstparcours in die lokale Kulturlandschaft. Bereits im vergangenen Jahr fanden zahlreiche Veranstaltungen am PURPLE PATH statt. So wurden Ausstellungen eröffnet und Skulpturen verschiedener Künstler eingeweiht.

Mit dem sogenannten PURPLE PATH bilden gemeinsam mit Chemnitz 38 Kommunen und Gemeinden die Kulturregion, die im Jahr 2025 Europäische Kulturhauptstadt sein wird. Bis dahin und darüber hinaus wird der PURPLE PATH, ein großer Skulpturen-, Kunst- und Macherweg und Flagship der Kulturhauptstadt in der Region entstehen.

Weitere Informationen zum Projekt gibt es HIER.

2. Technologie: Technologieprojekte im »Silicon Saxony« werden mit vorraussichtlich etwa 877 Millionen Euro gefördert

Die Entwicklung der Chiptechnologie in und um Dresden erhält den nächsten Innovations-Schub. Im Rahmen eines »wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse« (IPCEI) sollen auch neun sächsische Projekte für technologischen Vorsprung der europäischen Mikroelektronik- und Kommunikationstechnikindustrie sorgen. Der Freistaat schafft nun die Voraussetzungen für die Länderbeteiligung an der Förderung.

Damit sollen die beteiligten Unternehmen schnell Klarheit über die Fördersummen erhalten. Das Gesamtvolumen aller sächsischen Projekte beträgt derzeit bis zu 2,24 Milliarden Euro. Bund und Freistaat werden sie mit voraussichtlich rund 877 Millionen Euro fördern, wovon 70 Prozent durch den Bund und 30 Prozent durch das Land – vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages – bereitgestellt werden.

Unter anderem können Projekte von Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG, GlobalFoundries Dresden Module One LLC & Co. KG, Robert Bosch GmbH (Dresden), Robert Bosch SMD GmbH (Dresden) oder Bosch Sensortec GmbH (Dresden) gefördert werden.

3. Inneres: Förderrichtlinie für Prävention und Sicherheit im Sport neugefasst

Innenminister Armin Schuster hat heute dem Kabinett die neue Förderrichtlinie zur Förderung von Prävention und Sicherheit im Sport vorgestellt. Die Neufassung hat zum Ziel, die sächsischen Fanprojekte weiter angemessen zu unterstützen und die Sicherheit an Spieltagen zu stärken.

Die Hauptaufgabe des Sicherheitsmanagements besteht darin, in Abstimmung mit allen sicherheitsrelevanten Stellen einvernehmliche Lösungen zur Durchführung eines gewaltfreien und sicheren Spielbetriebs zu finden.

Der Verwaltungs- und Berichtsaufwand wird reduziert, denn die Zuwendungsverfahren werden an die Rahmenbedingungen der Fanprojekt-Bezuschussung durch den Deutscher Fußballbund e.V. (DFB) und den Deutsche Fußball Liga e. V. (DFL) angeglichen. Durch die Anpassung der Personalkostenpauschale soll auch die Arbeit des Personals mehr Anerkennung erfahren.

Mit der Richtlinie können zukünftig auch weitere Projekte für Sicherheit bei Sportveranstaltungen unterstützt werden. Beispielsweise in Verbindung mit den neuen sächsischen Stadion-Allianzen. Ziel der Allianzen ist es, die Zusammenarbeit der lokalen Sicherheitsakteure weiter zu entwickeln. Zum einen, um auch zukünftig ein sicheres Stadionerlebnis zu gewährleisten, zum anderen, um den bisherigen Sicherheitsaufwand reduzieren zu können.

4. Inneres: Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat bis 2040 vorgestellt

Innenminister Armin Schuster hat heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Statistischen Landesamtes Sachsen, Martin Richter, die 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen bis 2040 dem Kabinett vorgestellt.

Nach der aktuellen Vorausberechnung des Statistischen Landesamtes wird die Bevölkerungszahl entsprechend der drei gerechneten Varianten im Jahr 2040 voraussichtlich zwischen 3,89 und 3,73 Millionen Einwohnern liegen. Damit wird für den Freistaat Sachsen ein langsamer Bevölkerungsrückgang prognostiziert. Am Jahresende 2021 lebten 4,04 Millionen Personen in Sachsen. Im Jahr 2040 werden voraussichtlich zwischen 148 300 und 315 800 Personen bzw. 3,7 bis 7,8 Prozent weniger Menschen im Freistaat Sachsen leben.

Ein Krankenwagen fährt vor einem Gebäude.
Das Netzwerk »Ärzte für Sachsen« als Plattform zur Bündelung der Akteure des Gesundheitswesens unterstützt die Nachwuchsgewinnung mit vielfältigen Maßnahmen, darunter Imagekampagnen, um die vielen Unterstützungsangebote für künftige Ärztinnen und Ärzte in Sachsen bekannter zu machen.  © unsplash

1. Soziales: Bericht zur Umsetzung  des »20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030«

Staatsministerin Petra Köpping hat den Bericht zum Stand der Umsetzung des »20-Punkte-Programms –Medizinische Versorgung 2030« im Kabinett vorgestellt. Das Programm war vom Kabinett am 19. Juni 2019 beschlossen worden. 

Unter anderem sind seit dem an sächsischen Universitäten 90 zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin entstanden. Zudem gibt es in Sachsen seit 2022 eine Landarztquote. 

