Kabinettssitzungen 2017
Für Sie zusammengefasst finden Sie hier die Kabinettssitzungen aus dem Jahr 2017.
1. Investitionskraftstärkungsgesetz
Das sächsische Kabinett hat auf Vorschlag von Finanzminister Dr. Matthias Haß den Kriterien zur Verteilung der Bundesmittel für den Schulhausbau zugestimmt. Damit ist der Rahmen für die Verteilung der Bundesmittel geschaffen.
Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur hat der Bund den Ländern insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Auf den Freistaat Sachsen entfallen davon rund 178 Mio. Euro. Daneben stellt der Freistaat zusätzliche Landesmittel in Höhe von 17,8 Mio. Euro zur Verfügung.
Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hierbei die Bundesvorgaben um und nutzt die vom Bund eingeräumten Möglichkeiten zur Berücksichtigung landestypischer Besonderheiten. Das Verfahren orientiert sich an dem Programm „Brücken in die Zukunft“ und garantiert damit ein einfaches und effizientes Förderverfahren.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann kurzfristig die Zustimmung des Bundes zur Auswahl der förderfähigen Kommunen eingeholt werden. Sobald die Zustimmung des Bundes vorliegt, wird die Staatsregierung die beiden Regierungsfraktionen bitten, die entsprechenden gesetzlichen Änderungen in den Landtag einzubringen, damit das Gesetz möglichst bald in Kraft treten kann.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 40.000 Euro pro Maßnahme. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent. Innerhalb der Landkreise erfolgt die Verteilung der Mittel nach dem bekannten Maßnahmeplanverfahren in kommunaler Eigenverantwortung.
2. Vorstellung des 5. Sorbenberichts
Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange, stellte den fünften Sorbenbericht vor, mit dem die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag zur Lage des sorbischen Volkes Bericht erstattet.
Hintergrund: Die Sächsische Staatsregierung legt gemäß § 7 des Gesetzes über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sorbengesetz - SächsSorbG - SächsGVBl vom 30.04.1999, S. 161) den fünften Bericht zur Lage des sorbischen Volkes im Freistaat Sachsen vor. Der Bericht hat die Fortschreibung des dem Sächsischen Landtag von der Sächsischen Staatsregierung vorgelegten vierten Berichts zur Lage des sorbischen Volkes zum Ziel und knüpft an diesen an.
Der Bericht wird durch den Sächsischen Landtag veröffentlicht.
- Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz Zur Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen
1. Richtlinie zur Förderung für seniorengerechten Umbau von Wohnraum
Mit einer neuen Richtlinie gewährt die Staatsregierung Vermietern Zuschüsse für Baumaßnahmen, die dazu dienen, bereits bestehenden Wohnraum seniorengerecht umzubauen.
Die Förderung soll landesweit und ohne Einschränkungen verteilt werden. Damit sollen insbesondere die Anforderungen des ländlichen Raums berücksichtigt werden.
Die neue Richtlinie richtet sich ausschließlich an Vermieter, damit diese seniorengerechten Wohnraum nach bestimmten Kriterien umbauen. Die Zielgröße ist mit 1.100 Wohneinheiten pro Jahr angegeben.
Die Förderung ermöglicht neben den Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung auch die Erhöhung der Sicherheit wie zum Beispiel Wasser- und Herdabschaltung oder gezielte Beleuchtung und Haltemöglichkeiten zur Sturzprävention.
2. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Speicherung von Energie
Mit der neuen Richtlinie »Speicher« soll die bereits bestehende Förderung nach dem alten EFRE-Programm (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) vereinfacht werden.
Gefördert werden Batterien (Li-Ionen und Blei) zum einen per Festbetrag bis maximal 40.000 Euro und zum anderen über Modellvorhaben als Anteilsfinanzierung bis zu einer maximalen Höhe von 50.000 Euro.
