Kabinettssitzungen 2019
Für Sie zusammengefasst finden Sie hier die Sitzungen des Kabinetts aus dem Jahr 2019.
1. Inneres: Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden
In seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett die Richtlinie zur Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden verabschiedet.
Die neue Richtlinie ermöglicht künftig die Beantragung von Fördermitteln zur Errichtung von Aufzugsanlagen in bestehenden Mietwohngebäuden. Voraussetzungen dafür sind mindestens sechs Wohneinheiten und drei Etagen in Gemeinden mit einer Leerstandsquote über fünf Prozent.
Die Sächsische Staatsregierung schafft damit die Grundlage für Investitionen in ein seniorengerechtes und barrierearmes Wohnungsangebot im ländlichen Raum des Freistaates.
Davon profitieren neben der wachsenden Zahl älterer Menschen auch Familien mit Kindern, wodurch die Attraktivität des ländlichen Raums weiter steigt.
- Kabinett beschließt Förderung zur Nachrüstung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden Zur Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium des Innern
2. Inneres: Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag
Die Regierungsmitglieder haben entschieden, den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag in den Landtag einzubringen.
Durch das Gesetzesvorhaben werden vor allem Regelungen zur Verbesserung des Jugendschutzes getroffen.
Wettbüros sollen, wie bereits Spielhallen, in Zukunft einen Mindestabstand von 250 Metern zu allgemeinbildenden Schulen einhalten. Für schon bestehende Stellen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2021.
Außerdem werden im Bereich des Rechtsvollzugs bisherige Unklarheiten beseitigt. Die Glücksspielaufsicht soll mit der Schaffung einer TestspieI-Befugnis ein zusätzliches Instrument zum Vorgehen gegen illegale Anbieter erhalten.
Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende, die eine neue Spielhalle eröffnen möchten, künftig einen zusätzlichen Erlaubnisantrag stellen.
3. Verkehr: Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre
Die Sächsische Staatsregierung gibt den Verordnungsentwurf zur Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM (Rollerführerschein) auf 15 Jahre zur Anhörung frei.
Der Entwurf soll von Spitzenverbänden der kommunalen Selbstverwaltung in Sachsen, des Landesverbands sächsischer Fahrlehrer und des DEKRA e.V. Dresden angehört werden.
Hintergrund:
Die Bundesregierung plant, den Ländern zu erlauben, den Erwerb des Rollerführerscheins auf 15 Jahre herabzusetzen. Die Ermächtigung wird voraussichtlich noch bis Ende Dezember 2019 in Kraft treten.
Um in Sachsen von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen, ist der Erlass einer entsprechenden Verordnung im Freistaat notwendig.
1. Wirtschaft: Aufbau der beiden sächsischen Institute des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Dresden und Zittau
In seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett die Rahmenbedingungen für den weiteren Aufbau der beiden sächsischen Institute des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) beschlossen.
Das DLR-Institut für Softwaremethoden zur Produkt-Virtualisierung wurde im August 2017 eröffnet und ist in Dresden ansässig. Im Juli 2019 hat das DLR das Institut für CO2-arme Industrieprozesse mit den Standorten Zittau (Sachsen) und Cottbus (Brandenburg) gegründet.
Zunächst soll das Institut für CO2-arme Industrieprozesse an zwei Interimsstandorten an der Hochschule Zittau-Görlitz sowie in der Oybiner Straße in Zittau untergebracht werden.
Die dauerhafte Unterbringung des DLR-Institutes ist in einem Neubau auf einer freistaatseigenen Freifläche hinter der Mensa der Hochschule Zittau-Görlitz vorgesehen.
Hintergrund:
Ein Themengebiet der Forschung des neuen DLR-Institutes für CO2-arme Industrieprozesse wird es sein, einen Ansatz zur Umrüstung von Kohlekraftwerken zu Wärmespeicherkraftwerken zu entwickeln. Das Institut wird damit einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohleregionen leisten.
2. Umwelt und Landwirtschaft: Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« wird fortgesetzt
Das Kabinett hat entschieden, das Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« fortzusetzen.
Der fünfte Aufruf für das Programm startete mit dem 10. Dezember 2019. Für das Jahr 2020 stehen weitere 25 Mio. Euro für neue Projekte zur Aufwertung der Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum zur Verfügung.
Gefördert werden öffentliche Einrichtungen und Begegnungszentren in bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie multifunktionale Platzgestaltungen und Freizeiteinrichtungen.
3. Inneres: Änderung der Laufbahnverordnung im Freistaat Sachsen
Die Regierungsmitglieder beschlossen die Freigabe zur Anhörung des Entwurfs zur Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung.
Mit der Änderung will die Staatsregierung in der Allgemeinen Verwaltung die Digitale Verwaltung und den Wirtschaftswissenschaftlichen Dienst als zwei neue Laufbahnschwerpunkte setzen.
Somit werden die Voraussetzungen für eine Verbeamtung von Bediensteten im Bereich der Digitalen Verwaltung und zur Sicherung wirtschaftswissenschaftlicher Expertise im öffentlichen Dienst geschaffen. Die Staatsregierung will damit die sächsische Verwaltung insbesondere für Berufseinsteiger attraktiver machen.
Mit der Änderungsverordnung werden zudem die Höchstaltersgrenzen für Aufstieg und Qualifizierung nach § 29 des Sächsischen Beamtengesetzes neu gefasst. Der vorgelegte Entwurf zur Änderung der Laufbahnverordnung regelt nun die Altersgrenzen für die Polizei, die Justiz und die Feuerwehr im Detail.
Die Zweite Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung soll im April 2020 in Kraft treten.
Bildung: Volksantrag »Längeres gemeinsames Lernen«
Die Sächsische Staatsregierung hat zum Volksantrag »Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen« des Bündnisses »Gemeinschaftsschule in Sachsen« Stellung genommen und ihn insgesamt für zulässig erklärt. Der sächsische Landtagspräsident hatte vorher um Stellungnahme gebeten.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Gemeinschaftsschule in Sachsen als gleichberechtigte weitere allgemeinbildende Schulart neben den bereits bestehenden Schularten einzuführen. Dabei sollen zum einem neue Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden und zum anderen bestehende Schulen zu Gemeinschaftsschulen gemacht werden.
Der Volksantrag kann nach der Zulässigkeitsüberprüfung beim Landtagspräsidenten dem Plenum zur Beratung vorgelegt werden.
1. Inneres: Förderung des Nachwuchsleitungssportes
Staatsminister Wöller berichtete dem Kabinett über die zwischen Sachsen und den Ländern beschlossene Verwaltungsvereinbarung, mit der Projekte des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) in Leipzig im Bereich des Nachwuchsleitungssportes gefördert werden.
Die Verwaltungsvereinbarung ist Teil der Bund-Länder-Vereinbarung zur Neuordnung der Finanzierungsbeiträge anlässlich der Neustrukturierung des olympischen und paralympischen Leistungssports und der Spitzensportförderung, die am 09.11.2018 geschlossen wurde.
Ziel der Reform ist es, strukturelle und organisatorische Verbesserungspotenziale ausfindig zu machen, um die Trainings- und Wettkampfbedingungen im Leistungssport zu stärken. Vor allem soll die wissenschaftliche Begleitung des Nachwuchsleistungssports im Bereich der Talentidentifikation und der Talententwicklung die internationale Chancengleichheit deutscher Sportler sicherstellen.
Durch die länder- und sportartenübergreifenden Projekte am IAT wird insbesondere der Erfahrungsaustausch gefördert, von dem alle Länder profitieren. Diese stellen dem IAT jährlich bis zu 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Kabinett billigt sächsische Bundesinitiative für mehr Unterstützung beim Nachwuchsleistungssport
2. Inneres: Änderung der Richtlinie zur Feuerwehrförderung
Die Kabinettsmitglieder beschlossen eine Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Feuerwehrförderung.
Mit der neuen Richtlinie werden den Gemeinden weiterhin notwendige Investitionen für den Brandschutz ermöglicht.
Die Richtlinie soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten und enthält unter anderen folgende Änderungen:
- Festbeträge für Normfahrzeuge und Feuerwehrhäuser werden an die Preisentwicklung des Marktes angepasst
- Die Fördergegenstände werden ausgeweitet, beispielsweise auf die Beschaffung von Hard- und Software für den Feuerwehreinsatz
- Einführung einer zusätzlichen Förderung bei der innergemeindlichen Zusammenlegung von Feuerwehrhäusern
Höhere Förderbeträge für Feuerwehren im Freistaat
3. Demographie: Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels wird vereinfacht
Das Kabinett hat die Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels verabschiedet.
Seit 2007 fördert die Sächsische Staatskanzlei Projekte, die sich einem aktiven und gestaltenden Umgang mit dem demografischen Wandel und seinen Auswirkungen widmen.
Mit der Neugestaltung der Förderrichtlinie sollen einfachere und schnellere Förderverfahren
sowohl für die Antragsteller (vor allem Kommunen und Vereine) als auch für die Staatskanzlei und die Sächsische Aufbaubank ermöglicht werden.
Neuerungen der Richtlinie sind unter anderen:
- Der Regelfördersatz wird auf 90 Prozent heraufgestuft.
- Die Aufteilung der Förderfähigkeit von Sach- und Personalkosten nach verschiedenen Fördergegenständen entfällt.
- Zukünftig müssen Antragssteller keine drei Kostenangebote mehr einreichen.
Die Förderrichtlinie soll rückwirkend zum 1. September 2019 in Kraft treten.
Freistaat novelliert Demografie-Förderung: Einfachere Verfahren, höherer Fördersatz
4. Strukturentwicklung: Erster Zwischenbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe Sächsischer Mitmach-Fonds zieht positive Bilanz
Dem Kabinett wurde der erste Zwischenbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe Sächsischer Mitmach-Fonds vorgestellt.
Dieser umfasst neben anderen Angaben die Durchführung des Ideenwettbewerbes durch die beauftragten Projektträger Wirtschaftsregion Lausitz GmbH und die Metropolregion Mitteldeutschland Management GmbH sowie Teilnahmebedingungen und Bewertungskriterien. Zudem gibt der Bericht einen Überblick über die eingereichten und prämierten Projektideen sowie die Wettbewerbsergebnisse.
Der Ideenwettbewerb hat in den Revieren eine überwältigende Resonanz gefunden. Insgesamt wurden 1.520 Projektideen eingereicht, davon 990 für das Lausitzer
Revier und 530 für das Mitteldeutsche Revier. Die hohe Anzahl der Anträge ist Ausdruck des starken Mitmachwillens der Menschen in den Regionen der Strukturentwicklung.
Der Anteil an Preisträgern beträgt mit 611 prämierten Projektideen 40 Prozent. Für beide Reviere wurden insgesamt ca. 2,9 Mio. Euro Preisgelder ausgereicht.
Zusätzlich werden im Oktober für den Publikumspreis noch bis zu 15.000 Euro jährlich pro Revier vergeben. Voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober wird durch die Bürger per Online-Voting der jeweilige Publikumspreis ermittelt. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt voraussichtlich am 07.10.2019.
Forschung: Länderübergreifende Initiative zur Quantenkommunikation
Staatskanzleichef Oliver Schenk informierte über die länderübergreifende Initiative zur Quantenkommunikation. Damit ist es technisch möglich, Informationen und Daten in einer besonders sicheren Form zu übertragen. Nachrichten können damit so verschlüsselt werden, dass sie praktisch von Dritten nicht mehr zu entschlüsseln sind.
Die länderübergreifende Initiative basiert auf einem Beschluss in der gemeinsamen Kabinettssitzung der Bayerischen und Sächsischen Staatsregierung am 21. Mai 2019. Darin beschlossen Sachsen und Bayern, die Weiterentwicklung und Erprobung der Quantenkommunikation zu unterstützen.
Freistaat bringt länderübergreifende Initiative zur Quantenkommunikation voran
Bundesrat
Desweiteren besprachen die Kabinettsmitglieder die Themen der kommenden Bundesratssitzung am 20. September 2019, in der auch zwei Anträge aus Sachsen zur Abstimmung gestellt werden.
»Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der EU und ihrer Symbole«
Es wird eine Regelung - bezogen auf die Europäische Union als supranationale Organisation - geschaffen, welche Angriffe auf das Ansehen der Europäischen Union unter Strafe stellt, sofern eine Verunglimpfung der Flagge oder Hymne der Europäischen Union erfolgt. Der Entwurf sieht dabei vor, dass der abstrakte Strafrahmen der neuen Vorschrift sich an § 90a StGB orientiert und daher bei Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe liegt. Der Versuch einer solchen Verunglimpfung soll ebenso strafbar sein.
»Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte«
Um die seit dem 19. Jahrhundert entwickelten Qualitätsmerkmale von Uhren aus Glashütte zu sichern, sollen mit der vorliegenden Rechtsverordnung gemäß § 137 Markengesetz die hierfür maßgeblichen Umstände normativ bestimmt werden. Damit wird nicht nur das kulturelle Erbe der Region Glashütte betont, sondern auch die zunehmende Bedeutung handwerklicher Erzeugnisse aus Deutschland untermauert. Zudem wird gesichert, dass die hierfür bislang geltenden hohen Anforderungen auch in Zukunft normativ fortbestehen.
Eine Uhr darf dann die Herkunftsangabe Glashütte tragen, wenn in allen wesentlichen Herstellungsstufen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung in Glashütte erzielt wird; die Montage und das Ingangsetzen des Uhrwerks, die Reglage, die Montage des Ziffernblatts, das Setzen der Zeiger und das Einschalen des Uhrwerks müssen in Glashütte erfolgen (»Glashütte Regel«)
1. Wirtschaft: Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft wird neu gefasst
Die Kabinettsmittglieder haben die Richtlinien des Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) verabschiedet.
Mit der neu gefassten Richtlinie will die Staatsregierung die Fördermöglichkeiten erweitern und die kleinen und mittleren Unternehmen im Freistaat stärken. Demnach sollen einzelne Branchen in den Bereichen Tourismus, Versand- und Großhandel sowie Leistungen im Bereich der Sanierungen nicht mehr von einer Förderung ausgeschlossen werden.
Mit der Öffnung der Richtlinie soll auch der Tourismus im ländlichen Raum gestärkt werden. Auf dem Gebiet des Tourismus reicht bei Investitionen in Hotels, Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie Campingplätze künftig der Nachweis der genannten Klassifizierungen bzw. Zertifizierungen (z. B. DEHOGA, DTV, Bett+Bike) unabhängig von einer bestimmten Kategorie. So soll der Abbau des Investitionsstaus in der Breite unterstützt werden.
Die Absenkung des Mindestinvestitionsvolumens von 70.000 Euro auf 50.000 Euro für Investitionsvorhaben in den sächsischen Landkreisen soll zusätzliche Anreize besonders für die Entwicklung im ländlichen Raum setzen.
Hintergrund:
Die GRW ist das wichtigste Instrument des Freistaates Sachsen, um Investitionen in strukturschwachen Regionen zu fördern. Dadurch können die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise vorhandene Arbeitsplätze dauerhaft gesichert werden.
Gefördert werden beispielsweise Vorhaben zur Errichtung einer Betriebsstätte, der Ausbau von Kapazitäten oder der Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder dessen Stilllegung bevorsteht.
Wirtschaftsministerium stärkt Investitionsstandort Sachsen
2. Bildung: Digitalisierung des Schulwesens
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Finanzierung regionaler und landesweiter Projekte zur Digitalisierung des Schulwesens wurde vom Kabinett verabschiedet.
Innerhalb des DigitalPakt Schule 2019-2024 sollen 5 Prozent der Bundesmittel für regionale und landesweite Projekte (rund 12.5 Mio. Euro) zur Digitalisierung des Schulwesens sowie weitere 5 Prozent (rund 12.5 Mio Euro) für länderübergreifende Projekte zur Förderung genutzt werden.
Die Mittel stammen aus dem Digitalpakt Schule. Insgesamt stehen Sachsen aus dem Digitalpakt rund 250 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung.
Damit sollen unter anderen der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lernplattformen sowie sogenannte Cloud-Angebote und die Entwicklung von Systemen zur Leistungsverbesserung gefördert werden.