Sie ermöglicht die Aufnahme eines Medizinstudiums außerhalb des Numerus Clausus - Regimes, wenn die Teilnehmer sich dazu verpflichten, nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung vorzugsweise im Bereich der Allgemeinmedizin für die Dauer von zehn Jahren, in einem hausärztlich unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat zu praktizieren.

Hintergrund:

Die Staatsregierung knüpfte mit der Verabschiedung des »20-Punkte-Programm –Medizinische Versorgung 2030« im Juni 2019 an die durch das Kabinett am 31. Januar 2012 beschlossenen 20 Maßnahmenvorschläge an (Ärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten/Ressort-übergreifende Maßnahmen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten ärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten im Freistaat Sachsen, Beschluss Nr. 05/0509) und hatte diese weiterentwickelt.

Bericht zur Umsetzung der 20 Maßnahmen der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung im Freistaat Sachsen bis 2030 (PDF)

2. Inneres: Kommunalwahlen in Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat den 9. Juni 2024 zum Wahltag der nächsten allgemeinen Kommunalwahlen festgelegt. Seit 1994 werden die regelmäßigen Kommunalwahlen gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt.

3. Inneres: Überarbeitung der Stabsdienstordnung vorgestellt

Zudem stellte Innenminister Schuster die Überarbeitung der seit 2010 bestehenden Stabsdienstordnung vor. 

Der Verwaltungsstab des Freistaates Sachsen, als Besondere Führungseinrichtung des Krisenmanagements Krisenmanagements der obersten Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde, dem SMI, koordiniert ressortübergreifende Verwaltungsmaßnahmen zur Bewältigung einer Katastrophe.

Ab sofort kann für den Fall eines Schadensereignisses unterhalb des Aufrufes des Verwaltungsstabs des Freistaates Sachsen und vorliegender Notwendigkeit der ressortübergreifende Koordinierung von Bekämpfungsmaßnahmen ein Stab außergewöhnliche Ereignisse im SMI gebildet werden.

Um die Arbeitsfähigkeit des Verwaltungsstabs des Freistaates Sachsen abzusichern, wurden verschiedene Maßnahmen im Gebäude respektive den Stabsräumen umgesetzt.

Für ein effektives Krisenmanagement ist gut ausgebildetes Stabspersonal erforderlich, welches zudem regelmäßig übt. Daher wird die Aus- und Weiterbildung der Stabsmitglieder perspektivisch durch ein entsprechendes Aus- und Fortbildungskonzept erweitert.

Die Ablauforganisation im Verwaltungsstab des Freistaates Sachsen wurde aufgrund der Erfahrungen aus der Coronapandemie und der Teilnahme an länderübergreifenden Krisenmanagementübungen optimiert.

Für ein optimiertes Krisenmanagement – Stabsdienstordnung im Freistaat erneuert | Auch im Kabinett bestätigt: Tag der Kommunalwahlen

Eine Glasfaserleitung.
Der Ausbau des Glasfasernetzes ist eines der Hauptanliegen der Sächsischen Staatsregierung.   © unsplash

1. Infrastruktur: Weichenstellung für Glasfaserausbau in Sachsen 

Das Kabinett hat die Kofinanzierung der Bundesförderung im sogenannten Graue-Flecken-Programm beschlossen. Dafür stellt die Staatsregierung den Antrag, dass der Sächsische Landtag Mittel in Höhe von 600 Millionen Euro bereitstellt.

Gefördert werden können grundsätzlich alle Anschlüsse, die nicht auf der Basis von Glasfaser bzw. mit hochmodernen Kabelnetzen erschlossen sind und auch in den nächsten drei Jahren nicht mit dieser Technologie erschlossen werden.

Hintergrund:

Telekommunikationsdienstleistungen sind nach der Regelung des Grundgesetzes als privatwirtschaftliche Dienstleistungen Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen.

Nur dort, wo diese nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen. 

Freistaat treibt Glasfaserausbau voran – Kabinett stellt Weichen für die Finanzierung

2. Regionalentwicklung: Förderung für Sozialwohnungen aktualisiert

Die Kabinettsmitglieder haben die neu gefasste Förderrichtlinie »preisgünstiger Mietwohnraum« (FRL pMW) beschlossen.

Mit der Förderrichtlinie unterstützt der Freistaat künftig Modernisierungsmaßnahmen in bestehendem Wohnraum, der anschließend mietpreis- und belegungsgebunden vermietet wird ( sogenannte Sozialwohnungen).

Mit der Neufassung werden neben der bisherigen Förderung attraktivere Konditionen für Modernisierungsmaßnahmen eingeführt, bei denen der Mietwohnraum auf den Standard »Effizienzhaus 85« oder besser gebracht wird - also für energetisch hochwertige Modernisierungen, die zu einem geringeren Energieverbrauch führen.

Die so modernisierten Wohnungen unterliegen für 15 Jahre einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Sie dürfen nur an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

Freistaat erweitert und aktualisiert Förderung für Sozialwohnungen

3. Justiz: Änderung der sächsischen Vollzugsgesetze

Die Sächsische Staatsregierung beschloss den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung der sächsischen Vollzugsgesetze zur Anhörung an Fachverbände und sonstige Stellen freizugeben.

Das Gesetzgebungsvorhaben dient zum einen der Umsetzung von Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wie zum Beispiel die Regelungen zur Stärkung des offenen Vollzugs und zum anderen werden mit dem Gesetz wichtige unions- und bundesrechtliche Neuerungen in das sächsische Landesrecht überführt.