Zudem soll auch die mit Stromspeichern verbundene Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bezuschusst werden. Hierfür sind Förderungen in Höhe von 400 Euro für Wechselstrom- (AC) und 1.500 Euro für Gleichstrom-Ladestationen (DC) vorgesehen.
3. Einführung der E-Akte ab 2020
Mit Einführung der elektronischen Akte in der Justiz sollen die bundesrechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Das sogenannte E-Justice-Gesetz regelt zum 1. Januar 2018 die flexible und schrittweise Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz.
Von der neuen Regelung betroffen sind neben Strafverfolgungsbehörden unter anderem die Polizei und Steuerfahndungsstellen. Nach Prüfung des derzeitigen Umstandes in der Einführung von elektronischen Postfächern in allen betroffenen Behörden im Freistaat ist die endgültige Umsetzung bis zum 01.01.2018 nicht möglich. Seitens der Justiz sind zudem technische Anforderungen an das besondere Behördenpostfach noch nicht endgültig festgelegt.
Daher soll von der Verlängerungsoption im Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung Gebrauch gemacht und das Inkrafttreten der Vorschriften auf den 1. Januar 2020 festgelegt werden.
- Sachsen fördert barrierearme Umbauten von Wohnungen und Häusern Zur Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium des Innern
- Kabinett stellt 16 Millionen Euro für den seniorengerechten Umbau von Wohnungen bereit Zur Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium des Innern
1. Sachsen-Monitor 2017 vorgestellt
Zum zweiten Mal wurde der sogenannte Sachsen-Monitor vorgestellt. Er umfasst die Ergebnisse einer landesweiten Umfrage sowie die Stellungnahme des eigens dafür gebildeten Beirats.
Der Geschäftsführer des Meinungsforschungsinstituts dimap, Reinhard Schlinkert, stellte den Sachsen-Monitor vor. Dr. Roland Löffler, Direktor der Landeszentrale für politische Bildung und Leiter des Beirats »Sachsen-Monitor«, erläuterte die Inhalte der Beirats-Stellungnahme und Staatskanzleichef Fritz Jaeckel äußerte sich für die Staatsregierung zu den Ergebnissen der Umfrage.
Der Sachsen-Monitor liefert Erkenntnisse über die Einstellungen der sächsischen Bürger zur Demokratie, deren Zukunftserwartungen sowie die Einschätzung der sozialen Lage und die Durchlässigkeit der Gesellschaft. Das diesjährige Sonderthema umfasst die Einstellung der Befragten zu Behörden und ihren Erfahrungen mit diesen.
Im Ergebnis blicken die Sachsen zuversichtlich in die Zukunft. Der Mehrheit ist mit der wirtschaftlichen Situation sehr zufrieden. Wiederum sorgen sich die sächsischen Bürger um die Gegensätze zwischen Arm und Reich, den Zusammenhalt der Gesellschaft und um das Wohlergehen kommender Generationen.
2. Beteiligung Sachsens am Förderprogramm PENTA
Ziel einer entsprechenden Kabinettsvorlage war es, die Voraussetzungen für eine Beteiligung des Freistaates am Förderprogramm »Pan European partnership in Micro- and Nano-Technologies and Applications« (PENTA) des Bundes zu schaffen.
PENTA ist im sogenannten EUREKA-Cluster auf EU-Ebene integriert. Dabei handelt es sich um eine europäische Initiative für marktnahe Forschung und Entwicklung. Durch das Zuwendungsverhältnis Sachsen:Bund von 1:1 bei PENTA würde Sachsen über einen bedeutenden Einfluss bei der Projektauswahl verfügen.
PENTA richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen als Projektteilnehmer. Die inhaltliche Ausrichtung auf Elektroniksysteme für die Anwendungsgebiete Industrie 4.0 sowie intelligente Medizintechnik und automatisiertes Fahren ist für den Freistaat sehr attraktiv.