Sowohl öffentliche als auch frei Schulen können Förderungen unter Beachtung einer Bagatellgrenze von 10.000 Euro beantragen.
Hintergrund:
Als erstes Flächenland hatte Sachsen im Mai 2019 eine Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule vorgelegt. Für jeden Schulträger im Freistaat Sachsen steht ein Schulträgerbudget zur Verfügung. Der Schulträger entscheidet dabei frei, an welchen seiner Schulen die Fördermittel eingesetzt werden.
12,5 Millionen Euro für landesweite Digitalprojekte
3. Bildung: Erweiterung der Klimaschulen in Sachsen 2019-2024
Im Kabinett wurde das Konzept des Staatsministeriums für Kultus (SMK) und des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zur Erweiterung der Klimaschulen verabschiedet.
Demnach soll die Anzahl der Klimaschulen von derzeit 12 um 50 auf insgesamt 62 Schulen erweitert werden.
Weitere Schwerpunkte der Initiative liegen auf:
- der Fortentwicklung der Lehrpläne aller Schularten im Hinblick auf das Thema
Klima, - der Intensivierung und Ausweitung der Lehrerfortbildung zum Thema Klima,
- und der Profilierung sächsischer Schulen als Klimaschulen.
Die von den beiden Ministerien erarbeitete Konzeption soll es ermöglichen, künftig die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz an den sächsischen Schulen zu etablieren.
4. Umwelt: Erhalt von Steillagenbewirtschaftung im Weinbau
Die Kabinettsmitglieder haben die Richtlinie zur Förderung einer Startprämie für den Erhalt der Steillagenbewirtschaftung im Weinbau verabschiedet.
Ziel der Förderung ist es, die Bewirtschaftung von Weinbergen in der Steillage zu unterstützen und dem Rückgang der tätigen Winzer entgegen zu wirken.
In der Weinbaukartei eingetragene Winzer sollen bei der Fortsetzung bzw. Übernahme der Bewirtschaftung von Steillagenweinbauflächen eine einmaligen Start-/Übernahmeprämie für Steillagenflächen erhalten.
Nach Übernahme der Steillagenweinbaufläche muss die bewirtschaftete Gesamtfläche des betreffenden Winzers einen Umfang von mindestens 1.000 Quadratmeter haben. Der maximale Förderbetrag soll pro Jahr und Antragsteller maximal 4.500 Euro betragen.
5. Forschung: Wasserstoff-Forschung in Görlitz auf den Weg gebracht
Die Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung die Planungsmittel für ein neues Wasserstoff-Forschungszentrum in Görlitz freigegeben. Im »Fraunhofer Hydrogen Laboratory Görlitz (HLG)“« auf dem geplanten Innovationscampus werden Siemens und die Fraunhofer-Gesellschaft die Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff untersuchen.
Görlitz soll damit langfristig zu einem Kompetenzzentrum für Wasserstofftechnologien entwickelt werden.
Das Projekt zur Einrichtung des Fraunhofer Hydrogen Laboratory Görlitz soll in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt werden. In der ersten Phase werden alle konzeptionellen und planerischen Voraussetzungen für die Umsetzungsphase des Projekts gelegt und die Voraussetzungen dafür geschaffen. Dafür hat das Kabinett Fördermittel in Höhe von 2 Millionen Euro bereitgestellt.
Wasserstoff-Forschung in Görlitz auf den Weg gebracht
6. Entwicklungszusammenarbeit des Freistaates Sachsen
Die Kabinettsmitglieder bereiten über den Bericht der Staatskanzlei zur Entwicklungszusammenarbeit des Freistaates Sachsen.
Der Freistaat unterstützt seit 2017 entwicklungspolitische Projekte und Initiativen. Vor dem Hintergrund der von den Vereinten Nationen beschlossenen nachhaltigen Entwicklungsziele standen im Haushalt der Staatskanzlei in den Jahren 2017 und 2018 jeweils zusätzlich 400.000 € für Entwicklungsprojekte im Ausland sowie für entwicklungspolitische Veranstaltungen und Bildungsmaßnahmen in Sachsen zur Verfügung.
Der Bericht gibt außerdem Auskunft darüber, dass der Kontakt zu den zivilen Trägern der Entwicklungszusammenarbeit durch verschiedene Gesprächsformate sowie Veranstaltung von Netzwerktreffen in der Staatskanzlei weiter gestärkt wurde.
1. Justiz – Besonders engagierte Personen können Justizmedaille erhalten
Mit einer Medaille können ab sofort jährlich zehn Persönlichkeiten geehrt werden, die sich um die sächsische Justiz besonders verdient gemacht haben. Die Ehrung setzt langjährige, außergewöhnliche Verdienste um die sächsische Justiz oder eine besonders herausragende Einzeltat voraus.
2. Umwelt – »Sächsische Atom- und Strahlenschutzverordnung« tritt am 30. September 2019 in Kraft
Das Bundesgesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung und die Strahlenschutzverordnung machte auch die Anpassung der sächsischen Reglungen notwendig.
Die wichtigsten Inhalte der Verordnung sind:
- Die Radonberatungsstelle wird von der Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) organisiert.
- Regelungen für Prüfungen und Bescheinigungen von Strahlenschutzkenntnisse von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten werden neu geregelt und vereinfacht.
- Das SMUL bietet künftig eine kostenfreie Ausbildung von Einsatzkräften und Probenehmern an. Die Kommunen sollen dadurch entlastet werden und nur noch im Ausnahmefall auf externe Ausbildungsangebote zurückgreifen müssen.
3. Wirtschaft – Gezieltere Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen
Um kleine und mittlere Unternehmen in den Bereichen Innovation und Internationalisierung gezielter zu unterstützen, hat das Kabinett die Weiterentwicklung der Mittelstandsrichtlinie beschlossen.
- Die Markteinführung innovativer Produkte wird durch eine flexiblere Gestaltung des Förderungsangebotes vereinfacht.
- Die Förderung von Unternehmen für die Teilnahme an Messen wird besser an die realen Bedürfnisse angepasst.
4. Umwelt – Neuauflage des Ideenwettbewerbs »Ländlicher Raum«
Nach dem erfolgreichen Verlauf des ersten simul+ Wettbewerbes „Ideen für den ländlichen Raum 2018/2019 startet das SMUL in diesem Jahr die zweite Ausgabe. Mit dem Wettbewerb werden Ideen und innovative Konzepte unterstützt, die den gemeinschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Lebensbedingungen im ländlichen Raum verbessern. Die Konzepte können bis zum 20.11.2019 eingereicht werden. Insgesamt werden bis zu 4,5 Millionen Euro ausgereicht, die innerhalb von zwei Jahren zur Umsetzung der Ideen verwendet werden müssen.
Website des Wettbewerbs »Ideen für den ländlichen Raum 2019«
1.Wirtschaft: Meisterbonus wird noch zielgenauer
Das Kabinett verabschiedete eine Änderung der Richtlinie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Staatsministeriums des Innern zur Förderung eines Meisterbonus.
Mit der Überarbeitung sollen die Fördervoraussetzungen noch zielgenauer gestaltet werden.
Die Änderungen sehen wie folgt aus:
- Künftig erhalten Absolventen einen Meisterbonus, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung bzw. der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht in Sachsen hatten, die aber zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Beschäftigungsort in Sachsen haben.
- Abschlüsse dürfen zukünftig nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
- Ein Meisterbonus darf nicht bereits in einem anderen Bundesland gezahlt worden sein.
Mit dem Meisterbonus zahlt Sachsen erfolgreichen Meistern einen Bonus von 1.000 Euro. Dadurch wird für Arbeitnehmer ein Anreiz geschaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
2. Landwirtschaft: Unterstützung für Schaf- und Ziegenzüchter
Die Richtlinie des SMUL zur Unterstützung der Schaf- und Ziegenhaltung für das Erbringen von Gemeinwohlleistungen wurde vom Kabinett verabschiedet.
Gefördert werden soll die Haltung von Schafen und Ziegen zur Erhaltung wertvoller vielfältiger Kulturlandschaftsstrukturen.
Die Förderung wird dazu beitragen, dem Rückgang der Tierbestände entgegenzuwirken. Auf Antrag der Regierungsfraktionen wurden dafür im Doppelhaushalt 2019/2020 zusätzlich jährlich 2,5 Mio. Euro für Maßnahme der Unterstützung der Weidetierhalter beim Herdenschutz aufgenommen.
Die Zuwendungshöhe soll 40 Euro je Tier und Jahr betragen. Der Mindestbestand soll 50 Schafe und/oder Ziegen älter als neun Monate betragen, die im Zeitraum vom 1. April bis mindestens 15. September im Betrieb gehalten werden und insbesondere Grünlandflächen beweiden.
Prämie für Schaf- und Ziegenhalter beschlossen
3. Wissenschaft: Stärkung des Forschung-, Entwicklungs- und Innovationsstandortes Sachsen
Die Kabinettsmitglieder haben die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich auf den Weg gebracht.
Mit dieser Richtlinie wird der Forschung-, Entwicklungs- und Innovationsstandort Sachsen weiter gestärkt.
Neben dem Ausbau von Kompetenz und Expertise fokussiert sich die Förderung nunmehr stärker auf wissenschaftliche Vernetzungsaktivitäten sowie die Anbahnung und Etablierung von Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft.
Dabei wird weiterhin ein themenoffener Ansatz verfolgt (keine Festlegung auf einzelne Wissenschaftsfelder bzw. thematische Schwerpunkte).
In der Richtlinie neu gefasst ist die Aufnahme der institutionell geförderten Hochschulen (Die Evangelische Hochschule Dresden) sowie die Berufsakademie Sachsen in den Kreis potentieller Fördermittelempfänger.
Die Förderung wird als Vollfinanzierung ausbezahlt. Dadurch wird die Förderung auch für Hochschulen mit eingeschränkter Planbarkeit an Bedarfen und gerade auch für kleine, außeruniversitäre Einrichtungen attraktiver.
Forschungsförderung künftig klarer strukturiert und mit weniger bürokratischem Aufwand
4. Wissenschaft: Aufbau einer Außenstelle Dresden des Deutschen Krebsforschungszentrums
Die Kabinettsmitglieder befassten sich mit dem Bericht des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zum Aufbau einer Außenstelle Dresden des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) Heidelberg.
Der Freistaat wird demnach den Aufbau der Außenstelle in den Jahren 2019 bis 2023 mit Mitteln in Höhe von 4,35 Millionen Euro unterstützen.
Als inhaltliche Schwerpunkte der DKFZ-Außenstelle in Dresden sind zwei Forschungsfelder vorgesehen:
- Zum einen eine sogenannte »Smart Medical Sensors and Implants for Oncology«. Dabei handelt es sich um eine innovative Datenaquise und -analyse direkt am pathologischen Prozess, zum Beispiel durch »Smart Wearables« wie Biosensoren und aktive Implantate, über die vor, während und nach der Therapie relevante Daten vom Patienten erhoben werden können.
- Zum anderen eine sogenannte »Medical Data Science in Oncology« In dieser sollen neuartigen Algorithmen und IT-Plattformen entwickelt werden, die zur Vorhersage von erwünschten und unerwünschten Wirkungen onkologischer Behandlungen dienen.
Der schrittweise Aufbau der Außenstelle soll bis 2027 erfolgt sein.
5. Wissenschaft: GlasCampus Torgau erhält 420.000 Euro
Das Kabinett beschloss dem Landkreis Nordsachsen für das Vorhaben GlasCampus Torgau eine Zuwendung in Höhe von 420.000 Euro im Wege einer Projektförderung als Festbetrag zu gewähren.
Mit dem Geld soll die Errichtung des Weiterbildungsangebots für die Glas-, Keramik- und Baustoffindustrie auf den Weg gebracht werden.
In den Eckpunkten für ein »Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen« vom 22. Mai 2019 wird der GlasCampus Torgau als wichtiges Projekt des Strukturwandels im Mitteldeutschen Kohlerevier ausgewiesen. Die Branchen bieten einen zukunftsträchtigen Ansatzpunkt für den Strukturwandel weg von der Braunkohle.
Aktuelle Entwicklungen zum Strukturwandel
6. Umwelt: Klimakonferenz sächsischer Schülerinnen und Schüler
In Folge der Klimakonferenz sächsischer Schülerinnen und Schüler am 22. Juni 2019 in Leipzig hat das Kabinett die Anliegen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen und konkrete Maßnahmen entwickelt.
Die Kabinettsmitglieder haben sich dabei unter anderem auf Folgendes geeinigt:
- die Etablierung eines nachhaltigen Veranstaltungsmanagements;
- eine forcierte Stadtbegrünung und Schaffung von Wasserflächen;
- das Engagement für Ehrenamt und freiwillige Naturschutzarbeit fördern;
- die Mülltrennung an Schulen durchsetzen;
- den Ausbau von Radwegen fortführen.
Am Ende des nächsten Schulhalbjahres ist eine weitere Konferenz mit Schülerinnen und Schülern geplant.
1. Gesundheit: 20-Punkte-Programm zur medizinischen Versorgung in Sachsen
Im Kabinett wurden die 20 Maßnahmen der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung im Freistaat Sachsen bis 2030, das sogenannte »20- Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030« verabschiedet.
Das Programm sieht folgende Maßnahmen vor:
- Stipendienprogramme stärken
- Mehr Studienplätze für Humanmedizin in Sachsen
- Mehr Studienplätze für Humanmedizin außerhalb Sachsens
- Reformvorhaben/Konzepte der Medizinischen Fakultäten der TU Dresden und Universität Leipzig zur Stärkung der Allgemeinmedizin
- Eine Landarztquote
- Steuerung der Zulassung durch Gestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens beim Studiengang Humanmedizin
- Lehrstühle Allgemeinmedizin an den Universitäten in Dresden und Leipzig stärken
- Medizinische Fakultäten in die Ärztegewinnung einbeziehen/weitere Akademische Lehrpraxen im ländlichen Raum gewinnen
- Mindestaufwandsentschädigung für Studierende im Praktischen Jahr in Akademischen Lehrpraxen und Lehrkrankenhäusern im ländlichen Raum
- Ärztlichen Nachwuchs sichern – Weiterbildung stärken
- Kampagnen/Netzwerk Ärzte für Sachsen
- Gesetzliche Krankenversicherung-Strukturfonds nach § 105 SGB V verdoppeln
- Niederlassungen unterstützen
- Gesundheitszentren im ländlichen Raum entwickeln
- Satellitenpraxen einrichten und Arztpraxen mobilisieren
- Patientenmobilität im ländlichen Raum unterstützen Zugang zur ambulanten medizinischen Versorgung
- Selbsthilfe stärken
- Ärzte unterstützen durch Digitalisierung und Telemedizin
- Ärzte entlasten durch Delegation ärztlicher Leistungen
- Ärzte durch bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen
Mehr Medizinstudienplätze und Quote für Landärzte
2. Soziales: Staatsregierung stärkt präventiven Kinderschutz
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des Präventiven Kinderschutzes und Früher Hilfen wurde vom Kabinett verabschiedet.
Durch die Richtlinie wird das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ermächtigt, das Förderkonzept zur Förderung des Präventiven Kinderschutzes und Früher Hilfen in Abstimmung mit dem Bund fortzusetzen und zu ändern.
Die Richtlinie unterstützt unter anderem folgende Maßnahmen:
- Hilfe und Unterstützung für Familien unabhängig vom Alter der Kinder,
- Koordinatoren von regionalen Netzwerken für Kinderschutz,
- Fachkräfte der Aufsuchenden Präventiven Arbeit
- Vorhaben mit landesweiter Bedeutung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes und
- Modellprojekte mit regionalen Bezug.
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die die Zuwendung an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe weiterleiten können.
3. Wirtschaft: Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte
Die Kabinettsmitglieder entschieden, den Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte durch den Bundesrat der Bundesregierung gemäß Artikel 80 Abs. 3 Grundgesetz zuzuleiten.
Die Vorlage greift ein Anliegen der Stadt Glashütte und der dort ansässigen Uhrenhersteller auf. Sie beinhaltet den Entwurf einer Verordnung nach § 137 Markengesetz zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte.