Meilenstein auf dem Weg zur Modernisierung des sächsischen Vollzugs erreicht

Unterzeichnung des 4. Medienänderungsstaatsvertrages

Das sächsische Kabinett hat der Unterzeichnung des 4. Medienänderungsstaatsvertrages durch den Ministerpräsidenten zugestimmt.

Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Paket von Compliance-Maßnahmen, auf das sich die Länder als Reaktion auf die Vorfälle beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) verständigt haben.

Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag verpflichtet ARD, ZDF und Deutschlandradio unter anderem zur Offenlegung ihrer Organisationsstruktur einschließlich der Zusammensetzung der Gremien und ihrer Ausschüsse, aller Satzungen, Richtlinien und Geschäftsordnungen.

Bezüge, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und sonstige geldwerte Vorteile, die ihre jeweiligen Intendanten und Direktoren erzielen, sind, sofern sie nicht einer Abführungspflicht unterliegen, ebenfalls zu veröffentlichen. 

Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, sofern bis dahin die Landtage in allen Ländern dem Staatsvertrag zugestimmt haben und die entsprechenden Ratifikationsurkunden bis zum 31. Dezember 2023 bei dem oder der Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hinterlegt wurden.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Sachsen stimmt für mehr Transparenz und Kontrolle

Gemeinsame Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsregierung

Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung kamen zu einer gemeinsamen Kabinettsitzung in Wunsiedel zusammen.

Im Fokus standen der inhaltliche Austausch und die Vertiefung der Zusammenarbeit, insbesondere der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung bei Kernthemen wie Energie, Verkehr und Bildung.

Sachsen und Bayern wollen sich beispielsweise für leistungsfähige Systeme beim Transport von Elektrizität und Wasserstoff einsetzen. Dazu soll auch der Ausbau Erneuerbarer Energien und leistungsfähiger Versorgungsnetze zählen.

Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen abgeschlossen

Pressekonferenz mit den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und Markus Söder

Ein Heizungs-Thermostat an einer Wand.
Die Antragstellung erfolgt digital bei der SAB. Der Freistaat Sachsen strebt mit der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterstützungs- und Beratungslösung für diejenigen Personen an, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben.  

1. Energie: Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten ab dem 8. Mai möglich

Energiestaatssekretär Dr. Gerd Lippold und Katrin Zilliges, Abteilungsleiterin Produktmanagement bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), informierten über die Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten.

In Sachsen können Privatpersonen ab dem 8. Mai und bis zum 20. Oktober bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Härtefallhilfen wegen der gestiegenen Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks) beantragen.

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten in Sachsen, die im vergangenen Jahr in besonderer Weise von den Preissteigerungen betroffen waren.

Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen. Die Mindestsumme für die Entlastung liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt.

Die Referenzpreise betragen für:

  • Heizöl 71 Cent pro Liter,
  • für Flüssiggas 57 Cent pro Liter,
  • für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm,
  • für Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilogramm,
  • für Holzbriketts 28 Cent pro Kilogramm,
  • für Scheitholz 85 Euro je Raummeter,
  • Kohle/Koks 36 Cent pro Kilogramm, jeweils inklusive Umsatzsteuer.

Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten können in Sachsen ab dem 8. Mai gestellt werden

2. Gleichstellung: Entwurf für ein Sächsisches Gleichstellungsgesetz verabschiedet

Das Kabinett hat den Entwurf für ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen in den Landtag verabschiedet.

Das Sächsische Gleichstellungsgesetz löst das aus dem Jahr 1994 stammende Sächsische Frauenförderungsgesetz ab. Das Gesetz enthält neue Regelungen zu mobiler Arbeit und zu flexiblen Arbeitsbedingungen, die allen Bediensteten die Vereinbarkeit von Familien- bzw. Pflegeaufgaben und Beruf erleichtern sollen.

Für mehr Gleichstellung in Sachsen: Kabinett legt Landtag Entwurf für ein Sächsisches Gleichstellungsgesetz vor

Ein Feuerwehrwagen mit Löschwerkzeugen.
Landeseinheitliche Stundensätze für die Berechnung des Kostenersatzes bei Einsätzen der Feuerwehr werden eingeführt – das erleichtert den Verwaltungsaufwand für die Kostenkalkulation der Kommunen deutlich.  

3. Inneres: Gesetzesnovelle stärkt Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

Die Mitglieder der Staatsregierung haben die Gesetzesnovelle zum Vierten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in den Landtag verabschiedet.

Über 60 der insgesamt 74 Paragraphen werden mit dem neuen Gesetz überarbeitet und ergänzt. Erstmals im Gesetz verankert ist, dass der Freistaat den kreisangehörigen Städten und Gemeinde Hilfen gewähren kann, die durch einen Einsatz ihrer Feuerwehr entstehen. 

Zudem ist das Gesetz auch die Grundlage für ein Ersthelfersystem im Rettungsdienst und die Erprobung innovativer Konzepte zur Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung.

Stützpunktfeuerwehr, Helfergleichstellung, Kostenbeteiligung des Freistaats bei Großschadensereignissen, Bereichsausnahme – Innenminister Schuster: Gesetzesnovelle stärkt Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst in Sachsen entscheidend

4. Inneres und Justiz: Erster Periodischer Sicherheitsbericht vorgestellt

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) und das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) haben den Ersten Periodischen Sicherheitsbericht (PSB) für den Freistaat Sachsen vorgestellt.