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen werden mit der regulären Aufstellung des Haushalts 2019/2020 geschaffen. Die für PENTA notwendigen Mittel werden den ECSEL-Haushaltstiteln entnommen (Gemeinsame Technologieinitiative »Elektronikkomponenten und -systeme für eine Führungsrolle Europas«). Die für das Förderprogramm ECSEL eingeplanten Mittel bieten für ein Engagement in PENTA die notwendigen Spielräume, so dass keine zusätzlichen Haushaltmittel erforderlich sind.
3. Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2017
Im aktuellen Jahr haben sich die Konjunkturdaten besser entwickelt als vorhergesagt. Wurde das reale BIP-Wachstum für 2017 im Mai noch auf plus 1,5 Prozent geschätzt, liegt die Prognose aktuell bei plus 2,0 Prozent. Aus dem wirtschaftlichen Wachstum resultiert bundesweit ein deutlicher Anstieg der Steuereinnahmen. Durch den Zuwachs bei der Beschäftigung, den Lohnanstieg und die Steuerprogression bewegen sich die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer auf Rekordniveau.
Im sächsischen Staatshaushalt sind dadurch für 2017 Steuereinnahmen von rund 14,23 Mrd. Euro zu erwarten. Damit wird die Prognose vom Mai 2017 um 237 Mio. Euro übertroffen. In 2018 werden im Vergleich zur vorangegangenen Schätzung voraussichtlich um 113 Mio. Euro höhere Steuereinnahmen zur Verfügung stehen.
4. Gesetz zum Schutz von Belegstellen für Bienen
Das Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Belegstellen für Bienen im Freistaat Sachsen zur Anhörung freigegeben.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Zuchtarbeit der Imker und Imkervereinigungen zu fördern und die Leistungseigenschaften der Honigbienen zu verbessern.
Hintergrund: Bei einer Belegstelle handelt es sich um den Aufstellungsort für junge, noch unbegattete Bienenköniginnen und Drohnen derselben Bienenrasse, die für die Zucht von Honigbienen verwendet werden.
Um die Begattung durch unerwünschte Drohnen zu vermeiden, liegen die Belegstellen im Idealfall in einem von anderen Honigbienen isolierten Gebiet. Die Einrichtung eines Schutzbezirkes ist daher ein Bestandteil des Gesetzesvorhabens.
In Abstimmung mit den Imkerverbänden soll der Schutzradius sieben Kilometer betragen. In diesem Radius dürfen während der Zuchtsaison keine Bienenvölker gehalten werden, die der Zuchtrichtung der Bienen in der jeweiligen Belegstelle widersprechen.
- Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2017 für Sachsen Zur Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
- Sachsen-Monitor 2017 Zu den Umfrageergebnissen
Bundespräsident Steinmeier in der Kabinettssitzung
Bundespräsident Steinmeier und seine Frau Elke Büdenbender nahmen anlässlich ihrer Reise in den Freistaat Sachsen an der Kabinettssitzung teil. In der gemeinsamen Sitzung berichteten die Fachminister über aktuelle Schwerpunkte und Herausforderungen ihrer Arbeit. Zu den Themen gehörten unter anderen:
- die Stärkung des Ehrenamtes
- die Auflösung von gefestigten Disparitäten zwischen Zentren und peripheren Räumen
- Schulen im ländlichen Raum
- Digitalisierung im Gesundheitswesen
- Politische Bildung.
Am zweiten und letzten Tag der Reise des Bundespräsidenten standen die Orte der Demokratie in Dresden im Fokus. Neben der Sächsischen Staatskanzlei besuchte Steinmeier auch den Sächsischen Landtag sowie den Festsaal in der Dreikönigskirche, wo er eine Rede hielt.