Damit sollen die für die Qualität von Uhren aus Glashütte üblichen Umstände verpflichtend bestimmt werden, um deren Bedeutung zu unterstreichen und es Nachahmern zu erschweren.
Die Bundesratsinitiative soll in der Bundesratssitzung am 28. Juni 2019 vorgestellt werden.
4. Verkehr: Fit für die Zukunft - Landesverkehrsplan Sachsen 2030 beschlossen
Der Landesverkehrsplan 2030 wurde vom Kabinett beschlossen.
Mit dem Landesverkehrsplan dokumentiert die Staatsregierung zum einen den bisherigen Stand ihres Handelns. Zum anderen werden darin strategische Ziele festgelegt, wie die Mobilität in Sachsen im Jahr 2030 organisiert sein soll.
Im Landesverkehrsplan sind folgende Schwerpunkte fixiert:
Verkehrsweg |
Schwerpunkte |
---|---|
Eisenbahn |
Ausbau, Erweiterung, Engpassbeseitigung der Schieneninfrastruktur für Personen und Güterverkehr. |
ÖPNV |
Steigerung der Attraktivität durch Verbesserung des ÖPNV-Angebotes insbesondere im ländlichen Raum durch die Einführung von Plusbus- und Taktbuslinien. |
Radwege |
Verbesserung der infrastrukturellen Voraussetzungen und Verkehrssicherheit durch Lückenschließungen und Schaffung von Radschnellverbindungen.
|
Güterverkehr |
Verlagerung der Gütertransporte von der Straße auf umweltschonendere Verkehrsträger und –mittel. |
Straßenverkehr |
Erhöhung der Verkehrssicherheit und Beseitigung von Kapazitätsengpässen nach dem Grundsatz: Straßenerhalt vor Ausbau, Ausbau vor Neubau. |
Fußgänger |
Stärkere Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs, Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit von Fußgängern.
|
Luftverkehr |
Bedarfsgerechte Anpassung der Flugbetriebsflächen in Leipzig/Halle. |
Schiffsverkehr |
Bedarfsgerechter Ausbau der Häfen. |
Neue Konzepte |
Vernetzung der Verkehrsmittel und -träger durch moderne Technik. Schaffung der gesetzlichen, organisatorischen und technischen Rahmen für Etablierung intelligenter Verkehrssysteme. Unterstützung bei der Ansiedlung eines Schienenforschungszentrums. |
Kabinett beschließt Landesverkehrsplan 2030
5. Inneres: Einführung eines Notruf-App-Systems
Das Kabinett beschloss eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und den Ländern zur Einführung eines Notruf-App-Systems abzuschließen.
Hintergrund ist der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 25. April 2019, der eine bundesweite Einführung einer Notruf-App vorsieht. Damit sollen insbesondere hör- und sprachbehinderte Menschen einen dem Sprachnotruf möglichst gleichwertigen Zugang zu den Notrufdiensten 112 und 110 erhalten.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat sich bereit erklärt, die Vorbereitungen für die Beschaffung und den Betrieb eines solchen Systems für die Länder zu treffen.
Diese haben sich auf Ebene der Innenministerkonferenz dazu bereit erklärt, Nordrhein-Westfalen die erforderlichen Kosten nach Maßgabe des Königsteiner Schlüssels zu erstatten.
(Im Königsteiner Schlüssel ist festgelegt, wie die einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind. Der Anteil, den ein Land danach tragen muss, richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl.)
Die Länder sollen der Verwaltungsvereinbarung spätestens bis 15. September 2019 beitreten, damit eine zeitnahe Einführung der App bundesweit — wie von der EU gefordert — möglich ist.
6. Inneres: Effektivere Denkmalschutzförderung
Die Mitglieder des Kabinettes haben die neue Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Denkmalförderung verabschiedet.
Mit der Neuregelung sollen die Denkmalförderregeln vereinfacht und transparenter gestaltet werden. Die Richtlinie Denkmalförderung soll zukünftig die bisherigen Förderregelungen, die Verwaltungsvorschrift-Denkmalförderung und die Denkmalschutzförderungsverordnung, ersetzen.
Zudem enthält die Richtlinie vereinfachte Neuregelungen, unter anderem:
- für Vorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 100.000 Euro ist eine Festbetragsförderung bis zu 25 % möglich;
- bei einer Kofinanzierung des Bundes sollen dessen Regelungen zur Bestimmung der zuwendungsfähigen Kosten gelten.
Die Sächsische Staatsregierung und die Thüringer Landesregierung kamen im thüringischen Altenburg zu einer gemeinsamen Kabinettssitzung zusammen.
Unter Leitung der Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und Bodo Ramelow wurden insbesondere die Kohäsionspolitik nach 2020 sowie gemeinsame Forderungen in Bezug auf die Kommission »Gleichwertige Lebensverhältnisse« besprochen.
1. Zukunft der EU-Förderung nach 2020
Die Regierungen Thüringens und Sachsens sprechen sich für die Fortführung der sogenannten EU-Kohäsionspolitik nach 2020 aus. Dabei handelt es sich um Finanzmittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds erhalten.
Sachsen und Thüringen wollen mit den EU-Mitteln nach wie vor bestehende wirtschaftsstrukturelle Defizite überwinden und den Aufholprozess der Regionen weiter vorantreiben.
Beide Ostländer erwarten darüber hinaus, dass sich der Bund gegenüber der EU für eine starke Kohäsionspolitik auch nach 2020 einsetzt.
Hintergrund:
In Thüringen und Sachsen hat die EU-Förderung seit der deutschen Wiedervereinigung entscheidend zum Gelingen des Transformationsprozesses beigetragen. Ostdeutschland wurde frühzeitig in die EU-Förderung einbezogen. Beide Länder konnten bereits seit dem Jahr 1991 von den europäischen Fonds profitieren.
2. Gemeinsame Forderungen an die Kommission »Gleichwertige Lebensverhältnisse«
Die Thüringer Landesregierung und die Sächsische Staatsregierung begrüßen, dass sich die Kommission »Gleichwertige Lebensverhältnisse« die Aufgabe gesetzt hat, bestehende Ungleichheiten in Deutschland zu minimieren.
Noch immer liegt die Wirtschaftskraft der ostdeutschen Bundesländer trotz einer positiven Entwicklung unterhalb des bundesweiten Schnitts. Daher fordern Sachsen und Thüringen die Kommission »Gleichwertige Lebensverhältnisse«, die ostdeutsche Wirtschaftslage gezielt in den Blick zu nehmen.
Der Schwerpunkt der Kommissionsarbeit solle bei der finanziellen Ausstattung der gesamtdeutschen Strukturförderung liegen.
Neben dem Ausbau digitaler Infrastrukturen sollen auch Verkehrsverbindungen und die medizinische Versorgung in Sachsen und Thüringen weiter verbessert werden.
Auch soll das Wachstumspotential der ostdeutschen Wirtschaft durch eine spezifische Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gestärkt werden.
3. 30 Jahre Friedliche Revolution
Die Thüringer Landesregierung und die Sächsische Staatsregierung stimmen darin überein, dass die Ereignisse von 1989 und das mutige Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger niemals in Vergessenheit geraten dürfen.
Beide Regierungen bekräftigte den gemeinsamen Willen, den Geist der Friedliche Revolution weiter zu tragen.
Sachsen und Thüringen halten es daher für notwendig, für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen zu sorgen. Dem Bundesbeauftragten soll aus diesem Grund für die Vorlage seines Konzeptes gedankt werden.
Hintergrund:
Im Zentrum des Konzeptes des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen steht die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen. Sie sollen in das Bundesarchiv überführt und ein Kompetenzzentrum mit Werkstätten zur Restaurierung und Digitalisierung am historischen Ort der Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg eingerichtet werden. Das Recht auf den Zugang zu den Akten soll damit unverändert bleiben.
4. Bericht zum Sachstand Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Rechtsstellung von ehemaligen DDR-Heimkindern
Die Staatsregierungen der Freistaaten Sachsen und Thüringen bekräftigen ihr mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative verfolgtes Ziel, die Rechtsstellung von ehemaligen DDR-Heimkindern zu verbessern.
Sachsen und Thüringen begrüßen aus diesem Grund, dass sich die Bundesregierung mit dieser Initiative befasst.
Ihr vorgelegter Gesetzentwurf setzt die Ziele der gemeinsam von Sachsen und Thüringen initiierten Bundesratsinitiative für ein »Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes – Verbesserung der Lage von Heimkindern« um und soll Anträge für Rehabilitierungsleistungen entfristen.
5. Konzentriert gegen Hass im Netz
Die Sächsische Staatsregierung und die Thüringer Landesregierung wollen ihren Kampf gegen sogenannte »Hasspostings« weiter intensivieren.
Sowohl bundesweit als auch in Sachsen und Thüringen ist die Anzahl an Hasskommentaren im Netz rückläufig.
Sachsen und Thüringen heben hervor, dass die staatlichen Maßnahmen wie beispielsweise entscheidende Fahndungen und zeitnahe Verurteilungen maßgeblich zum Rückgang beigetragen haben.
Hintergrund:
Am 1.10.2017 trat das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Darin werden Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet, rechtswidrige Inhalte nach Kenntnis und Prüfung zu entfernen und den Zugang zu ihnen zu sperren
6. Unterstützung der Mitte-Deutschland-Verbindung
Die Thüringer Landesregierung und die Sächsische Staatsregierung bekräftigen die enorme Bedeutung einer durchgehenden elektrischen Bahnverbindung auf der Mitte-Deutschland-Verbindung zwischen dem Ruhrgebiet, Hessen, Thüringen und Sachsen.
Sie bitten daher die DB Netz AG, die Planungen zur Elektrifizierung mit Nachdruck schnellstmöglich abzuschließen. Darüber hinaus fordern sie den Bund auf, im Anschluss an die Planungen unmittelbar mit der baulichen Realisierung der Mitte-Deutschland-Verbindung zu beginnen.
Der von der Deutschen Bahn AG vorgesehene Fertigstellungstermin im Jahr 2028 soll auf jeden Fall eingehalten werden.
Hintergrund:
Die Anbindung der Stadt Chemnitz und des Wirtschaftsraums Südwestsachsen an das Fernverkehrsnetz der DB AG ist für die weitere Entwicklung Sachsens von großem Interesse. Die von der DB AG geplante Wiederanbindung von Chemnitz an den Fernverkehr ist nicht zuletzt auch das Ergebnis der langwierigen und kontinuierlichen Verhandlungen der Sächsischen Staatsregierung mit der DB AG.
7. Ausbau der touristischen Vermarktung des Vogtlands
Die erfolgreiche länderübergreifende Zusammenarbeit durch den länderübergreifenden Tourismusverband Vogtland e.V. soll fortgesetzt und intensiviert werden.
Das Vogtland profitiert von der sowohl nationalen, als auch internationalen touristischen Nachfrage in einem erheblichen Umfang.
Sachsen und Thüringen regen daher an, dass der Tourismusverband Vogtland e. V. auf die Tourismuszentrale Fichtelgebirge e. V. zugeht und prüft, ob eine Erweiterung der Destination um das bayerische Vogtland denkbar ist.
Beide Länder sind sich darin einig, dass eine gemeinsame Vermarktung der Region zu einem klaren und einheitlichen Auftritt nach außen führt und somit ihren Wiedererkennungswert erhöht.
Hintergrund:
Die Arbeit des Tourismusverbands Vogtland e. V. wurde erst kürzlich mit dem Marketing Award »Leuchttürme der Tourismuswirtschaft« des Ostdeutschen Sparkassenverbandes ausgezeichnet.
Sachsen und Thüringen fassen gemeinsame Beschlüsse für eine engere Zusammenarbeit
Die Sächsische Staatsregierung und die Brandenburger Landesregierung kamen im Schloss Hoyerswerda zu einer gemeinsamen Kabinettssitzung zusammen.
Unter Leitung der Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und Dietmar Woidke wurden die umfangreiche Zusammenarbeit der beiden Freistaaten erörtert und eine Kooperationsvereinbarung zur Standortentwicklung in der Lausitz unterzeichnet.
Als Gast nahm auch der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun, an der Sitzung teil.
1. Zukunft der EU-Förderung nach 2020
Brandenburg und Sachsen sprechen sich für die Fortführung der sogenannten EU-Kohäsionspolitik nach 2020 aus. Dabei handelt es sich um Finanzmittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds erhalten.
Die Landesregierung Brandenburg und die Sächsische Staatsregierung wollen mit den Mitteln nach wie vor bestehende wirtschaftsstrukturelle Defizite überwinden und den Aufholprozess der Regionen weiter vorantreiben.
Hintergrund:
In Brandenburg und Sachsen hat die EU-Förderung seit 1991 erheblich zum Gelingen des Transformationsprozesses beigetragen. Ostdeutschland wurde schon früh nach der deutschen Wiedervereinigung in die EU-Förderung einbezogen. Beide Länder konnten bereits seit dem Jahr 1991 von den europäischen Fonds profitieren.
2. Viertes Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk
Beide Landesregierungen bekräftigen ihre Bereitschaft, gemeinsam mit dem Bund ein Viertes Finanzierungsabkommen ab 2021 rechtzeitig abzuschließen, um eine kontinuierliche und verlässliche Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk fortzuführen.
Hintergrund:
Das Sorbische Institut erforscht die Sprache, Kultur und Geschichte der Sorben/Wenden in der Ober- und Niederlausitz. Das außeruniversitäre Institut sammelt und archiviert die dafür nötigen Materialien, die auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die heutige Zweiländeranstalt in Sachsen und Brandenburg entstand 1992 aus dem vormaligen Institut für sorbische Volksforschung.
3. Zusammenarbeit mit Polen
Die Sächsische Staatsregierung und die Regierung des Landes Brandenburg stimmen darin überein, dass den engen nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen Sachsen, Brandenburg und der Republik Polen eine besondere Bedeutung nicht nur für die gesamte gemeinsame Region, sondern für die Zukunft Europas zukommt und diese weiter ausgebaut werden sollten.
Beide Regierungen erachten den Ausbau der Infrastruktur für kurze Reisezeiten und Transportwege als notwendig, um die deutsch-polnische Zusammenarbeit weiter zu stärken.
Daher fordern die Regierung des Landes Brandenburg und die Sächsische Staatsregierung die Bundesregierung auf, die Ergebnisse des 4. Deutsch-Polnischen Bahngipfels vom 8. Mai 2019 umzusetzen.
Dazu gehören unter anderen:
- die Elektrifizierung der Bahnstrecken Berlin-Görlitz und Dresden-Görlitz-Grenze;
- die Wiederaufnahme der regelmäßigen Fernverkehrsverbindung zwischen Berlin und Breslau,
- die Elektrifizierung des Bahnhofes Görlitz mit polnischem Bahnstrom für schnelle Umsteigeverbindungen.
4. Strukturwandel Lausitz
In der gemeinsamen Kabinettssitzung bereiten die Regierung des Landes Brandenburg und die Sächsische Staatsregierung über den Beschluss der Bundesregierung über die »Eckpunkte für ein Strukturentwicklungsgesetz Kohleregionen« vom 22. Mai 2019.
Beiden Regierungen fordern die Bundesregierung auf, die Eckpunkte nun schnellstmöglich in konkrete Gesetzentwürfe zu überführen und bei der Umsetzung ein größtmögliches Maß an Flexibilität für die betroffenen Länder und Regionen zu erhalten.
Zudem erwarten Sachsen und Brandenburg die zeitnahe Vorlage des Entwurfs eines Staatsvertrages, in dem die Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Ländern festgeschrieben werden können.
Darüber hinaus erwarten Sachsen und Brandenburg:
- die Bundesmittel für die Strukturentwicklung möglichst aus einem Sondervermögen des Bundes zur Verfügung zu stellen;
- die in den Eckpunkten genannten Beträge im Umfang von insgesamt 40 Mrd. Euro vom Bund in voller Höhe bereitzustellen;
- wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekte für die Braunkohle-Reviere sollen einer Planungsbeschleunigung unterliegen.