Der Periodische Sicherheitsbericht zeigt das Zusammenspiel von sächsischer Justiz und Sicherheitsbehörden auf. Er ist auch Grundlage für eine faktenbasierte Diskussion und Entscheidungen im politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Raum über die Sicherheitslage im Freistaat Sachsen.

Für den PSB wurden erstmals Erkenntnisse aus unterschiedlichen amtlichen Datensammlungen in einem Bericht zusammengefasst.

Der Sicherheitsbericht geht auf eine Vereinbarung der Koalitionspartner der 7. Legislaturperiode zurück. Für die Ausarbeitung dieses Berichts haben das SMI und das SMJusDEG eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet.

Für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik: Erster Periodischer Sicherheitsbericht vorgestellt

Ein Rollstuhlsymbol auf einem Parkplatz.
Im Ergebnis zeigt der Bericht Fortschritte bei der Inklusion, aber auch weitere Handlungsbedarfe auf. 

1. Soziales: Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen

Sozialministerin Köpping stellte den 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen und Fortschreibung des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor.

Der 7. Bericht beschreibt die Situation von Menschen mit Behinderung in zehn Handlungsfeldern:

  • Familie und soziales Netz,
  • Bildung und Ausbildung,
  • Arbeit und materielle Lebenssituation,
  • Gesundheit und Rehabilitation,
  • Schutz der Persönlichkeit,
  • Wohnen, Mobilität und inklusiver Sozialraum,
  • Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus,
  • politisches und zivilgesellschaftliches Engagement
  • sowie barrierefreie Information und gesellschaftliche Bewusstseinsbildung.

Nach dem Sächsischen Inklusionsgesetz erstellt das Sozialministerium in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen.

Zum 31.12.2021 lebten in Sachsen 812.266 Menschen mit einer amtlich festgestellten Behinderung (20 Prozent der Gesamtbevölkerung). 502.093 der Menschen mit Behinderung galten als schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Zwei Prozent der in Sachsen lebenden Personen unter 18 Jahren weisen eine Behinderung auf, ab 65 Jahren sind es rund 46 Prozent.

Siebter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

2. Landwirtschaft: Sächsisches Agrarstrukturgesetz beschlossen

Die Kabinettsmitglieder haben den Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes zur Anhörung freigegeben.

Mit dem Gesetz sollen regional ansässige Landwirtinnen und Landwirte, soweit EU- und verfassungsrechtlich möglich, im Grundstücksverkehr bevorzugt werden. Darüber hinaus werden Landwirtinnen und Landwirte bei Kauf und Pacht landwirtschaftlicher Flächen vor spekulativ überhöhten Marktpreisen geschützt.

Um spekulativ überhöhte Preise zu begrenzen, sieht der Gesetzentwurf auch eine Höchstpreisgrenze für Grundstücksveräußerungen in Höhe von 20 Prozent über dem Verkehrswert vor. Die Pachtzinshöhe bei Landpachtverträgen soll maximal 50 Prozent über dem ortsüblichen Vergleichspachtzins liegen dürfen. Dazu werden regionale Pachtpreisspiegel eingeführt.

Günther: »Agrarstrukturgesetz verhindert den Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen«

3. Beauftragter für Großansiedlungen im Freistaat Sachsen ernannt

Ministerpräsident Kretschmer kündigte den bisherigen Amtschef im Finanzministerium, Dirk Diedrichs, als Beauftragter für Großansiedlungen im Freistaat Sachsen an. 

Der Beauftragte wird bei der Sächsischen Staatskanzlei angesiedelt sein und soll ressortübergreifend die für die Landesentwicklung entscheidenden Weichenstellungen bei bedeutsamen Investitionen und wichtigen Ansiedlungen vornehmen. 

Dirk Diedrichs wird Beauftragter für Großansiedlungen im Freistaat Sachsen

Wirtschaft: ESF Plus-Förderrichtlinie TANDEM Sachsen geht an den Start

Das Kabinett hat die ESF (Europäischer Sozialfonds) Plus-Förderrichtlinie TANDEM Sachsen beschlossen. Das Programm hat einen Umfang von insgesamt rund 103,5 Millionen Euro. Rund 38 Millionen Euro werden vom Freistaat Sachsen kofinanziert. Das Programm richtet sich an Elternpaare und Alleinerziehende, die mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und von Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Ziel des Programms ist es, mindestens eine erwerbsfähige Person pro Bedarfsgemeinschaft in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.

Hintergrund:

Im vorangegangenen Modellprojekt wurden zum Stand 30. Juni 2022 in neun Modellregionen insgesamt 931 Familien unterstützt. Von den 3.068 Teilnehmer waren 60 Prozent Kinder. Damit in Zukunft möglichst noch mehr Familien profitieren können, sollen in der verabschiedeten Förderrichtlinie neben Langzeitarbeitslosen auch gefährdete Arbeitslose mit ihren in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kindern aufgenommen werden können.

Eine Bronzefigur der Justitia.
Im Gesetzentwurf ist ebenso vorgesehen, dass die Staatsregierung alle vier Jahre einen Evaluationsbericht zur Umsetzung der Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue erstellt.   © Tobias Arhelger - Adobe Stock

1. Inneres und Justiz: Verfassungstreuecheck wird konkret

Das Kabinett hat das Gesetzespaket des Verfassungstreuecheck für den Polizei- und Justizvollzugsdienst zur Anhörung freigegeben. 