- Besuch des Bundespräsidenten im Freistaat Sachsen Zum Programm und Impressionen der Reise des Bundespräsidenten
1. Neues Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Martin Dulig, stellte das neue Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vor. Bedingt durch die konjunkturelle und demografische Entwicklung ist die Arbeits- und Langzeitarbeitslosigkeit in Sachsen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Allerdings haben vom Rückgang der Arbeitslosigkeit eher arbeitsmarktnahe Personengruppen profitiert. Ziel des Programmes ist es daher, die soziale und berufliche Teilhabe von Langzeitarbeitslosen durch sich vier ergänzende Fördermodule zu verbessern:
- Individuelles Coaching
- Betriebsakquisiteure
- FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen) plus
- Gemeinwohlarbeit 58plus
Die Personal und Sachausgaben für die Module individuelles Coaching und Betriebsakquise sollen durch zusätzlich eingesetztes Personal in den Jobcentern oder von Jobcentern beauftragten Dienstleistern gefördert werden.
Hierfür wurden für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 12,5 Millionen Euro im Haushalt eingestellt.
2. Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) wird zum 1.12.2017 in der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingerichtet
In den vergangenen Jahren ist die Zahl von Ermittlungsverfahren im Bereich der politisch motivierten Straftaten und des politischen Extremismus deutlich gestiegen. Darüber hinaus werden zunehmend Terrorverfahren von der Bundesanwaltschaft an die Staatsanwaltschaften der Länder zurückgegeben.
Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wird in der Abteilung III der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zum 01.12.2017 eine Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) eingerichtet. Sie soll als zentrale Anlaufstelle in ideologisch bzw. politisch motivierten Ermittlungsverfahren für die sächsischen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden dienen. Auch der Austausch mit dem Generalbundesanwalt, den Zentralstellen anderer Bundesländer und dem neuen Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) beim LKA und dem BKA soll über die Zentralstelle erfolgen.
Die Abteilung III der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wird künftig unter der Bezeichnung »INES« (Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen) in drei Säulen untergliedert. Neben der als Unterabteilung zum 1. Dezember 2017 errichteten Zentralstelle Extremismus Sachsen, werden die bereits bestehenden Einheiten ZCS (Zentralstelle Cybercrime Sachsen) und die Abteilung »INES« die beiden übrigen Säulen bilden.
- Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Zur Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
1. Bericht zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
Die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, informierte über den Stand der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen und stellte den Kennzahlenbericht Integration Sachsen vor.
Die Kennzahlen im Bericht geben eine quantitative Darstellung des Ist-Standes wieder und informieren über die zur Verfügung gestellten Mittel zur sozialen Betreuung sowie zur Rückkehrberatung. Neben den Daten aus der Bevölkerungsstatistik und des Ausländerzentralregisters nimmt der Bericht Bezug zu den wesentlichen Bereichen struktureller Integration: Spracherwerb und Verständigung, Bildung und Arbeitsmarkt.
Hintergrund: Im März 2016 hatte sich die Sächsische Staatsregierung mit der Verabschiedung eines Maßnahmenpaketes auch auf einen Sieben-Punkte-Plan zur Verbesserung des Integrationsprozesses der Asylsuchenden und Flüchtlinge im Freistaat Sachsen geeinigt. Diese sieben Punkte umfassten u.a. neben Maßnahmen zum Spracherwerb, der sozialen Betreuung, den integrativen Maßnahmen, der Unterstützung durch Kommunale Integrationskoordinatoren auch den Gewaltschutz von geflüchteten Frauen und Mädchen.
2. Sächisches Krebsregistergesetz zur Erfolgsüberprüfung von Therapien wird in Landtag eingebracht
Das sächsische Krebsregistergesetz soll landesrechtliche Voraussetzungen zur Einrichtung und zum Betrieb klinischer Krebsregister schaffen. Grundlage hierfür ist das Bundesgesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister.
Demnach sollen die klinischen Krebsregister den gesamten Verlauf und die Therapie der Erkrankung aller Patienten standardisieren, erfassen und auswerten. Hierfür sind Umstrukturierungen notwendig, um die klinischen Krebsregister im Freistaat an die im Bundesgesetz enthaltenen Vorgaben anzupassen.