Zudem beschlossen die Landesregierung Brandenburg und die Sächsische Staatsregierung in einer Kooperationsvereinbarung für eine erfolgreiche Strukturentwicklung der Lausitz in folgenden strategischen Zukunftsfeldern noch stärker als bislang zu kooperieren:
- Verkehrsinfrastruktur: insbesondere Ausbau des grenzüberschreitenden ÖPNV
- Forschung und Innovation: vor allem in den Bereichen Energietechnik und Energiewirtschaft
- Ansiedlung von relevanten Wirtschaftsstrukturen wie alternative Antriebsmodelle
- Stärkung der Attraktivität der Lausitz für Fachkräfte
- Marketing, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Tourismus: Stärkung der Außenwirkung der Region
- Konferenzen und Veranstaltungen: engere Verzahnung für eine gemeinsames Bild der Region
Die Länder Brandenburg und Sachsen betonten auch die Notwendigkeit eines länderübergreifenden »Wassermanagement Lausitz« infolge des Klimawandels sowie des geplanten früheren Braunkohleausstiegs.
Aufgrund des Ausstiegs aus der Braunkohleförderung werde das größte Wassermangelgebiet Deutschlands oder sogar Europas entstehen. Den dadurch drohenden immensen Folgen für alle Bereiche in den Revieren müsse durch ein langfristig angelegtes Wassermanagement entgegengewirkt werden, das auf strategischer Ebene bereits jetzt begonnen werden muss.
Sachsen und Brandenburg forcieren auch die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G und den weiteren Ausbau der Mobilfunkversorgung in ländlichen Regionen.
Ziel soll es dabei sein, im Rahmen des technisch Möglichen eine flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigem Mobilfunk zu schaffen. Die Regierung des Landes Brandenburg und die Sächsische Staatsregierung setzen sich dafür ein, in der Lausitz als Modellregion beispielhaft neue 5G-Anwendungen aufzubauen und zu testen.
1. Finanzen: Staatsregierung vereinfacht Förderverfahren
Finanzminister Dr. Matthias Haß stellte dem Kabinett die ersten Umsetzungsmaßnahmen zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren vor.
Zu den wichtigsten Maßnahmen sollen demnach unter anderen in der nächsten Legislaturperiode folgende Vereinfachungen gehören:
- die Festlegung einer Bagatellgrenze für Bewilligungen;
- die Entkopplung von Vergaberecht und Zuwendungsrecht;
- der Vorrang von Festbetragsfinanzierungen;
- die Festlegung von einheitlichen Pauschalen und Pauschalsätzen.
Hintergrund:
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 15. Mai 2018 wurde die »Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren« (KOM) unter Vorsitz von Dr. Schweisfurth eingesetzt.
Auf Basis einer Bestandsanalyse unterbreitet die KOM eine Vielzahl von konkreten Vereinfachungs- und Verbesserungsvorschlägen.
Dazu gehören beispielsweise die Reduzierung und Entflechtung von Förderrichtlinien sowie die Beschleunigung der Richtlinienaufstellung.
Darüber hinaus schlägt die KOM vor, eine Einheitliche Förderverfahrensplattform (EVP) einzurichten, um das Antrags- und Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und das Auszahlungs- und Verwendungsnachweiseverfahren zu verbessern.
Hierfür soll ein zentrales Online-Förderportal errichtet werden, in dem die Stammdaten von Antragsstellen verwaltet und zentral gesteuert werden können.
2. Soziales: KiTa-Qualitäts- und –Teilhabeverbesserungsgesetz unterstützt Erzieherinnen und Erzieher
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das SMK, schließt mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Vertrag zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Der Vertrag sowie die Anlagen zum Vertrag sind zwischen Bund und Ländern abgestimmt und für alle Bundesländer gleichlautend.
Der Freistaat Sachsen erhält einen Anteil in Höhe von 4,92 Prozent an den Bundesmitteln, insgesamt 269 Mio. Euro.
Mit dem Geld will die Staatsregierung vor allem mehr Vor- und Nachbereitungszeiten von Erziehern finanzieren, wodurch die pädagogische Arbeit weiter gestärkt wird.
3. Soziales: Einrichtung eines Opferbeauftragten der Sächsischen Staatsregierung
Das Kabinett stimmte der Berufung von Frau Iris Kloppich zur Opferbeauftragten der Sächsischen Staatsregierung zu.
Damit setzt die Staatsregierung die Ankündigung von Herrn Ministerpräsident Kretschmer in seiner Regierungserklärung vom 05.09.2018 zur Einrichtung eines Opferschutzbeauftragten um.
Die organisatorische Angliederung der Opferbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle erfolgt beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Die Opferbeauftragte ist ehrenamtlich und ressortübergreifend tätig. Die Berufung der Beauftragten endet außer durch Rücktritt oder Abberufung am 30. Juni 2022 und kann wiederholt werden.
Zu einer der wesentlichen Aufgaben der Opferschutzbeauftragten wird die lokale und überörtliche Netzwerkarbeit zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Opferschutzes in Sachsen gehören.
Iris Kloppich erste Opferbeauftragte des Freistaates
4. Wirtschaft: Vergabebericht 2017/2018
Staatsminister Dulig stellte dem Kabinett den Vergabebericht 2017/2018 der Sächsischen Staatsregierung vor. Dieser wird im nächsten Schritt an den Sächsischen Landtag weitergeleitet.
Der Bericht erfasst alle Vergaben zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2018. In dem Bericht werden die Art der Vergabeverfahren sowie die Auftragswerthöhen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen dargestellt. Zudem wird differenziert, ob die Aufträge an Auftragnehmer mit Sitz in Sachsen oder mit Sitz außerhalb Sachsens erteilt wurden.
5. Wirtschaft: Zweiter Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht
Das Kabinett beriet über den Zweiten Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht für Sachsen, der gemeinsam durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erarbeitet wurde.
Zur Kultur- und Kreativwirtschaft zählt der Bericht die Teilmärkte Musikwirtschaft, den Buchmarkt, den Kunstmarkt, die Filmwirtschaft, die Rundfunkwirtschaft, den Markt für Darstellende Künste, die Designwirtschaft, den Architekturmarkt, den Pressemarkt, den Werbemarkt, die Software-/Games-Industrie sowie Kunsthandwerk.
Dargestellt sind im Bericht die Arbeitsmarkteffekte sowie die wirtschaftliche Situation der Branche einschließlich der Umsatzentwicklung und ihrer Bedeutung für die sächsische Gesamtwirtschaft.
Mit dem Bericht will die Staatsregierung struktur- und förderpolitische Entscheidungen unterstützen und verbesserte Rahmenbedingungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen schaffen.
Zweiter Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht für Sachsen im Kabinett
20-jähriges Jubiläum der Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Wojewodschaft Niederschlesien
Am 17. September 1999 unterzeichneten Ministerpräsident Prof. Biedenkopf und Marschall Prof. Waszkiewicz eine Gemeinsame Erklärung. Diese Unterzeichnung und damit die Regionalpartnerschaft zwischen Sachsen und Niederschlesien jährt sich 2019 zum 20. Mal.
Aus diesem Anlass traf sich das Sächsische Kabinett mit dem Vorstand der Wojewodschaft Niederschlesien in Breslau, um Bilanz der bisherigen Arbeit zu ziehen und Perspektiven für die Zukunft festzulegen.
Die Zusammenarbeit mit Niederschlesien ist die engste Regionalpartnerschaft des Freistaates. Auf dem Treffen unterzeichneten beide Regierungen ein »Kommuniqués über die Perspektiven der Regionalpartnerschaft«, dass zur weiteren Vernetzung Sachsens und Niederschlesiens beiträgt und die Zusammenarbeit beider Regionen weiterentwickelt.
Auf dem Arbeitstreffen beschlossen beide Kabinette die Basis der zukünftigen Zusammenarbeit des Freistaates Sachsen und der Woiwodschaft Niederschlesien.
Dazu gehört im Wesentlichen:
- die Intensivierung der gegenseitigen Kontakte und Vertretung der Regionen;
- die Nutzung des wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenzials der Regionen für Innovation und Wachstum;
- die Intensivierung der Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen Förderinstrumente;
- die Zusammenarbeit in den Bereichen Infrastruktur und Verkehr;
- die Mitarbeit in den Bereichen Bildung, Kultur, Touristik und Sport;
- Kooperationen in den Bereichen Landwirtschaft, Umweltschutz und Naturerbe
- die Verbesserung des Sicherheitsniveaus im Grenzraum;
- eine verstärkte Zusammenarbeit in der Raumplanung.
Im Anschluss gaben der Marschall der Wojewodschaft Niederschlesien, Cezary Przybylski, und Ministerpräsident Michael Kretschmer, einen Empfang für Akteure der sächsisch-niederschlesischen Zusammenarbeit. Bereits am Vorabend spielte die Sächsische Staatskapelle Dresden mit Pianist Rudolf Buchbinder ein Festkonzert im Nationalen Musikforum Breslau, gefolgt von einem Empfang des Chefs der Staatskanzlei, Oliver Schenk.
- Freistaat Sachsen und Wojewodschaft Niederschlesien feiern 20 Jahre Regionalpartnerschaft Zur Pressemitteilung der Sächsischen Staatskanzlei
1. Kooperation für mehr Sicherheit im grenznahen Raum
Die Minister vereinbarten die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität als gemeinsamen Handlungsschwerpunkt der Sicherheitsbehörden beider Länder. Um den Sicherheitsstandard sowohl in der Grenzregion als auch im Landesinneren weiter zu erhöhen, wird die Kontrolldichte in der Grenzregion erhöht und die Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Bayern vertieft. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität.
In Form eines 5-Punkte-Programms sind außerdem die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
- Intensivierung der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene zwischen dem Polizeipräsidium Oberfranken sowie der Polizeidirektion Zwickau
- Institutionalisierung und Ausbau des Lage- und Informationsaustausches
- Durchführung von Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen (Schwerpunktaktionen)
- Durchführung gemeinsamer Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Arbeitstreffen
- Intensivierung der Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren
2. Zusammenarbeit in Europa zur Stärkung des Grenzgebiets zu Tschechien
Um das Zusammenwachsen von Sachsen, Bayern und der Tschechischen Republik als trinationale Kultur-, Wirtschafts- und Innovationsregion weiter voranzutreiben, werden gemeinsame Projekte und Programme weiter unterstützt. Auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 müssen beispielsweise die Interreg-Programme Sachsen – Tschechien und Bayern – Tschechien weiter fortgeführt werden.
3. Gemeinsame Initiative zur Stärkung der Digitalisierung
Die beiden Länder starten eine gemeinsame Initiative zur Forschungsförderung im Bereich der künstlichen Intelligenz und Mikroelektronik. Ziel ist es, bei der weltweiten Entwicklung Schritt zu halten und für Deutschland und Europa Technologiesouveränität zu sichern. Sachsen und Bayern setzen sich besonders bei der Umsetzung der Nationalen Industriestrategie 2030 ein.
In den Grenzgebieten sollen die Mobilfunkfrequenzen zukünftig besser koordiniert werden, um Interferenzen und andere Probleme zu vermeiden. Bislang können aus diesem Grund aktuell eine große Anzahl grenznaher Mobilfunkstationen nicht oder nur leistungsreduziert betrieben werden. Besonders im Vorfeld des geplanten 5G-Netzausbau müssen diese Probleme behoben werden.
Für die Verbesserung der gemeinsamen Möglichkeiten des E-Governments soll unter anderem ein Kerndatensystem entwickelt werden, gemeinsam nutzbare Nutzerkonten und ein gemeinsam abgestimmtes Onlinezugangsgesetz umgesetzt werden.
4. Moderne Mobilität in Sachsen und Bayern
Als Vorreiter für die Entwicklung einer modernen Mobilität werden sich die beiden Länder gemeinsam im Bundesrat und in den entsprechenden Fachministerkonferenzen für die richtigen Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene ein.
Besonders wichtig sind dabei:
- technologieoffene Innovations- und Forschungsförderung für alternative Antriebe
- die Förderung des bedarfsgerechten Aufbaus von Lade- und Tankinfrastruktur
- Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen um Vorteile für dir Nutzer von alternativen Antrieben zu schaffen
- die Neuauflage des Umweltbonus seitens des Bundes ab 1. Juli 2019
Die Sächsische und die Bayerische Staatsregierung bitten die DB Netz AG, die laufenden Planungen zur Elektrifizierung der Sachsen-Franken-Magistrale für eine verbesserte Verbindung Dresden über Hof nach Nürnberg und München. Ziel ist die Wiedereinrichtung einer IC-Linie von München über Dresden nach Berlin und Rostock im Rahmen des „Fernverkehrskonzeptes 2030“.
5. Bürokratieabbau im Gesundheitswesen
Eine nachhaltige, effektive und spürbare Reduzierung der Bürokratilast für Ärzte und Zahnärzte ist unabdingbar. Dafür sollten verstärkt digitale Lösungen einbezogen werden. Um diesen Prozess zu strukturieren ist eine Abstimmung mit den übrigen Bundesländern sowie eine Befassung der Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit diesem Thema erforderlich.
1. Inneres: Verfassungsschutzbericht 2018 vorgestellt
Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider stellte dem Kabinett den Verfassungsschutzbericht 2018 vor. Dieser informiert über verfassungsfeindliche Organisationen und Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, sowie über Spionageaktivitäten.
Rechtsextremismus:
Die Zahl der Rechtsextremisten ist im Jahr 2018 mit 2.800 Personen, die in rechtsextremistischen Bestrebungen aktiv sind, gestiegen. Im Jahr 2017 waren noch 2.600 Personen verzeichnet.
Reichsbürger und Selbstverwalter:
Das Landesamt für Verfassungsschutz rechnet der Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter rund 1.400 Personen zu (Zum Vergleich 2017: 1327 Personen). Der Anteil der Rechtsextremisten an diesem Spektrum beträgt 102 Personen.
Linksextremismus:
Im Berichtsjahr 2018 wurden ca. 785 Personen linksextremistischen Bestrebungen zugerechnet (Zum Vergleich 2017: ca. 775 Personen).
Islamismus:
Wie in den Vorjahren bewegte sich das islamistische Personenpotenzial weiterhin auf im Bundesvergleich niedrigem Niveau.
Spionage:
Im Bereich der Spionage waren insbesondere die russischen und chinesischen Nachrichtendienste weiterhin aktiv.
Der Verfassungsschutzbericht 2018 wird der Öffentlichkeit zeitnah durch das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen zur Verfügung gestellt.
Unter dem unten stehenden Link gelangen Sie zum Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2017. Der Verfassungsschutzbericht 2018 wird zeitnah zur Verfügung gestellt.
Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2017
2. Finanzen: Beteiligungsbericht 2018 vorgestellt
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen stellte dem Kabinett den Bericht über Beteiligungen des Freistaates Sachsen an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts für das Wirtschaftsjahr 2017 vor.
Der Bericht stellt die Tätigkeiten und wirtschaftlichen Ergebnisse der Unternehmen, an denen der Freistaat Sachsen als Anteilseigner beteiligt ist, anhand der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung dar.
Schwerpunkt des Berichts sind die Infrastrukturunternehmen. Demnach wurden die sächsischen Flughäfen im Jahr 2017 von mehr als 4 Mio. Passagieren genutzt. Am Flughafen Leipzig wurden 2017 mehr als 1,1 Mio. Tonnen an Gütern und Waren umgeschlagen. Das ist ein Anstieg von 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Zum Berichtsstichtag (31.12.2017) war der Freistaat an 30 Unternehmen mit einem Nennkapital in Höhe von ca. 594 Mio. Euro unmittelbar und an 47 Unternehmen mittelbar beteiligt. Zu diesem Stichtag waren in Beteiligungen mit Sitz in Sachsen mehr als 5.200 Beschäftigte tätig.
Der Bericht wird im nächsten Schritt an den Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages übergeben und zeitnah der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
1. Inneres: Kabinett verabschiedet Richtlinie über Zuwendungen im Katastrophenschutz
Die Kabinettsmitglieder verabschiedeten die Richtlinie zur Änderung über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz.
Diese Verwaltungsvorschrift regelt die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz mit bestimmten Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen.