Im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhabens sind Änderungen des Sächsischen Disziplinargesetzes sowie des Sächsischen Richtergesetzes geplant. Die im Entwurf vorgeschlagenen Reformen im Bereich des Disziplinarrechts sollen den öffentlichen Dienst und die Justiz widerstandsfähiger gegen Extremistinnen und Extremisten machen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ernennungsbehörden zur Feststellung der Verfassungstreue vor jeder Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf und auf Probe eine verdachtsunabhängige Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz stellen.

Dies gilt nur für Bewerber der Fachrichtungen Polizei, Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzug sowie Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen. Das Landesamt für Verfassungsschutz teilt der Ernennungsbehörde dann mit, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Verfassungstreue der Bewerberin oder des Bewerbers begründen.

Freigabe zur Anhörung: Verfassungstreuecheck wird konkret

Sachsen geht mit gutem Beispiel voran - Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue

2. Umwelt: Flächenstrategie Naturschutz verabschiedet

Das Kabinett hat erstmals eine Flächenstrategie Naturschutz verabschiedet. Sie umfasst Anforderungen und Maßnahmen des Naturschutzes auf den landeseigenen Flächen.

Die Flächen sollen unter umfassender Berücksichtigung von Natur-, Boden-, Gewässer- und Klimaschutzzielen entwickelt werden. Damit sollen die biologische Vielfalt gefördert und Biotope miteinander verbunden werden. Darüber hinaus beschreibt die Strategie Anforderungen und Grundsätze für den An- oder Verkauf von Flächen.

Der Freistaat Staat ist Flächeneigentümer von insgesamt knapp 250.000 Hektar. Dies entspricht einem Anteil an der Landesfläche von 13,5 Prozent. Davon besitzen knapp 100.000 Hektar eine besondere naturschutzfachliche Wertigkeit, da sie zum Beispiel in Schutzgebieten liegen oder andere wertvolle Lebensräume beherbergen.

Sachsen geht mit gutem Beispiel voran - Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue

3. Kultur: Sachsen schließt Vereinbarung zum »Kulturfonds Energie des Bundes«

Die Kabinettsmitglieder haben den Weg frei für den offiziellen Start des »Kulturfonds Energie des Bundes« gemacht.

Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch wird mit dem Bund dazu eine Verwaltungsvereinbarung abschließen.

Bewilligungsstelle im Freistaat Sachsen wird die Sächsische Aufbaubank (SAB) sein. Mit dem Programm sollen die Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter im Kontext der Energie-Krise unterstützt werden.

Energiehilfen für Sachsens Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter

Ein Polizist steht vor einer Gruppe junger Menschen.
Die sächsische Polizei ermittelte im vergangenen Jahr 87.215 Tatverdächtige (ohne ausländerrechtliche Verstöße), das waren ca. fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger (19.905) lag bei rund 23 Prozent und ist damit leicht gestiegen.   © Tobias Arhelger - Adobe Stock

Inneres: Polizeiliche Kriminalstatistik vorgestellt

Innenminister Armin Schuster stellte dem Kabinett die polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen vor.

Im vergangenen Jahr hatte die sächsische Polizei weniger Straftaten erfasst als 2019, dem Jahr vor der Coronapandemie. Insbesondere die Zahl der Wohnungseinbrüche ist stark rückläufig und hat sich seit 2016 mehr als halbiert.

Hingegen sind Straftaten gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte erneut gestiegen. Ebenso verzeichnet die Statistik einen starken Anstieg bei politisch motivierten Straftaten. 

Bericht der Expertenkommission »Waldbrände Sommer 2022« in Sachsen vorgestellt

Ministerpräsident Michael Kretschmer, Innenminister Armin Schuster und der Kommissionsvorsitzende Prof. Hermann Schröder stellten in der Kabinettspressekonferenz den Abschlussbericht der unabhängigen Expertenkommission »Waldbrände Sommer 2022« vor.

Der Einsatz der Expertenkommission wurde vor dem Hintergrund der verheerenden Waldbrände in Gohrischheide (Landkreis Meißen), Arzberg (Landkreis Nordsachsen) sowie im Nationalpark Sächsische Schweiz im Sommer 2022 durch das Kabinett beschlossen.

Ziel der Kommission war es, die Geschehnisse und Abläufe objektiv auszuwerten und daraus Maßnahmen zur besseren Prävention, Bekämpfung und Nachsorge von Waldbränden abzuleiten.

Die Kommission dokumentierte ihre Ergebnisse in dem nun vorgestellten Bericht an die Staatsregierung.

Die Expertenkommission empfiehlt unter anderem:

  • die Erstellung eines Waldbrandschutzkonzeptes in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden,
  • regelmäßige Brandverhütungsbesichtigungen durch die örtlichen Brandschutzdienststellen,
  • sowie den Ausbau von Schutzmaßnahmen in besonders schwer zugänglichen Waldgebieten.

Rückblick auf die Waldbrände im Sommer 2022 in Sachsen

Das sächsische Kabinett tagte auf einer auswärtigen Kabinettssitzung in Brüssel. An der Kabinettssitzung nahm auch die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen teil. Mit der Präsidentin diskutierte das Kabinett den Stand der Trilogverhandlungen zum European Chips Act und die Trilaterale Wissenschaftskonferenz von Sachsen, Polen und Tschechien.