Mit den Erkenntnissen aus der Krebsregistrierung sollen künftig Therapien auf ihren Erfolg hin überprüft, sowie Qualitätsdefizite in der onkologischen Versorgung frühzeitig erkannt und beseitigt werden.
- Faktencheck Integration Zum Kennzahlenbericht Integration Sachsen
1. Schnellere Bearbeitung von Großraum- und Schwertransportanträgen
Das Kabinett hat beschlossen, den Staatsvertrag VEMAGS® (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransaporte) zur Abstimmung in den Landtag einzubringen. Dabei handelt es sich um ein bundeseinheitliches Produkt zur Online-Abwicklung von Anträgen und Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte aller 16 Bundesländer und des Bundes.
In Sachsen sind derzeit 63 untere Verkehrsbehörden für die Bearbeitung von Anträgen zuständig. Über das neue Program sollen alle eingehenden Stellungnahmen der Behörden zum jeweiligen Antrag zusammengefasst und damit schneller bearbeitet werden können. Das Programm ist bereits seit 2009 bundesweit im Einsatz und wird im Freistaat die veraltete Technologie Telefax ablösen.
Der Staatsvertrag soll am 9./10. November 2017 auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz unterzeichnet werden.
2. Erhöhung der Nachteilsausgleiche
Die Sächsische Staatsregierung hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Landesblindengeldgesetzes zur Anhörung freigegeben. Das Gesetz regelt finanzielle Zuwendungen für Menschen mit Behinderungen. Blinde und hochgradig sehschwache Menschen sowie gehörlose Menschen und schwerstbehinderte Kinder erhalten eine finanzielle Unterstützung in Form eines Nachteilsausgleiches. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung folgender Nachteilsausgleiche vor:
Demnach soll der Nachteilausgleich für hochgradig Sehbehinderte von monatlich 52 Euro auf 62 Euro steigen und das Gehörlosengeld von monatlich 103 Euro auf 115 Euro angehoben werden. Gleichzeitig soll der Nachteilausgleich für schwerstbehinderte Kinder von derzeit 77 Euro auf 100 Euro angepasst werden. Der Gesetzentwurf sieht für Blinde und gleichzeitig Gehörlose im Sinne des Landesblindengeldgesetzes zusätzlich einen Beitrag von 147 Euro im Monat vor.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldes soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
- Sachsen erhöht die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen im Landesblindengeldgesetz Zur Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
1. Neues Terrorabwehrzentrum ermittelt ab 1. Oktober
Im Landeskriminalamt in Dresden wird ab 1. Oktober das sächsische Terrorabwehrzentrum mit der Arbeit beginnen. 241 Mitarbeiter werden dann für die Verhinderung und Abwehr von Abgriffen auf den Freistaat tätig sein. Dabei handelt es sich sowohl um Spezialisten für politisch motivierte Kriminalität, als auch Fachleute für Islamismus und kriminelle Ausländer. Durch die Bündelung aller bisher verteilt organisierten Abwehraktivitäten in einem Zentrum soll der Informationsaustausch gesichert werden.
2. Einheitliche Vorgaben für Vergleichbarkeit von Studiengängen
Das Kabinett bringt einen Gesetzentwurf zum Studienakkreditierungsvertrag zur Abstimmung in den Sächsischen Landtag ein. Dieser sieht einheitliche Vorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengänge vor. Das Akkreditierungssystem ist das zentrale Instrument zur Sicherung der Qualität aller Studiengänge und bildet die Grundlage dafür, dass Hochschulabschlüsse nicht nur zwischen den Bundesländern sondern im gesamten Bologna-Raum anerkannt werden.
Damit bleiben auch Hochschulwechsel wegen der Vergleichbarkeit der Studienverläufe möglich. Mit dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag soll die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Akkreditierung bundesweit umgesetzt werden.