Im ersten Schritt werden folgende Änderungen in der Richtlinie vorgenommen:
- eine deutliche Erhöhung der Pauschalen für die Übernahme der Trägerschaft einer Katastrophenschutzeinheit,
- die Einführung einer Führerscheinförderung analog zur Feuerwehrförderung,
- eine deutliche Erhöhung der Zuwendungen für die Unterbringung und Unterhaltung von Fahrzeugen,
- die Verbesserung der Zuwendungen für die Nachwuchsarbeit durch eine Erhöhung des Fördersatzes von 70 auf 75 Prozent sowie die Erhöhung des Maximalförderbetrages auf 2.500 Euro,
- die Verbesserung der Zuschüsse für Ausstattung durch eine Erhöhung des Fördersatzes von 70 auf 75 Prozent sowie eine Erhöhung des Maximalförderbetrages für Kraftfahrzeuge auf 30.000 Euro.
In einem zweiten Schritt soll auch die Förderung zur Errichtung und Sanierung von Gebäuden zur Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten an die Landkreise und kreisfreien Städte in die Richtlinien aufgenommen werden.
Die Änderung hierfür ist für die zweite Jahreshälfte 2019 vorgesehen. Dafür muss allerdings erst eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die derzeit im Rahmen der Novelle des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz erfolgt.
In einem dritten Schritt soll geprüft werden, ob für die beiden kommenden Haushaltsjahre eine grundlegende Überarbeitung des Zuwendungsverfahrens, z.B. durch eine Pauschalierung, sinnvoll ist.
2. Forschung: Sachsen beteiligt sich am bundesweiten Wettbewerb für Batteriezellenforschung
Die Staatsregierung unterstützt die Standortbewerbung des Fraunhofer-Institutes für Keramische Technologien und Systeme (Fh-IKTS) beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Errichtung und zum Betrieb einer Forschungsfertigung für Batteriezellen(FFB).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Konzept »Forschungsfabrik Batterie« entwickelt, um die Batterieforschung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken. Zudem soll es dadurch schneller zu industriellen Anwendungen kommen.
Dafür hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Standortwettbewerb unter acht ausgewählten Standorten und Forschungsinstituten initiiert. Der einziger ostdeutsche Bewerber ist das Fh-IKTS mit der Region Dresden.
Für die Finanzierung zum Aufbau und Betrieb des FFB stellt das BMBF 500 Mio. Euro bereit. Vom Gewinner des Wettbewerbs, der gleichzeitig Sitzland ist, wird ein finanzieller Zuschuss von bis zu 100 Mio. EUR erwartet.
Mit der Etablierung der FFB werden rund 100 Arbeitsplätze geschaffen. Der Eingang der Bewerbungen muss bis zum 15. Mai 2019 erfolgen. Eine Standortentscheidung des BMBF wird am 15. Juni 2019 erwartet.
1. Arbeitsmarkt: Staatsregierung passt Fachkräfterichtlinie an digitalen Wandel an
Das Kabinett verabschiedete eine Änderung der Fachkräfterichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung.
Gegenüber der Vorgängerfassung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- die Neuaufnahme eines Fördergegenstandes zu Maßnahmen der Fachkräftesicherung
- unter den Bedingungen des digitalen Wandels,
- die Neuaufnahme eines Fördergegenstands zur Qualität der Arbeit inklusive sozialpartnerschaftlicher Projekte,
- die Neuaufnahme eines Fördergegenstands zur Bezuschussung von Personalkosten
- für geschäftsführende Stellen der regionalen Fachkräfteallianzen,
- eine offenere Gestaltung der übergreifenden Maßnahmen (sachsenweite Projektaufrufe),
- die Zulassung eines einfachen Verwendungsnachweises bis 100.000 Euro
- die Möglichkeit der Abgabe von Interessensbekundungen für mehrere Jahre
Hintergrund:
Mit der Fachkräfterichtlinie fördert Der Freistaat Sachsen regionale und übergreifende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Dabei können Fachkräftekampagnen und weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Fachkräftesicherung in den Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert werden.
2. Umwelt: Sächsische Atom- und Strahlenschutzausführungsverordnung wird zur Anhörung freigegeben
Die Kabinettsmitglieder haben beschlossen, die Sächsische Atom- und Strahlenschutzausführungsverordnung (SächsASAVO) zur Anhörung freizugeben.
Die Verordnung soll die Zuständigkeiten und die Aufgabenübertragung im Bereich der Strahlenschutzvorsorge regeln.
Europarechtliche Vorgaben haben zu einer grundlegenden Neustrukturierung des deutschen Strahlenschutzsystems geführt. Aufgrund des geänderten rechtlichen Rahmens auf Bundesebene ist auch eine Anpassung des Landesrechtes im Bereich des Strahlenschutzes notwendig.
Zunächst werden die bisherigen Zuständigkeiten fortgeschrieben und an das neue Bundesrecht angepasst, sowie Aufgabenübertragungen auf Kommunen in diesem Bereich gemäß verfassungsrechtlicher Vorgaben vorgenommen. Zudem wird das ressortübergreifende Zusammenspiel bei radiologischen Notfällen geregelt.
Noch vor der Sommerpause soll das Sächsische Gesetz zur Ausführung atom- und strahlenschutzrechtlicher Vorschriften (SächsASAG) im Sächsischen Landtag abschließend beraten werden.
3. Inneres: Verlängerung der Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen
Im Kabinett wurde der Entwurf der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Verlängerung der Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen verabschiedet.
Mit dieser Verordnung sollen bestimmte Asylbewerbergruppen mit einer geringen Bleibeperspektive verpflichtet werden, über die derzeit durch das Asylgesetz vorgegebene Dauer von maximal sechs Monaten hinaus, bis zu 24 Monate in Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen.
Dies betrifft Asylbewerber, die aus Ländern kommen, bei denen die Gesamtschutzquote des Erfolgs von Asylanträgen unter 20 % beträgt und außerdem Asyl-bewerber, deren Asylanträge als offensichtlich unbegründet oder unzulässig
abgelehnt worden sind. Kinder mit ihren Eltern werden von der Verlängerung der Wohnverpflichtung nicht betroffen sein.
Dadurch sollen zum einen die unteren Unterbringungsbehörden entlastet und zum anderen die Rückführung in den Herkunftsstaat oder die Überstellung in den für den Asylantrag zuständigen Mitgliedstaat der EU erleichtert werden.
1. Internationales: Staatsregierung stimmt völkerrechtlichen Verträgen zu
Das Kabinett beriet über völkerrechtlichen Verträge der Bundesregierung und der Regierung der Russischen Föderation über die Errichtung eines Russischen Hauses der Wissenschaften und Kultur in Dresden sowie über die Deutsch-Französische Zusammenarbeit und Integration.
Errichtung eines Russischen Hauses der Wissenschaften und Kultur in Dresden
Mit dem Abkommen wird die Errichtung eines weiteren russischen Zentrums der Wissenschaft und Kultur in der Bundesrepublik geschaffen.
Das Russische Haus wird in Dresden in der Zittauer Straße 29 errichtet und soll zum Ausbau der deutsch-russischen Zusammenarbeit durch die Verbreitung von Informationen im Bereich der Kultur, der Künste, der Sprache, der Literatur, der Bildung, der Wissenschaft, der Technik und der Medien dienen.
Hierfür werden beispielsweise zukünftig Konferenzen, Kurse und Ausstellungen angeboten.
Deutsch-Französische Zusammenarbeit (Vertrag von Aachen)
Der im Januar 2019 in Aachen von Frankreich und Deutschland unterzeichnete Vertrag erneuert den 1963 geschlossenen Élysée-Vertrag.
Mit dem Vertrag soll die Zusammenarbeit der beiden Länder vertieft und dauerhaft Frieden, Freiheit und Wohlstand erhalten werden.
So sieht der Vertrag eine bessere Zusammenarbeit in den Bereichen der Außen-, Europa- und Verteidigungspolitik vor.
Ein deutsch-französischer Wirtschaftsraum soll geschaffen und eine bessere Zusammenarbeit in den Bereichen der Gesundheitsversorgung, Kultur und Sicherheit erreicht werden.
Hintergrund:
Inhaltlich berühren diese Abkommen die Gesetzgebungskompetenzen oder wesentliche Interessen der Bundesländer und bedürfen daher vor ihrem Inkrafttreten gemäß der Regelung im sogenannten Lindauer Abkommen vom 14. November 1957 ihrer Zustimmung.
Die zuständigen sächsischen Staatsministerien haben keine Einwendungen. Im nächsten Schritt wird der Präsident des Sächsischen Landtages über die Zustimmung informiert.
2. Soziales: Neue Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung
Das Kabinett beschloss die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstelle gemäß § 36 des Pflegeberufegesetzes (Sächsische Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung – SächsPflBSchiedVO).
Die Schiedsstellenverordnung ist für die Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes im Freistaat Sachsen notwendig.
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz und der darauf aufbauenden Finanzierungsverordnung und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung hat der Bund die neue generalistische Pflegeausbildung eingerichtet. Diese löst die drei bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, Kranken- und Kinderkrankenpflege weitgehend ab.
Die Kosten der neuen Ausbildung werden durch einen Ausgleichsfonds auf Landesebene finanziert. Mit Ausnahme der Miet- und Investitionskosten der Pflegeschulen werden zukünftig alle Kosten über den Fonds erstattet.
Grundlage für die Berechnung des Finanzierungsbedarfes sind die derzeit zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern zu verhandelnden Pauschalbudgets jeweils für die Kosten der praktischen und der schulischen Ausbildung.
Für den Fall, dass es bis Ende April nicht zu einer Einigung über die Pauschalen kommt, sieht das Pflegeberufegesetz die Entscheidung durch eine Schiedsstelle vor. Die dafür zuständige Geschäftsstelle der Schiedsstelle ist im Sächsischen Staatsministerium für Soziales angesiedelt.
3. Umwelt: Kabinett beschließt Wolfsverordnung
Die Staatsregierung hat ihrer Kabinettssitzung die Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) beschlossen. Sie wird Ende Mai in Kraft treten.
Durch die neue Verordnung können die zuständigen Behörden eine Tötung veranlassen, wenn sich ein Wolf einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähert und eine Vergrämung (Verscheuchen) erfolglos geblieben ist.
Darüber hinaus ist eine Tötung auch möglich, um erhebliche wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Überwindet ein Wolf die in der Verordnung genannten Schutzmaßnahmen innerhalb von zwei Wochen zweimal, kann dieser künftig getötet werden.
Des Weiteren enthält die Verordnung ein landesweites Programm, um Wölfe mit einem Sender zu versehen. Dadurch sollen genaue Daten über den Aufenthaltsort und Bewegungsmuster von Wolfsrudel erhoben werden.
Für Entscheidungen über die Tötung oder die Vergrämung von Wölfen bleiben die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig.
Eine weitere Regelung der Verordnung verbietet das Anlocken, das Füttern und die zielgerichtete Annäherung an Wölfe. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Wölfe ihre Scheu vor dem Menschen behalten.
Kabinett beschließt Wolfsverordnung
4. Landwirtschaft: Förderung von Innovationen
Die Kabinettsmitglieder verabschiedeten die sechste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation und Wissenstransfer (RL LIW/2014).
Mit den neuen Änderungen soll insbesondere der 4. EPLR-Änderungsantrag (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum), der von der EU-Kommission am 7. Dezember 2018 genehmigt wurde, umgesetzt werden.
Die Änderungen vereinfachen das Förderverfahren für Begünstigte und reduzieren den Aufwand für die Bewilligungsbehörde.
Dadurch soll es einfacher werden, Pilotprojekte umzusetzen und sogenannte operationelle Gruppen zu gründen, in denen Wissenschaftler und Landwirte gemeinsam Innovationen in der Landwirtschaft entwickeln.
Gefördert werden Kosten und Aufwendungen für die Einrichtung einer operationellen Gruppe, für die Akquise weiterer Partner, die Vernetzung, die Konzipierung des innovativen Vorhabens, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erarbeitung des Geschäftsplans und Personalausgaben.
Der Fördersatz soll von bisher 80 Prozent auf 100 Prozent angehoben werden.
1. Umwelt: Freistaat Sachsen fördert Trinkwasseranschlüsse im ländlichen Raum
Das Kabinett hat ein Sonderförderprogramm beschlossen, um die Kommunen bei der Ablösung von privaten Hausbrunnen durch einen öffentlichen Trinkwasseranschluss finanziell zu unterstützen.
Trotz der hohen Trinkwasserversorgung von 99,3 Prozent verfügen einige Haushalte im ländlichen Raum lediglich über einen privaten Hausbrunnnen. Bei diesen traten durch die anhaltende Trockenheit im Jahr 2018 vermehrt Probleme durch absinkende Grundwasserspiegel auf. Die kommunalen Aufgabenträger konnten Engpässe in der Trinkwasserversorgung durch kurzfristige Übergangslösungen vermeiden.
Um das Problem dauerhaft zu lösen, soll mit dem Sonderförderprogramm die öffentliche Trinkwasserinfrastruktur in den betroffenen ländlichen Gebieten nachhaltig an die veränderten klimatischen Bedingungen angepasst werden.
Darin förderberechtigt sind die kommunalen Aufgabenträger im Rahmen ihrer gesetzlichen Versorgungspflicht. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 65 Prozent.
Dieser kann für den öffentlichen Anschluss von Grundstücken im ländlichen Raum verwendet werden, die bislang noch nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen sind.
Die Förderung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank. Es wird hierzu noch im April 2019 einen ersten, bis Ende Juni 2019 befristeten, Förderaufruf für Maßnahmen geben, die noch in diesem Jahr begonnen bzw. umgesetzt werden können. Weitere Aufrufe für die Folgejahre sind bereits in der Planung.
2. Umwelt: Anmeldung zum Rahmenplan 2019 bis 2022 der Gemeinschaftsaufgabe zur »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes«
Die Kabinettsmitglieder beschlossen die Anmeldung zum Rahmenplan 2019 bis 2022 der Gemeinschaftsaufgabe zur »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes«.
In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK) ein wesentliches Element der Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume.
Zur Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe werden die von den Bundesländern bereitgestellten Finanzmittel überwiegend als Fördermittel an die Land- und Forstwirtschaft sowie zu Gunsten des Küstenschutzes ausgegeben. Der Bund erstattet den Ländern 60 Prozent der entstandenen Ausgaben (Küstenschutz: 70 Prozent).
Die jetzige Anmeldung basiert auf dem Bundeshaushalt für 2019, der für die GAK Mittel in Höhe von insgesamt 620 Mio. Euro vorsieht. Hinzu kommen für 2019 ein Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung (SRP LE) mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 150 Mio. Euro und ein neuer Fördergrundsatz »Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald«. Der Bund stellt hierfür 25 Mio. Euro für die nächsten fünf Jahre zur Verfügung.
1. Wirtschaft: Strukturwandel in den Braunkohleregionen
Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Harmut Mangold berichtete über das Konzept zum »Aufbau eines Institutes des Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) für CO2-arme Industrieprozesse am Standort Zittau/Görlitz«.
Die Ansiedlung der Forschungseinrichtung gehört zu den Vorhaben, die zum Strukturwandel in den Braunkohleregionen beitragen sollen. Der Baubeginn ist für das Jahr 2019 vorgesehen.
Mit der Umstellung auf erneuerbare Energien für eine emissionsarme Energieversorgung wird der Braunkohleabbau nach und nach eingestellt. Um vorhandene Investitionen weiter zu nutzen und Arbeitsplätze zu erhalten, verfolgt das DLR einen Ansatz zur Umrüstung von Kohlekraftwerken zu Speicherkraftwerken.
Der Freistaat wird die Kosten für die Erstausstattung in der Aufbauphase sowie Kosten für die Unterbringung des Instituts tragen. Dabei geht es um eine Gesamtsumme für 2019-2022 von rund 13,1 Millionen Euro die Sachsen trägt. Davon sind 10 Millionen für den Aufbau des Institutes (Investition 100 Prozent Sachsen) und 3,1 Millionen für laufende Kosten (u.a. Personal).