Weiterhin waren der Ausbau des Freistaats Sachsen hin zu einem europäischen Kompetenzzentrum für nachhaltigen Bergbau sowie der Stand der Vorbereitungen der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 Thema.

Gründung einer Allianz der europäischen Halbleiter-Regionen

Der Freistaat Sachsen hat gemeinsam mit 12 Mikroelektronik-Standorten aus neun Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Gründung einer Allianz der Halbleiter-Regionen angestoßen. Eine entsprechende Absichtserklärung haben die künftigen Mitglieder in Brüssel unterzeichnet.

Ziel der Allianz ist die gemeinsame Stärkung des Wachstums und die Erhöhung der Wettbewerbsanteile der europäischen Halbleiterindustrie gegenüber Standorten in den USA und Asien. Dafür sollen Wissen und bewährte Verfahren ausgetauscht, Kooperationen und gemeinsame Innovationen gefördert sowie die Entwicklung einer starken und integrierten Wertschöpfungskette unterstützt werden. Damit wird die Allianz einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des EU-Chip-Gesetzes (European Chips Act) leisten.

Die Gründung der Allianz soll voraussichtlich im 1. Quartal 2024 vollzogen werden. Sachsen wird Gastgeber der Gründungsveranstaltung sein.

Sachsen initiiert Gründung einer Allianz der europäischen Halbleiter-Regionen

EU setzt Rahmen für zügigere und einfachere Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien

Energieminister Wolfram Günther unterrichtete das Kabinett über die sogenannte EU-Notfallverordnung für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien.

Die 18 Monate geltenden Regelungen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind ein Beitrag, um bezahlbaren Energiepreise und Energiesouveränität zu erreichen.

Hochtechnologierohstoffe bieten große Chancen für sächsischen Bergbau

Die Kabinettsmitglieder bekräftigten ihren Entschluss, anknüpfend an die Sächsische Rohstoffstrategie vom Dezember 2022, den Freistaat hin zu einem europäischen Kompetenzzentrum für nachhaltigen Bergbau auszubauen.

Der enorme Rohstoffbedarf moderner elektronischer Endgeräte, neue Werkstoffe in der Bauindustrie, aber ganz besonders auch die Bedeutung von Hochtechnologierohstoffen für die klimaneutrale Wirtschaft oder für die Mobilitätswende im Individualverkehr hin zur E-Mobilität, bieten eine große Chance für den sächsischen Bergbau und die Bergbauindustrie.

Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025: Große Begeisterung und tolles Engagement vor Ort

Die Sächsische Staatsregierung hat in enger Abstimmung mit der Stadt Chemnitz, dem Bund und der Kulturhauptstadt GmbH den Prozess der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 von Anfang an aktiv und engagiert begleitet und tut dies voller Überzeugung auch weiterhin.

Pharmaproduktion in der EU stärken

Das Kabinett beriet auch über Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Die vom Bundesgesundheitsministerium dazu vorgeschlagenen Maßnahmen können nur ein erster Schritt sein. Im Rahmen des Bundesratsverfahrens will Sachsen daher auf Änderungen drängen.

Sächsisches Kabinett tagte in Brüssel

Zwei Männer sitzen an einem Schreibtisch und blicken auf Monitore.
Der in dritter Auflage gestartete TGFS ist mit 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027) ausgestattet.   © unsplash

1. Wirtschaft: Starthilfe für Start-ups wird fortgeführt

Das sächsische Kabinett hat die dritte Generation des öffentlich mitfinanzierten Technologiegründerfonds (TGFS) Sachsen auf den Weg gebracht. Er sichert weiterhin die Finanzierung von Frühphasen sächsischer Start-ups ab und ist dafür zunächst mit 83,4 Millionen Euro ausgestattet.

Der in dritter Auflage gestartete TGFS ist mit 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027) ausgestattet.

Dazu kommen Rückflüsse früherer Start-up-Investments aus EFRE-Mitteln in Höhe von 18,4 Millionen Euro. Darüber hinaus ist es erneut gelungen, Kapital mehrerer Investoren für diesen Fonds zu akquirieren. Sächsische Sparkassengesellschaften und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG) bringen zusammen 30 Millionen Euro ein. Weitere Investoren können dem Fonds beitreten.

Es ist geplant, sich weitgehend branchenoffen an rund 40 Start-ups mit Kapital zwischen 200.000 Euro und fünf Millionen Euro zu beteiligen. Die Laufzeit des Fonds endet spätestens im Jahr 2033.

Starthilfe für Start-ups: Freistaat setzt erfolgreichen »TGFS Technologiegründerfonds Sachsen« fort

2. Gesundheit: Kabinett beschließt Aufhebung der Sächsischen Coronaschutz-Verordnung

Der Bund wird alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 aufheben. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben.

Die Corona-Schutz-Verordnung hatte zuletzt lediglich noch Ausnahmen von den nun aufzuhebenden bundesweit einheitlichen Testnachweispflichten sowie eine Maskenempfehlung für den ÖPNV und öffentlich zugängliche Innenräume bei fehlendem Mindestabstand enthalten.

Aufhebung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen

3. Gesundheit und Bildung: Ergebnisse der Studie zur psychischen Gesundheit von 10- bis 16-jährigen Schülerinnen und Schülern in der Corona-Pandemie veröffentlicht

Der Anteil der psychisch kranken Kinder und Jugendlichen in Sachsen hat sich im Vergleich von vor der Pandemie und während der Pandemie nicht wesentlich erhöht.

Sichtbar wurde jedoch ein Unterschied zwischen den Geschlechtern und Diagnosen vor allem bei den Mädchen. Dies sind die wesentlichen Ergebnisse der »Studie zur psychischen Gesundheit von sächsischen Schülern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie«, die Ende 2021 vom Sozialministerium in Auftrag gegeben wurde. Diese Ergebnisse decken sich mit anderen nationalen und internationalen Studien.

Studie zur psychischen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern im Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

4. Finanzen: Beteiligungsbericht des Freistaates Sachsen vorgelegt

Finanzminister Hartmut Vorjohann hat in der Kabinettssitzung den Beteiligungsbericht des Freistaates Sachsen für das Jahr 2022 vorgestellt.

Mit dem Beteiligungsbericht informiert das Finanzministerium jährlich die Öffentlichkeit und das Parlament über die Beteiligungen des Freistaates Sachsen an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts. Der Bericht dokumentiert die Anteilsverhältnisse des Freistaates mit Stand zum 31. Dezember 2021 und die Entwicklung relevanter Kennziffern in den Jahren 2019 bis 2021.

Beteiligungsbericht 2022

1. Soziales: Kabinett beschließt Entfall von Isolationspflichten

Das Kabinett hat den Entfall von Isolationspflichten beschlossen. Ab dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr.

Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten aufgehoben. 

Isolationspflicht und alle verbliebenen landeseigenen Corona-Regelungen entfallen ab 3. Februar

2. Demokratie: Ergebnisse des Bürgerrates »Forum Corona«

Die Kabinettsmitglieder befassten sich mit den Ergebnissen des ersten sächsischen Bürgerrats »Forum Corona«.

Der Bürgerrat »Forum Corona« wurde im Sommer 2021 auf Beschluss der Sächsischen Staatsregierung eingesetzt. In den Folgemonaten tauschten sich fünfzig zufällig ausgeloste Sächsinnen und Sachsen in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über Corona und die langfristigen Folgen der Krise aus.  

Ziel des Bürgerrats war es, gemeinsame Lösungen zu entwickeln und Empfehlungen an die Politik und die Gesellschaft zu formulieren.

Empfehlungen und Stellungnahmen

3. Umwelt: Gutachten zum Brand im Nationalpark vorgestellt

Mit Beschluss des Kabinetts vom 23. August 2022 wurde das sächsische Umweltministerium beauftragt, bis Ende 2022 auszuwerten, ob und in wie weit das Brandgeschehen im Nationalpark im Jahr 2022 durch Totholz beeinflusst wurde.

Das nun im Kabinett vorgestellte Gutachten von Prof. Dr. Michael Müller, Professor für Waldschutz an der TU Dresden, kommt zum Ergebnis, dass Totholz im Nationalpark Sächsische Schweiz nicht zu einer verstärkten flächigen Ausbreitung des Brandes beigetragen hat. In kleindimensionierter Form wie beispielsweise Reisig hat es im Sommer 2022 jedoch dazu geführt, dass Bodenfeuer länger anhielten.

Hintergrund:

Im Auftrag des Umweltministeriums hat der Staatsbetrieb Sachsenforst die Erstellung des Gutachtens vergeben. Derzeit erstellt das Umweltministerium in Abstimmung mit den Brand- und Katastrophenschutzbehörden und in Abstimmung mit der Entwicklungskommission des Landkreises ein Waldbrandschutzkonzept für den Nationalpark. Auch hier wird unter anderem das vorgestellte Gutachten berücksichtigt.

4. Internationales: Sachsen und Uganda vertiefen Zusammenarbeit

Die Sächsische Staatsregierung hat einen Beschluss gefasst, sodass der Freistaat Sachsen und Uganda eine engere Zusammenarbeit aufbauen können.

Die Zusammenarbeit beider Länder soll auf unterschiedlichen Ebenen gestärkt werden. Dazu gehören unter anderem Kooperationen bei zivilgesellschaftlichen Aktivitäten sowie im Bereich der Wissenschaft - insbesondere mit dem Schwerpunkt Gesundheit - und der beruflichen Bildung.

Mit dem Kabinettsbeschluss stellt die Sächsische Staatskanzlei aus ihrem Budget für entwicklungspolitische Maßnahmen in diesem und dem nächsten Jahr jeweils 200.000 Euro für die Zusammenarbeit mit Uganda bereit.

Sachsen will Zusammenarbeit mit Uganda vertiefen

Auswärtige Kabinettssitzung in Chemnitz: Kabinett verabschiedet neue Digitalstrategie

Im Mittelpunkt der Kabinettssitzung standen Digitalthemen und die Beschlussfassung der Digitalstrategie für den Freistaat Sachsen.

Gäste der Sitzung waren Prof. Ulrich Weinberg, Direktor der HPI School of Design Thinking einer Einrichtung des Hasso-Plattner-Instituts (HPI); Martin Steckermeier, Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA); Christian Piechnick, Wandelbots GmbH; Frauke Greven, Digitalagentur Sachsen (DiAS) sowie Dr. Felix Erler, Zentrum Digitale Arbeit (ZDA).

Mit der neuen Digitalstrategie will die Staatsregierung die Kompetenzen in den sächsischen Schlüsseltechnologien der Digitalisierung wie Mikro- und Nanoelektronik, Robotik oder künstliche Intelligenz weiter stärken.