Hintergrund:
Für den Aufbau von insgesamt sechs neuen DLR-Instituten, darunter ein »Institut für CO2-arme Industrieprozesse in der Lausitz-Region« an den Standorten Cottbus und Zittau/Görlitz, stellt der Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung. Der sächsische Standort verspricht wertvolle Beiträge zur Standortsicherung von Industrieunternehmen mit starkem Energiebezug in der Lausitz sowie Synergien mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Zittau/Görlitz.
2. Forschung: Staatsregierung unterstützt KI-Forschung in Sachsen
Der Staatssekretär des Wissenschaftsministeriums Uwe Gaul berichtete über die Unterstützung des Zentrums für Big Data und Maschinelles Lernen (ScaDS) in Dresden/Leipzig.
Bisher war das Projekt allein durch den Bund gefördert. Die Staatsregierung beschloss jetzt, dem Bund für dieses Projekt eine Ko-Finanzierung anzubieten. Damit will die Staatsregierung das Projekt zu einer dauerhaft durch den Bund und Freistaat Sachsen finanzierten Einrichtung an der TU Dresden sowie der Universität Leipzig ausbauen.
Die Bundesregierung wird im Zuge ihrer Strategie zur Stärkung der Forschung und Entwicklung von künstlicher Intelligenz in Deutschland bis 2025 drei Milliarden Euro bereitstellen.
Ein wichtiges Element stellt dabei das Competence Center for Scalable Data Services and Solutions (ScaDS) dar. Es ist eines von nur zwei in ganz Deutschland existierenden Big Data- Kompetenzzentren und wird seit 2013 allein vom Bund mit jährlich 3,7 Mio. EUR finanziert.
Das ScaDS Dresden/Leipzig realisiert kooperative Forschung an Big-Data-Technologien und deren interdisziplinären Einsatz für ein breites Spektrum von Anwendungsfällen in Wissenschaft und Wirtschaft.
3. Verkehr: Staatsregierung fördert innovative Zugantriebstechnik
Das Kabinett beschloss, den Entwurf der Fünften Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO) zur Anhörung freigegeben.
Damit will die Staatsregierung im Sinne einer umweltfreundlichen Verkehrspolitik die Initiative ergreifen und im Rahmen eines Modellprojekts den Einsatz innovativer und emissionsreduzierender Zugantriebstechnik fördern.
Für das Modellprojekt ist das Erzgebirgsnetz des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) vorgesehen, das über einen mit Bundesmitteln und sächsischen Forschungseinrichtungen (TU Dresden, Fraunhofer) entwickelten und preisgekrönten Hybridfahrzeugtyp verfügt.
Der Einsatz der Hybridfahrzeuge im Erzgebirgsnetz unterstreicht die technologische Vorreiterrolle der Region, in der bereits das europaweit modernste elektronische Stellwerk eingerichtet wurde.
Die Verordnung soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Staatsregierung beschließt finanzielle Unterstützung innovativer Projekte im Freistaat
Freistaat unterstützt Kompetenzzentrum für Big Data und Maschinelles Lernen
Die Kabinettsmitglieder kamen zu einer auswärtigen Kabinettssitzung beim Chiphersteller Globalfoundries in Dresden zusammen. Im Mittelpunkt der Beratungen stand das Thema Digitalisierung. Zudem haben die Kabinettsmitglieder das Automatisierungslabor des Unternehmens besichtigt.
Ministerpräsident Kretschmer unterrichtete die Regierungsmitglieder darüber hinaus über seine Singapur-Reise. Er wies insbesondere auf den dort selbstverständlichen Umgang mit der Digitalisierung hin und betonte die absolut notwendige Auseinandersetzung mit der Digitalisierung speziell auch auf der Ebene der Landesverwaltung in Sachsen.
Anschließend informierte Staatskanzleichef Oliver Schenk auf der Kabinettspressekonferenz über den Masterplan »Digitale Verwaltung Sachsen«.
1. Verwaltung: Masterplan Digitale Verwaltung Sachsen
Die Kabinettsmitglieder haben den Masterplan »Digitale Verwaltung Sachsen« verabschiedet.
Der Masterplan bildet die Grundlage für die weitere Digitalisierung der Verwaltung. Bis Ende 2022 sollen laut Plan alle Verwaltungsverfahren online beantragt und abgewickelt werden können.
Die Zielvorgabe für die Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger ist der 31.12.2022 gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Die notwendige Organisationsstruktur zur Koordinierung der Umsetzung von Masterplan und OZG soll vor allem unter Berücksichtigung bereits bestehender Gremien eingerichtet werden. Aus diesem Grund ist ein neues Koordinierungsgremium vorgesehen.
Dabei sollen die entsprechenden Themen ressortübergreifend koordiniert und von allen Ministerien gemeinsam umgesetzt werden. Die Staatskanzlei wird die Steuerung und Koordinierung der Aufgaben übernehmen.
Auch innerhalb der Verwaltung sollen die Chancen der Digitalisierung genutzt werden. Alle Verwaltungsverfahren sollen soweit wie möglich innerhalb der Verwaltung durchgängig elektronisch bearbeitet werden.
Die Staatsregierung will den Plan stetig fortschreiben.
Staatsregierung verabschiedet Masterplan »Digitale Verwaltung Sachsen«
2. Stärkung des Staatsbetriebes Sächsische Informatik Dienste (SID)
Das Kabinett beschloss, die Leistungsfähigkeit des SID durch eine service- und dienstleistungsorientierte Ausrichtung der internen Prozesse zu erhöhen. Zudem soll der SID durch eine verbesserte Personal- und Ressourcenausstattung gestärkt werden.
Ziel der Staatsregierung ist es, die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit des Freistaates Sachsen in IT-Fragen sicherzustellen und die Abhängigkeiten von externen IT-Unternehmen zu reduzieren. Die digitale Souveränität des Freistaates Sachsen soll langfristig erhalten werden.
Darüber hinaus soll durch ein gemeinsames zentrales Rechenzentrum der Staatsverwaltung an den Standorten Kamenz und Dresden die Bündelung von IT-Leistungen, die Standardisierung der Leistungserbringung und der eingesetzten IT-Systeme sowie die Erhöhung der Informationssicherheit vorangetrieben werden.
Zur Bündelung von IT-Aufgaben will die Staatsregierung darüber hinaus ein zentrales Clientmanagement initiieren. Die Umsetzung erfolgt beginnend mit der Staatskanzlei, dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und dem Staatsministerium der Finanzen.
Hintergrund:
Der Begriff Clientmanagement bezeichnet einen methodischen Ansatz zur zentralen Verwaltung und Steuerung der dezentralen IT-Infrastruktur am Arbeitsplatz. Dazu gehören die Arbeitsplatzrechner oder Clients wie Personal Computer, Notebooks, und Drucker.
3. Justiz: Einführung einer elektronischen Strafakte
In der Kabinettssitzung berieten die Mitglieder über die Einführung einer elektronischen Strafakte.
Dazu legte das Staatsministerium der Justiz einen Bericht über die Harmonisierung der Planungen und der strategischen Abstimmung zum elektronischen Dokumentenaustausch in Ermittlungs-und Strafverfahren zwischen Justiz und Polizei vor.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern und das Staatsministerium der Justiz haben im April 2018 die Arbeitsgruppe »Medienbruchfreie Kommunikation« eingesetzt. Sie erarbeitet die fachlichen Anforderungen an die Übergabe der Daten, Dokumente und Akten zwischen Landespolizei und den sächsischen Staatsanwaltschaften für eine elektronische Aktenführung.
Laut Bericht des Staatsministeriums der Justiz wird die Arbeitsgruppe noch im laufenden Jahr ein Konzept erstellen, das die fachlichen Anforderungen an die Schnittstelle zwischen Polizei und Justiz abbildet.
Hintergrund:
Spätestens ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bundesweit elektronisch geführt werden. Die Einführung einer elektronischen Akte setzt insbesondere die reibungslose Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und Gerichten voraus. Zentrale Bedeutung kommt dabei der Übertragung der elektronischen Akten und strukturierten Daten zwischen den Staatsanwaltschaften und anderen Ermittlungsbehörden, insbesondere der Polizei zu.
4. Bildung: Staatsvertrag über Hochschulzulassung
Die Kabinettsmitglieder beschlossen, den Entwurf des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung in den Sächsischen Landtag einzubringen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2017 Teile des im Staatsvertrag aus dem Jahr 2008 geregelten Verfahrens für die Studienplatzvergabe im Studiengang Medizin als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
Daher hat die Kultusministerkonferenz in ihrer Sitzung am 06.12.2018 einen neuen Staatsvertrag über die Hochschulzulassung beschlossen.
Der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung setzt die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einer vorrangig eignungsorientierten Studienplatzvergabe für die Studiengänge des bundesweiten zentralen Vergabeverfahrens (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin) um.
Die in ihrer derzeit geltenden Ausprägung nicht verfassungskonforme Wartezeitquote wird vollständig abgeschafft. Für die sogenannten Altwartenden wird es eine auf zwei Jahre laufende Übergangsregelung geben.
Die Abiturbestenquote, nach der derzeit 20 Prozent der Studienplätze vergeben wurden, steigt auf 30 Prozent. Zum Ausgleich länderspezifischer Unterschiede in den Abiturnoten wird ein Prozentrangverfahren eingeführt.
Über das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) sollen wie bisher 60 Prozent der Plätze vergeben werden. Hier zählt das Ergebnis des Abiturs (entsprechend dem Prozentrangverfahren) gemeinsam mit einem notenunabhängigen Kriterium, z. B. einem Studieneignungstest. Für Medizin muss ein weiteres nicht schulnotenbasiertes Kriterium zur Anwendung kommen, wie beispielsweise eine Ausbildung im medizinischen Bereich.
Zehn Prozent der Studienplätze sollen über eine besondere Eignungsquote vergeben werden. In dieser Hauptquote sollen die »Medizinertests« Anwendung finden, eine Möglichkeit unabhängig vom Abitur.
Der Staatsvertrag soll bis zum 15.11.2019 zu ratifiziert werden.
Hintergrund:
Der Staatsvertrag führt dazu, dass das Sächsische Hochschulzulassungsgesetz geändert werden muss. Ein Gesetzentwurf mit diesen Änderungen soll zu Beginn der kommenden Legislatur eingebracht werden. Der Staatsvertrag wird für den Freistaat Sachsen erstmals zum Wintersemester 2020/2021 wirksam werden.
5. Umwelt: Atom- und Strahlenschutzausführungsgesetz
Das Kabinett hat beschlossen, das Sächsische Gesetz zur Ausführung atom- und strahlenschutzrechtlicher Vorschriften (SächsASAG) in den Sächsischen Landtag einzubringen.
Parallel dazu soll eine Ausführungsverordnung erlassen werden, die die Zuständigkeiten und die Aufgabenübertragung im Bereich Strahlenschutzvorsorge regelt.
Europarechtliche Vorgaben haben zu einer grundlegenden Neustrukturierung des deutschen Strahlenschutzsystems geführt. Aufgrund des geänderten rechtlichen Rahmens auf Bundesebene ist auch eine Anpassung des Landesrechtes im Bereich Strahlenschutz notwendig.
Bereits bestehende Zuständigkeiten des Strahlenschutzes und des Atomrechtes werden an die neuen Bundesbestimmungen angepasst und das ressortübergreifende Zusammenspiel bei radiologischen Notfällen geregelt. Etwaige Änderungen sollen möglichst zeitnah auf Basis der Verordnung rechtlich umgesetzt werden.
Hintergrund:
Das Strahlenschutzausführungsgesetz trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.
1. Inneres: »Investitionspaket Wintersport« in Höhe von 2,5 Millionen Euro verabschiedet
Die Kabinettsmitglieder haben ein »Investitionspaket Wintersport« in Höhe von 2,5 Millionen Euro verabschiedet. Aus dem Investitionspaket stellt die Staatsregierung zusätzliche Mittel in Höhe von rund 1,62 Millionen Euro für die Förderung der Junioren-Weltmeisterschaften Ski Nordisch 2020 in Oberwiesenthal bereit.
Mit den zusätzlichen Fördermitteln können die gestiegenen Baukosten für die beispielsweise vom internationalen Skiverband geforderten Fußgänger- und Rettungstunnel gedeckt werden.
Zudem ist in dem Investitionspaket die Beschaffung eines neuen Pistenfahrzeuges mit insgesamt 300.000 Euro für die Sparkassen Ski-Arena in Oberwiesenthal und die Förderung der Biathlonanlage in Altenberg mit rund 580.000 Euro vorgesehen.
Die Staatsregierung will mit den Investitionen nicht nur die sächsischen Wintersportstandorte sondern insbesondere den ländlichen Raum stärken. Davon soll vor allem die örtliche Wirtschaft und der Tourismus profitieren.
Hintergrund:
Bereits im April 2018 hat das Kabinett beschlossen, dass der Freistaat die Vorbereitung und die Durchführung der Junioren-Weltmeisterschaften Ski Nordisch 2020 in Oberwiesenthal mit bis zu fünf Millionen Euro finanziell unterstützt.
Damit wird der Freistaat Sachsen erstmals die Junioren-Weltmeisterschaften Ski Nordisch austragen. Sie gilt als Saisonhöhepunkt für rund 600 junge Sportlerinnen und Sportler aus der ganzen Welt.
Kabinett beschließt Investitionspaket Wintersport für Oberwiesenthal und Altenberg
2. Bildung: Medienbildung und Digitalisierung in sächsischen Schulen
Kultusminister Piwarz unterrichtete das Kabinett über die Umsetzung der Konzeption »Medienbildung und Digitalisierung in der Schule«.
Große Fortschritte sind bei der Lehrplananpassung und der Lehrerfortbildung erzielt worden. Die Überarbeitung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden Schulen im Hinblick auf Inhalte der Medienbildung befindet sich im Zeitplan und wird zum Schuljahresstart umgesetzt. Weitere Schwerpunkte werden die Einführung der neuen Inhalte im Unterricht und die gezielte Fortbildung der Lehrer sein.
Bis zum Jahr 2025 sollen alle Lehrer über eine auf das jeweilige Unterrichtsfach bezogene Medienbildung verfügen. Darüber hinaus ist die Medienbildung bereits Bestandteil des Lehramtsstudiums und des Referendariats.
Hintergrund:
2017 hat das Kultusministerium eine Konzeption zur Medienbildung und Digitalisierung mit sieben Handlungsfeldern vorgelegt. Diese wird seitdem schrittweise umgesetzt. Über den Stand berichtet das Kultusministerium in regelmäßigen Abständen das Kabinett.
3. Bildung: Bund-Länder-Vereinbarung DigitalPakt Schule 2019 – 2024
Der Freistaat Sachsen schließt mit der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern die Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 ab.
Die Grundlage dafür wird die Entscheidung des Bundesrates am 15. März 2019 bilden. Die Bund-Ländervereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 soll im Rahmen der Kultusministerkonferenz durch die Kultusminister der Länder unterzeichnet werden. Für den DigitalPakt Schule sind über 5 Jahre 5 Milliarden Euro vorgesehen. Auf den Freistaat Sachsen entfallen hiervon ca. 250 Millionen Euro. Bei mit Bundesmitteln geförderten Investitionen müssen die Länder jeweils mindestens einen Eigenanteil von 10 Prozent aufbringen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Schulen sollen auf schnelles Internet zurückgreifen können und über entsprechende Anzeigegeräte wie interaktive Whiteboards verfügen.
1. eHealth: Nachhaltige Förderung der Digitalisierung im sächsischen Gesundheitswesen
Die Kabinettsmitglieder verabschiedeten die Richtlinie zur nachhaltigen Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen.
Mit der Förderung unterstützt die Staatsregierung medizinische Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens sowie Sozialversicherungsträger und Kooperationspartner.
Die Vorgängerrichtlinie wurde um zwei Fördergegenstände ergänzt und beinhaltet jetzt drei Fördergegenstände:
- Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen
- Digitale Ertüchtigung von Krankenhäusern sowie
- Modellvorhaben.
Die Bewertung der Anträge erfolgt durch eine vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz eingesetzte Jury anhand einer Bewertungsmatrix.
Die Richtlinie eHealthSax soll zum 29. März 2019 in Kraft treten, gleichzeitig tritt die bisherige Richtlinie außer Kraft. Bewilligungsstelle soll weiterhin die Sächsische Aufbaubank sein.