Der Weiterentwicklungsprozess wurde erstmals durch ein breites Beteiligungsverfahren von Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft unterstützt.

Umsetzungsstand des Projektes »E-Verfahrensakte in der sächsischen Justiz

Justizministerin Katja Meier berichtete in der Kabinettsitzung über den Stand der Umsetzung im Projekt »E-Verfahrensakte«.

Bis zum 1. Januar 2026, so schreibt es der Bundesgesetzgeber vor, sollen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre Verfahren in digitalen Akten bearbeiten.

Gegenwärtig arbeiten bereits über 1.500 Anwenderinnen und Anwender an 28 sächsischen Gerichten mit der elektronischen Verfahrensakte. In der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die E-Verfahrensakte seit Juni 2022 vollständig eingeführt. Damit führt die erste Gerichtsbarkeit Sachsens flächendeckend ihre Akten elektronisch. Bundesweit ist der Freistaat erst das vierte Bundesland, in dem die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit digital arbeitet.

Digitalstrategie für den Freistaat Sachsen

1. Justiz: Gleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht

Die Sächsische Staatsregierung hat beschlossen, den Entwurf für ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen zur Anhörung von Verwaltung, Verbänden und Interessenvertretungen freizugeben.

Das Gleichstellungsgesetz soll das aus dem Jahr 1994 stammende Sächsische Frauenförderungsgesetz ablösen. Über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Ebenen und Bereichen des öffentlichen Dienstes hinaus möchte der Freistaat Sachsen Chancengerechtigkeit für alle Bediensteten mit Familien- und Pflegeaufgaben herstellen. Flexible Arbeitsbedingungen sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

Abhängig von der Behandlung des Entwurfs im Sächsischen Landtag könnte das Sächsische Gleichstellungsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Kabinett bringt Sächsisches Gleichstellungsgesetz auf den Weg

2. Regionalentwicklung: Förderung für sozialen Wohnungsbau erhöht

Die Kabinettsmitglieder haben die Änderung der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum beschlossen, um den Bau von Sozialwohnungen in Sachsen mit deutlich höheren Zuschüssen zu unterstützen.

Mit Änderung der Förderrichtlinie reagiert der Freistaat auf die geänderten Marktbedingungen, die derzeit für sehr große Zurückhaltung der Wohnungsbauunternehmen bei Investitionen sorgen. Um die stark gestiegenen Kosten ausgleichen zu können, wird der Fördersatz von bislang 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben.

Noch stärker wird der maximale Zuschuss je Quadratmeter erhöht, von 3,80 Euro auf 4,80 Euro pro Quadratmeter.

Über die Förderrichtlinie wird derzeit der Bau von Sozialwohnungen in Dresden und Leipzig unterstützt. Die Änderung der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum tritt voraussichtlich Mitte Februar 2023 in Kraft.

Freistaat erhöht Förderung für sozialen Wohnungsbau

3. Finanzen: Vorläufiger Haushaltsabschluss des Jahres 2022 vorgestellt

Finanzminister Hartmut Vorjohann hat in der Kabinettssitzung den vorläufigen Haushaltsabschluss des Jahres 2022 vorgestellt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 standen den Einnahmen von 23.613 Millionen Euro Ausgaben von 22.113 Millionen Euro gegenüber. Der sich daraus ergebende Überschuss von 1.499 Millionen Euro resultiert aus nicht verbrauchten Ausgabemitteln der Ressorts und Steuermehreinnahmen in Höhe von 2.661 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplan.

Der endgültige Haushaltsabschluss des Jahres 2022 erfolgt nach dem Ergebnis des Ausgaberesteverfahrens.

Finanzminister Vorjohann zum vorläufigen Haushaltsabschluss 2022: »Überschuss erlaubt Vorsorge für künftige Haushalte«

1. Soziales: Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV beschlossen

Das Kabinett hat die Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV zum 16. Januar beschlossen. Künftig entfällt in Sachsen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im öffentlichen Personennahverkehr.

Die bisherige Maskenpflicht im ÖPNV wird in eine dringende Empfehlung umgewandelt. Eine entsprechende Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hat die Sächsische Staatsregierung beschlossen. Zuvor hatte sich das Sozialministerium mit Expertinnen und Experten im Gesundheitsstab beraten.

Die geänderte Verordnung tritt am 16. Januar 2023 in Kraft.

Kabinett beschließt Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV zum 16. Januar – Umwandlung in dringende Empfehlung

2. Regionalentwicklung: Kabinett beschließt Förderrichtlinie RegioPlan und Förderrichtlinie Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021 bis 2027

Die Kabinettsmitglieder haben die Förderrichtlinie RegioPlan beschlossen. Damit unterstützt der Freistaat Sachsen ab diesem Jahr Kommunen finanziell bei der Planung von Gewerbe- und Industriegebieten. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 sind dafür zehn Millionen Euro vorgesehen.

Freistaat unterstützt Planung von Gewerbegebieten für Industrieansiedlungen

Außerdem hat das Kabinett die Förderrichtlinie Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021 bis 2027 beschlossen. Für diesen Zeitraum stehen knapp 156 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie 40,5 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.

Mit dem Geld helfen die Europäische Union und der Freistaat den Kommunen in Sachsen auch künftig bei der Entwicklung benachteiligter Stadtteile.

196,5 Millionen Euro Hilfe für benachteiligte Stadtquartiere

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