Sozialbericht: Zusätzlich 20 Millionen Euro für Digitalisierung von sächsischen Krankenhäusern
2. Staatsvertrag mit den jüdischen Gemeinden
Der Freistaat Sachsen schließt mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages den Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden ab.
Zuletzt wurde der Staatsvertrag mit Änderungsvertrag vom 04.12.2015 angepasst und eine jährliche Gesamtleistung von 950.000 Euro ab dem Jahr 2015 vereinbart. Der Gesamtbetrag soll spätestens alle sechs Jahre überprüft und neu festgelegt werden.
Das beschlossene Haushaltsgesetz 2019/2020 sieht eine Erhöhung der Mittel von jährlich 120.000 Euro für die Finanzausstattung des Staatsvertrages mit dem Landesverband Sachsen der jüdischen Gemeinden vor. Mit der Erhöhung soll insbesondere die Rabbinerausstattung in Sachsen gestärkt werden.
Der Gesetzentwurf wird in den Landtag eingebracht.
3. Richtlinie zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft
Die Kabinettsmitglieder verabschiedeten die neue Richtlinie zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft.
Mit der Richtlinie will die Staatsregierung die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft verbessern. Durch die gezielte Förderung sollen der Produktabsatz, die Pflege und der Ausbau bestehender, sowie die nachhaltige Erschließung neuer Absatzmärkte, eine fundierte Markterkundung, die Produktion von Qualitätserzeugnissen sowie der Ausbau von Kooperationen ermöglicht werden.
Anstelle der bisherigen Anteilsförderung kommen künftig Pauschalen zum Einsatz. So erhalten beispielsweise landwirtschaftliche Direktvermarkter eine Pauschale in Höhe von 1.000 Euro für die Durchführung von Hoffesten. Wird die Förderung der Teilnahme an einer Fachmesse im In- oder im Ausland beantragt, können dafür 3.000 bzw. 4.000 Euro ausgezahlt werden. Für diese Fälle wurde auch das Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren vereinfacht.
4. Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justiz- und Maßregelvollzug
Das Kabinett beschloss, den Entwurf des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten im Justiz und Maßregelvollzug, zur Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Fixierungen und zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes in den Landtag einzubringen.
Der Gesetzentwurf enthält vor allem datenschutzrechtliche Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Justiz- und Maßregelvollzug und beruht auf den Musterregelungen, die von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet wurden.
1. Strukturwandel: Ideenwettbewerb »Sächsische Mitmach-Fonds« vorgestellt
Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Oliver Schenk stellte den Ideenwettbewerb »Sächsische Mitmach-Fonds« vor, der zur Förderung des Strukturwandels in den Braunkohlerevieren vom Freistaat initiiert wird.
Der Ideenwettbewerb richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Kammern, Stiftungen, soziale Träger, Schulen sowie kommunale und wissenschaftliche Einrichtungen.
Ziel der Projektförderung ist es, kurzfristig wirksame regionale Projektideen zur Unterstützung des Strukturwandels zu initiieren und ihre zeitnahe Umsetzung durch Preise zu befördern.
Die »Sächsischen Mitmach-Fonds« gliedern sich in einen »Mitmach-Fonds Lausitzer Revier« in Höhe von 1,5 Millionen Euro und in einen »Mitmach-Fonds Mitteldeutsches Revier« in Höhe von 1,5 Millionen Euro jeweils für die Jahre 2019 und 2020. Der »Mitmach-Fonds Lausitzer Revier« wird ergänzt um ein Budget für Initiativen der sorbischen Volksgruppe in Höhe von 200.000 Euro jeweils für die Jahre 2019 und 2020.
In beiden Regionen soll der Ideenwettbewerb in drei Kategorien durchgeführt werden:
- »ReWIR-Preis«: Engagement der Bürger in den Regionen und Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure.
- »Unsere Kinder und Jugendlichen, die zukünftigen Gestalter der Reviere« »Zukunft MINT-PreisG zur Förderung von Initiativen, die das Interesse für Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik und Technik steigern, den Gedanken der Energieregion unterstützen sowie auch musische und soziale Fähigkeiten fördern.
- »Mobilitätspreis« zur Förderung innovativer Ansätze und Erprobung von zukunftsweisenden Mobilitätskonzepten, die künftige Herausforderungen von Erreichbarkeit der Region und Attraktivität als Ort zum Leben und Arbeiten aufgreifen.
Der Wettbewerbsaufruf soll am 15. März 2019 erfolgen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. April 2019. Die Preisträger werden im Mai 2019 bekannt gegeben.
Ideenwettbewerb zur Förderung des Strukturwandels startet
2. Inneres: Rund 170 Mio. Euro für Städtebauförderung in Sachsen
Das Kabinett verabschiedete zwei Verwaltungsvereinbarungen (VV) mit dem Bund und den Bundesländern der Republik Deutschland.
Zum einen handelt es sich um die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2019).
Zum anderen geht es um die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder zur Verbesserung der sozialen Integration Quartier (VV Investitionspakt 2019).
Sachsens Städten und Gemeinden stehen für den Zeitraum 2019 bis 2023 inklusive der landesseitigen Kofinanzierung rund 170 Mio. Euro aus insgesamt sieben Bund-Länder-Programmen zur Verfügung.
Die Bundes- und Landesmittel verteilen sich im Freistaat Sachsen insgesamt wie folgt:
- Stadtumbau: 71,268 Mio. EUR
- Städtebaulicher Denkmalschutz: 40,896 Mio. EUR
- Soziale Stadt: 18,168 Mio. EUR
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: 13,290 Mio. EUR
- Kleinere Städte und Gemeinden: 9,790 Mio. EUR
- Zukunft Stadtgrün: 4,780 Mio. EUR
Neue Elemente der Städtebauförderung 2019 sind:
- die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere durch
Erhalt und Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen und Quartieren einschließlich der Stärkung der Innenentwicklung; - die Nutzung und Revitalisierung von innerörtlichen Brachflächen, auch zur Reduzierung des Flächenverbrauchs;
- die Deckung erhöhter Wohnbedarfe durch Entwicklung ungenutzter Flächen einschließlich der Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen.
Hintergrund:
Die Städtebauförderung ist bundesweit eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung von nachhaltiger Stadtentwicklung. Rechtliche Grundlage dieser Förderung ist die jährlich neu abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung (VV - Städtebauförderung) zwischen Bund und Ländern über die Gewährung von Finanzhilfen an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes (GG) zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen. Die Finanzhilfen des Bundes werden dabei von den Ländern jeweils durch Landesmittel verdoppelt.
Im Rahmen des Investitionspaktes stehen dem Freistaat Sachsen Bundesmittel in Höhe von 11,4744 Mio. Euro zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich in diesem Programm zu 75 Prozent an den Kosten. Die Länder tragen einen Anteil von 15 Prozent. Damit beträgt der Fördersatz 90 Prozent. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Kommunen.
Mit dem Investitionspakt »Soziale Integration im Quartier« werden die Erneuerung sowie der Aus- und Neubau sozialer Infrastruktur gefördert. Ziel des Investitionspakts ist es, Angebote des sozialen Zusammenhalts zu schaffen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als Orte der Integration zu qualifizieren.
Dazu gehören:
- Bildungseinrichtungen wie Schulen, Bibliotheken und Kindertagesstätten
- Bürgerhäuser,
- Stadtteilzentren
- Sport- und Spielplätze
Rund 170 Millionen Euro für den Städtebau in Sachsen
3. Soziales: Sozialbericht für den Freistaat Sachsen vorgestellt
Sozialministerin Barbara Klepsch stellte den Sozialbericht für den Freistaat Sachsen vor.
Der Bericht beschreibt die soziale Lage der Menschen auf Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte im Zeitraum zwischen 2005 und 2015. Dafür wurden 420 Indikatoren untersucht.
Für den Bericht wurden sechs verschiedene Lebenslagen angesehen und bewertet:
- Kinder, Jugendliche und Paare,
- Senioren,
- Gesundheit,
- Pflege,
- Drogen und Sucht,
- Menschen mit Behinderung.
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass als Basis für die Soziale Arbeit in Sachsen ab 2016 eine wissenschaftsbasierte, qualifizierte und kontinuierliche Sozialberichterstattung erfolgt. Diese soll in regelmäßigen Abständen, mindestens aber aller fünf Jahre durchgeführt werden. Der nun vorliegende Bericht wurde unter der Federführung Sozialministeriums durch Prognos und das Institut für Therapieforschung München erarbeitet.
Im nächsten Schritt wird der Bericht dem Sächsischen Landtag zugeleitet.
Sozialbericht: Soziale Lage der Menschen in Sachsen gebessert
4. Soziales: Strategie der Staatsregierung zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe
Die Strategie der Sächsischen Staatsregierung zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe und Prävention von Armut wird dem Landtag zugeleitet.
Ziel der Strategie ist es, möglichst alle Bürgerinnen und Bürger in Sachsen am wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu beteiligen. Dabei wird der Schwerpunkt darauf gelegt, dass Lebensumstände vermieden werden, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu einer Armutsgefährdung im Leben führen.
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag ist zum Thema Armut festgelegt, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe eine sächsische Präventionsstrategie zu erarbeiten hat, welche Maßnahmen zum Abfedern der Folgen bestehender Armut sowie zur Minimierung von Armutsrisiken, insbesondere bei Kindern und Älteren, entwickelt.
5. Ländlicher Raum: Staatsregierung fördert ländliche Entwicklung
Die Kabinettsmitglieder haben über eine Änderung der Förderrichtlinie »Ländliche Entwicklung« beraten.
Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft
beitragen.
Mit der Änderung soll das im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK-Rahmenplan) neu aufgenommene Instrument »Regionalbudget« für den Freistaat Sachsen eingerichtet werden.
Dadurch können zukünftig auch kleinere Vorhaben unter 5.000 Euro unterstützt werden. So können z.B. örtliche Freizeitanlagen bedarfsgerecht angepasst, oder die Ausstattung dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen aufgewertet werden.
6. Forstwirtschaft: Unterstützung für Waldbesitzer kleiner Waldflächen
Im Kabinett wurde die Siebte Richtlinie des Sächsischen Umweltministeriums zur Änderung der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft verabschiedet.
Das Förderangebot soll dazu beitragen, dass Forstbetriebsgemeinschaften Waldbesitzer noch mehr als bisher flächendeckend bei der Bewirtschaftung auch sehr kleiner Waldflächen unterstützen.
Die Förderung soll mittels Festbeträgen in einem vereinfachten Förderverfahren erfolgen.
Hintergrund:
Seit Oktober 2017 wurden die Wälder aller Eigentumsarten von mehreren Stürmen und im Dürrejahr 2018 von einer massiven Borkenkäferkalamität betroffen. Durch ein Überangebot an Schadholz in ganz Mitteleuropa ist Schadholz nur schleppend und zu schlechten Preisen abzusetzen. Betroffene Waldbesitzer sind daher in einer stark erschwerten wirtschaftlichen Lage.
7. Exzellenzstrategie: Unterstützung des Antrages der TU Dresden durch die Staatsregierung
Das Kabinett beschloss die Vorlage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) für ein Unterstützungsschreiben des Ministerpräsidenten bezüglich des Exzellenzantrages der Technischen Universität Dresden.
Das Schreiben soll das Bekenntnis der Staatregierung zum Antrag der TU Dresden als Exzellenzuniversität zum Ausdruck bringen, um den Antrag zu unterstützen.
Das Unterstützungsschreiben soll dem Gutachtergremium übergeben werden. Das Schreiben findet damit nicht nur Eingang in die Bewerbungsunterlagen der TU Dresden, sondern wird auch denjenigen Mitgliedern des Expertengremiums zur Verfügung gestellt, die zwar nicht selbst am Vor-Ort-Termin teilnehmen, die aber über die Empfehlung zur Förderung der TU Dresden als Exzellenzuniversität entscheiden werden.
Die TU Dresden hat in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten am 10.12.2018 einen Antrag eingereicht. Insgesamt gibt es 18 Mitbewerber. Am 20. Und 21.02.2019 findet die Begehung der TU Dresden durch Gutachter statt.
8. Verwaltung: Neuordnung der Informationssicherheit
Die Kabinettsmitglieder beschlossen, den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Informationssicherheit im Freistaat Sachsen in den Landtag einzubringen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Sicherheit der IT-Systeme in den Landes- und Kommunalbehörden gestärkt werden, um das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.
Hintergrund sind die zunehmenden Gefahren z.B. durch Hackerangriffe. Daher verbindet das Gesetz technische und organisatorische Umsetzungsmaßnahmen mit rechtlichen Regelungen.
1. Internationales: Zusammenarbeit zwischen Tatarstan und Sachsen
Die Regierungsmitglieder berieten über die Erklärung zwischen der Republik Tatarstan und dem Freistaat Sachsen über eine Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur.
Breits seit Mitte der 1990er Jahre unterhält der Freistaat Sachsen freundschaftliche Kontakte zur Republik Tatarstan in der Russischen Föderation. Im März 2017 vereinbarten der damalige Ministerpräsident Tillich und der tatarische Präsident Minnikhanov, die bestehende Zusammenarbeit auf weitere Bereiche auszuweiten und durch eine Erklärung zu fixieren.
Tatarstan plant eine Repräsentanz in Sachsen zu eröffnen, voraussichtlich noch 2019 in Leipzig. Dies wäre die 16. tatarische Vertretung weltweit und die erste Repräsentanz in Deutschland.
Ein wesentliches Element der Zusammenarbeit soll der Erklärung nach die Wirtschafts- und Wissenschaftskooperation sein. Weitere Bereiche der Zusammenarbeit sind Bildung, Gesundheit, Soziales, Jugend, Medien, Tourismus und Sport.
Die Erklärung soll im Rahmen des Besuchs von Präsident Minnikhanov bei Ministerpräsident Kretschmer am 19. Februar 2019 in der Staatskanzlei unterzeichnet werden.
2. Justiz: Abschlussbericht der Expertenkommission zu terroristischen Selbstmordattentätern vorgestellt
Justizminister Sebastian Gemkow stellte den Bericht über Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht der unabhängigen Expertenkommission »Polizeiliche Ermittlungsarbeit und Strafvollzug bei terroristischen Selbstmordattentätern am Fall Al-Bakr« für den Bereich der Justiz vor.
Mit dem Bericht soll der Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags über den aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahmen informiert werden, die die Expertenkommission »Polizeiliche Ermittlungsarbeit und Strafvollzug bei terroristischen Selbstmordattentätern am Fall Al-Bakr« (EK) erarbeitet hat.
Zu den Empfehlungen gehören neben anderen:
- die länderübergreifende Sicherstellung von Fachdienstpersonalpool zur
Bewertung der Suizidgefahr von speziellen Gefangenen, - die Einrichtung eines Austausch- und Informationsportals,
- die Sicherstellung der Kommunikation mit fremdsprachigen Gefangenen,
- der Einsatz von Fallkoordinatoren bei islamistisch-extremistischen Gefangenen und
- die Beobachtung und Überwachung von Gefangenen sowie
- die generelle Einbindung des ärztlichen Dienstes in die Suizidprophylaxe-Dokumentation
Um die Justizvollzugsanstalten personell zu stärken, wurden bereits mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 insgesamt 105 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Im Doppelhaushalt 2019/2020 hat der Haushaltsgesetzgeber für den Justizvollzug weitere 208 zusätzliche Stellen vorgesehen. Damit ist eine positive Entwicklung in der Personalausstattung im Justizvollzugsdienst eingeleitet.
Justizminister Sebastian Gemkow stellt Abschlussbericht im Fall Al-Bakr vor
3. Kultur: Richtlinie zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen vereinfacht
Die Kabinettsmitglieder verabschiedeten die Neufassung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen.
Die Neufassung enthält erstmals eine Zweckbestimmung zur Förderung der kulturellen Vielfalt Sachsens und der künstlerischen interkulturellen Begegnung in Sachsen und darüber hinaus.
Außerdem wurden die Vorschriften zur Antragstellung und zum Verwaltungsverfahren vereinfacht.
Zur Förderrichtlinie hat das SMWK auch eine Förderkonzeption erstellt. Ziel der Förderung ist es, die sächsische Kulturlandschaft in ihrer Breite und Vielfalt zu stärken und die Förderung von Kunst und Kultur auf hohem Niveau fortzuführen.
4. Inneres: Schornsteinfeger- und Denkmalschutzrecht
Das Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes über Zuständigkeiten im Schornsteinfeger- und Denkmalschutzrecht zur Anhörung freigegeben.
Mit dem Gesetzes sollen die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Freistaat Sachsen angepasst werden.
Künftig soll das Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger Handwerksgesetz und dem Schornsteinfegergesetz im Freistaat Sachsen (SächsSchfHwGZuG) durch eine Neuregelung abgelöst werden.
Darüber hinaus wurde eine Regelung zur Aufgabenübertragung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte aufgenommen. Grundsätzlich verbleiben die bisherigen bestehenden Zuständigkeiten bei der der Landesdirektion Sachsen, den Kreisfreien Städten und der Landkreise und Gemeinden.
1. Einigung der Kohlekommission: Chancen und Perspektiven für Sachsen
Ministerpräsident Kretschmer und das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) informierten nach der Einigung der Kohlekommission über die sich daraus ergebenden Chancen und Perspektiven für die betroffenen Regionen und den gesamten Freistaat.
Die Kohlekommission, bestehend aus Vertretern von Politik, Industrie und Klimaschützern, hat sich am 25. Januar auf einen Kompromiss geeinigt, um den Ausstieg aus der Kohle möglich zu machen. Wenn sich die Bundesregierung an diesen Kompromiss hält, würde im Jahr 2038 das letzte Kohlekraftwerk abgeschaltet.
Zum Ausgleich sollen Industrie, Stromkunden und die Braunkohle-Reviere Milliardenhilfen erhalten. In den nächsten 20 Jahren sind hierfür 1,3 Milliarden Euro pro Jahr vor allem für Infrastruktur-Maßnahmen und 700 Millionen Euro pro Jahr als projektoffene Förderung für die Reviere vorgeschlagen.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kohleindustrie ab 58 Jahren, die die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken müssen, soll es ein Anpassungsgeld geben sowie einen Ausgleich von Renteneinbußen. Betriebsbedingte Kündigungen sollen ausgeschlossen werden. Für jüngere Arbeitnehmer soll es Aus- und Weiterbildung geben, Vermittlung in andere Jobs und Hilfe bei Lohneinbußen.
Ministerpräsident Kretschmer betonte, dass der Kompromiss eine Chance für die Lausitz sei. Für die weiteren Tage ist es nun entscheidend, dass der Bund jetzt Verlässlichkeit schafft und die Maßnahmen gesetzlich fixiert.
Der stellvertretende Ministerpräsident Martin Dulig wies darauf hin, dass die Staatsregierung in den kommenden Tagen Gespräche mit den Kraftwerksbetreibern aufnehmen wird, um mit ihnen die Ergebnisse auszuwerten.
Zudem wird ab 1. Februar 2019 eine gesonderte Abteilung in der Sächsischen Staatskanzlei alle Aktivitäten zum Strukturwandel in den Braunkohleregionen bündeln. Die Abteilung wird aus 21 Mitarbeitern aus unterschiedlichen Ministerien bestehen.
Darüber hinaus will die Staatsregierung bis Ende April gemeinsam mit den betroffenen Regionen alle für den Strukturwandel eingereichten Projekte prüfen und nach Prioritäten ordnen. Dazu soll auch grenzüberschreitend mit den Nachbarländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt kooperiert werden.
Hintergrund:
Der Abschlussbericht der Kohlekommission ist ein Vorschlag an die Bundesregierung, der im nächsten Schritt durch ein Gesetzgebungsverfahren konkretisiert und ausgearbeitet werden muss. Damit sind auch noch Änderungen möglich.
2. Tourismusstrategie Sachsen 2025 vorgestellt
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stellte die Tourismusstrategie Sachsen 2025 vor.
Die Tourismusstrategie 2025 gibt eine Orientierung für die Entwicklung der sächsischen Tourismuswirtschaft bis zum Jahr 2025. Damit will die Staatsregierung den Tourismus in Sachsen weiter stärken und die Leistungsfähigkeit der Tourismusbranche ausbauen.
Insbesondere sieht die Tourismusstrategie Wachstumspotenziale beim Übernachtungstourismus. Zudem sollen die Reisegebiete ohne Dresden, Leipzig und Chemnitz auf einem stabilen Niveau gehalten werden.
Die Strategie sieht für die Zielerreichung folgende Handlungsfelder vor:
- Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft
- Wettbewerbsfähigkeit der Destinationen
- Stärkung der Leistungsfähigkeit der touristischen Infrastruktur in den Destinationen
- Tourismusmarketing
- Tourismusförderung
Neben der nachhaltigen Entwicklung des Tourismus, soll mit der Tourismusstrategie auch die Digitalisierung, die Inklusion und die Barrierefreiheit berücksichtigt werden.
3. Handlungskonzept zur Erstschadenserfassung beschlossen
Die Kabinettsmitglieder haben ein »Handlungskonzept der Sächsischen Staatsregierung zur Erstschadenserfassung und zur Koordination von Maßnahmen bei einem Elementarschadensereignis« beschlossen.
Das Handlungskonzept soll der Staatsregierung künftig ermöglichen, nach Elementarschadensereignissen, wie Hochwasser, Brand-, Sturm- oder Schneebruchschäden, schnell ein umfassendes Schadensbild zu erhalten.
Dieses Schadensbild soll dann wiederum als belastbare Entscheidungsgrundlage für mögliche Hilfeentscheidungen dienen.
Liegt beispielsweise nach Einschätzung der Landesdirektion Sachsen ein außergewöhnlicher Notstand vor, empfiehlt diese dem Sächsischen Innenministerium eine Entscheidung des Kabinetts herbeizuführen.
Stellt das Kabinett dann fest, dass ein außergewöhnlicher Notstand vorliegt, kann es auch Soforthilfen für Private, Unternehmen, Kommunen oder eine Bedarfszuweisung an die betroffenen Kommunen beschließen.
Das Handlungskonzept ist die Vorstufe zur neuen Richtlinie Elementarschäden des Freistaates, die im Frühjahr dieses Jahres beschlossen werden soll.
1. Kultur: bessere Bezahlung der Beschäftigten in Theatern und Orchestern
Das Kabinett beschloss in seiner Sitzung, die Mittel für bessere Einkommen der Beschäftigten von Theatern und Orchestern freizugeben.
Hierfür sind in den nächsten vier Jahren insgesamt 40 Millionen Euro vorgesehen, die im aktuellen Doppelhaushalt eingeplant sind. Der Kabinettsbeschluss sieht einerseits die allgemeine Erhöhung der Landeszuweisungen für die Kulturräume (jährlich 3 Mio. Euro) und andererseits zusätzliche Strukturmittel (jährlich 7 Mio. Euro) für kommunale Theater und Orchester mit Haustarifverträgen vor.
Der Freistaat unterstützt damit die Kommunen als Träger. Diese werden sich ihrerseits mit einem Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent an der finanziellen Besserstellung ihrer Theater und Orchester beteiligen.
Fünf der insgesamt neun Einrichtungen in Sachsen können so die Tarife ihrer Beschäftigten auf 100 Prozent des aktuellen Flächentarifs anheben. Die weiteren vier Einrichtungen erreichen Tariferhöhungen zwischen 80 bis 95 Prozent des Flächentarifs.
Die Theater und Orchester verpflichten sich darüber hinaus, neben der Tarifsteigerung auch verschiedene zusätzliche Kulturangebote zu realisieren. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Veranstaltungen zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche.
Staatsregierung gibt Mittel für bessere Einkommen der Beschäftigten von Theatern und Orchestern frei
2. Bildung: Landesstrategie für mehr Bildung zur nachhaltigen Entwicklung verabschiedet
Die Sächsische Staatregierung hat in ihrer Kabinettssitzung eine Landesstrategie für mehr Bildung zur nachhaltigen Entwicklung verabschiedet. Sie enthält 170 Vorschläge, um Kinder und Heranwachsende noch besser darauf vorzubereiten, die Zukunft friedlicher, sicherer und lebenswerter zu gestalten.
Ziel der Landesstrategie ist es, den Freistaat Sachsen zukunftsfähiger zu machen und eine generationengerechte, regional und global verantwortungsbewusste Entwicklung zu fördern.
Die Landesstrategie wurde über ein Jahr hinweg, in einem breit angelegten Dialogprozess unter Beteiligung von 140 Experten, Vereinen und Initiativen erstellt. Zudem wurde der Entwurf in einer Online-Beteiligung von rund 850 interessierten Bürgern diskutiert und kommentiert.
Die Landesstrategie reiht sich ein in das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung und den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung.
Freistaat beschließt Landesstrategie für mehr Bildung zur nachhaltigen Entwicklung
3. Verwaltung: Staatsregierung schafft Rechtsgrundlage für die Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen
Das Kabinett hat die Verordnung der Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung verabschiedet.
Damit hat die Sächsische Staatsregierung die Rechtsgrundlage für die Nutzung von sogenannten Servicekonten für Bürger und Unternehmen geschaffen.
Das Servicekonto, das die staatlichen Behörden einheitlich anbieten werden, ist ein neues elektronisches Angebot für alle Bürger und Unternehmen des Freistaates Sachsen. Nach einer einmaligen Online-Registrierung können darin persönliche Daten oder Unternehmensdaten gespeichert werden, um elektronische Verwaltungsverfahren wie beispielsweise einen Wohngeldantrag, Unternehmensanmeldung oder Fahrzeugzulassung zu nutzen.
Hintergrund:
Die Verwaltung in Deutschland ist nach dem Onlinezugangsgesetz rechtlich verpflichtet, die Erwartungen der Bürger und Unternehmen an eine einfache, sichere und verbindliche elektronische Kommunikation zu erfüllen.
Bis Ende 2022 sollen alle Verwaltungsleistungen zusätzlich online angeboten werden. Die technische Grundlage für die Einrichtung der Servicekonten wurde bereits im vergangenen Jahr geschaffen.
4. Wirtschaft: Richtlinie zur Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen verabschiedet
Die Kabinettsmitglieder haben die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen verabschiedet.
Ziel der Richtlinie ist es, kleine Unternehmen im ländlichen Raum zu unterstützen. Dazu gehören Unternehmen, die einen Absatzradius von weniger als 50 km haben und nicht in den drei sächsischen Großstädten auftreten.
Der Zuschuss beträgt maximal 200.000 Euro mit einem Fördersatz von 30 Prozent, im Landkreis Görlitz 40 Prozent. Bei Neuinvestitionen nach Betriebsübernahmen soll ein erhöhter Fördersatz angewendet werden.
Die Mindestinvestitionssumme ist mit 20.000 Euro festgesetzt. Die Förderung unterstützt beispielsweise Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit (z. B. Erweiterung des Angebotes, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung, Digitalisierung).
Der Programmstart ist für Ende Januar/ Anfang Februar 2019 vorgesehen. Die Anmeldung zur branchenoffenen Förderung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank.
Freistaat Sachsen unterstützt kleinere Unternehmen mit insgesamt 27 Millionen Euro
1. Politische Bildung: Förderprogramm »Revolution und Demokratie« gestartet
In der Kabinettspressekonferenz stellte Staatskanzleichef Oliver Schenk das neue Förderprogramm der Sächsischen Staatskanzlei »Revolution und Demokratie« vor.
Das Förderprogramm steht vor dem Hintergrund des 30. Jahrestages der Friedlichen Revolution und der ersten Gründung des Freistaates vor 100 Jahren. Die Erinnerung an diese Ereignisse soll wachgerufen und das Erbe weiter gegeben werden.
Mit dem Programm können in diesem und im nächsten Jahr Projekte gefördert werden, die an die historischen Ereignisse und den Aufbau der Demokratie erinnern.
Für 2019 sind dafür eine Million Euro vorgesehen, für 2020 können Projekte mit insgesamt 600.000 Euro gefördert werden.
Förderfähig sind insbesondere Projekte, die:
- die Folgen der Revolution für den Aufbau eines neuen politischen Systems und der Demokratisierung der Gesellschaft deutlich machen,
- die Selbstermächtigung der Bürger während der Revolution und danach als Vermächtnis für die politische Beteiligung heute in Erinnerung rufen,
- die Entwicklung des Freistaates seit seiner Ausrufung im Jahr 1918 und seiner Wiedergründung im Jahr 1990 erfahrbar machen und dabei auch vergleichende Perspektiven einnehmen,
- Zusammenhänge zu den ostmitteleuropäischen Nachbarstaaten und den westdeutschen Ländern aufzeigen und die länderübergreifende Zusammenarbeit darstellen und stärken.
Die Auswahl, welche Projekte gefördert werden sollen, trifft ein Expertenbeirat. Anträge zur Förderung können ab dem 31. Januar 2019 bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden.
Start für Förderprogramm »Revolution und Demokratie«
2. Finanzen: vorläufiger Haushaltsabschluss 2018 vorgestellt
Finanzminister Matthias Haß stellte dem Kabinett den vorläufigen Haushaltsabschluss des Jahres 2018 für den Freistaat vor.
Demnach standen zum Stand 31. Dezember 2018 Ausgaben in Höhe von 20.492 Mio. Euro Einnahmen in Höhe von 20.799 Mio. Euro gegenüber. Investiert wurden davon 3.522 Mio. Euro. Die Investitionsquote lag mit 18,5 Prozent auf hohem Niveau und deutlich über dem Vorjahreswert von 14,8 Prozent.
Insbesondere wurden an den Zukunftssicherungsfonds 816 Mio. Euro zugeführt, die für Investitionen unter anderem in den Schulhausbau, Straßenbau und für den ländlichen Raum genutzt werden.
Darüber hinaus tilgte der Freistaat auch im Jahr 2018 weiterhin seine Schulden in vorgesehener Höhe von 75 Mio. Euro.
Vorläufiger Jahresabschluss 2018
3. Umwelt: Änderung der Wasserzuständigkeitsverordnung
Das Kabinett hat eine Änderung der Wasserzuständigkeitsverordnung beschlossen, um das Verfahren bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes weiter zu vereinfachen.
Mit der Änderung wird die Zuständigkeit für die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 99a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft auf den Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement (ZFM) übertragen.
Die fachliche Prüfung, ob ein Grundstück für eine Hochwasserschutzmaßnahme des Freistaates Sachsen benötigt wird, verbleibt bei der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV). Das ZFM übt das Vorkaufsrecht zugunsten des Freistaates Sachsen nur auf Ersuchen der LTV aus.
Hintergrund:
Den Ländern steht seit dem 5. Januar 2018 nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu, die für Maßnahmen des Hochwasserschutzes benötigt werden. Die Länder können dieses Vorkaufsrecht auf Antrag auch zugunsten anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Gemeinden oder Teilnehmergemeinschaften in Flurbereinigungsverfahren (Maßnahmen zur Landentwicklung), ausüben.
4. Verwaltung: Fünfter Frauenförderungsbericht des Freistaates Sachsen
Das Kabinett beriet den »Fünften Frauenförderungsbericht des Freistaates Sachsen. Bericht zur Umsetzung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes (SächsFFG) sowie zur Situation von Frauen im öffentlichen Dienst«.
Der Fünfte Frauenförderbericht betrachtet die Beschäftigungssituation des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen aus der Geschlechterperspektive und trifft Aussagen zu Stellenausschreibungen und Einstellungen, Beförderungen, Weiterbildung, Frauenförderplänen sowie zur Arbeit der Frauen und Gleichstellungsbeauftragten und prüft damit die Wirksamkeit der Maßnahmen im Sinne des Sächsischen Frauenförderungs-gesetzes.
Dem Bericht zufolge sind nach wie vor im öffentlichen Dienst überproportional viele Frauen beschäftigt. Der Frauenanteil lag am 30.06.2015 bei 65,9 Prozent und ist damit seit dem Stand des Frauenförderungsberichtes von 2008 um 0,2 Prozent gestiegen.
Der Bericht wird im nächsten Schritt dem Sächsischen Landtag zugeleitet.