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Aus dem Kabinett

 
Das sächsische Kabinett im Kabinettsraum der Sächsischen Staatskanzlei.
Die Kabinettsmitglieder während ihrer Sitzung im Kabinettsraum der Sächsischen Staatskanzlei.  © Nikolai Schmidt

Regelmäßig beruft Ministerpräsident Kretschmer eine Kabinettsitzung ein, an der alle Ressortminister der Sächsischen Staatsregierung teilnehmen und über wichtige politische Fragen beraten.

Auf dieser Seite halten wir Sie auf dem Laufenden und berichten über die wichtigsten Inhalte zu jeder Sitzung in einer kurzen Zusammenfassung.

Die Sitzordnung des Kabinetts in der Sächsischen Staatskanzlei mit Fotos der Staatsministerinnen und Staatsminister
Die Sitzordnung des Kabinetts in der Sächsischen Staatskanzlei.  © Sächsische Staatskanzlei
 

Aus der Kabinettssitzung vom 30. Juni 2026

Eine Grafik, auf der mehrere Säulen und die Umrisse des Freistaates Sachsen zu sehen sind. Die Säulen sind benannt: BANDA-PFLICHTEN, GENEHMIGUNGS-FIKTION, SCHRIFTFORM
© Sächsische Staatskanzlei

Staatsregierung beschließt Erstes Sächsisches Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung

Das Sächsische Kabinett hat das Erste Sächsische Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung (StaMo I) beschlossen. Das Gesetzespaket leitet einen grundlegenden Systemwechsel im Verhältnis zwischen Staat, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ein. In Sachsen werden sämtliche sogenannte BANDA-Pflichten - Berichts-, Auskunfts-, Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten - aufgehoben, Genehmigungen vereinfacht und beschleunigt sowie Schriftformerfordernisse ersetzt. Neue Bürokratiebelastungen müssen zukünftig besonders begründet werden.

Das Gesetzespaket bündelt eine Vielzahl an Gesetzesänderungen in den Bereichen Umwelt, Bau, Bildung und Verwaltung. Es sorgt für Verfahrenserleichterungen, mehr Digitalisierung und Schnelligkeit der Behörden sowie Entlastung der Kommunen. So sind beispielsweise den Kopfnoten in Schulzeugnissen ab dem Schuljahr 2026/27 nur noch optional Wortausführungen beizufügen, damit Lehrkräfte mehr Zeit für die Bildungsaufgabe haben.

Das Gesetzespaket setzt die folgenden Schwerpunkte:

  • Bürokratieabbau durch Abschaffung unnötiger Pflichten

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzespakets ist die Aufhebung sämtlicher sogenannter BANDA-Pflichten. Diese werden ab dem 1. Mai 2027 gestrichen, soweit sie nicht zwingend erforderlich sind. Ziel ist es, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger von vermeidbarem Verwaltungsaufwand zu entlasten und staatliche Verfahren deutlich effizienter zu gestalten.

  • Genehmigungen künftig automatisch nach drei Monaten

Mit dem Gesetzespaket wird zudem eine weitreichende Genehmigungs- und Vollständigkeitsfiktion eingeführt. Ab dem 1. Mai 2027 gelten Anträge grundsätzlich als genehmigt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden hat. Damit werden Verwaltungsverfahren deutlich beschleunigt und zugleich Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bürger gestärkt. Ausnahmen sollen auf das absolut notwendige Maß beschränkt bleiben.

  • Digitale Kommunikation wird Regelfall

Darüber hinaus werden sämtliche Schriftformerfordernisse im sächsischen Landesrecht – analog zu den Entwicklungen auf Bundesebene – grundsätzlich durch die Textform ersetzt. Ab dem 1. Juli 2027 können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen daher in der Regel per E-Mail mit Behörden kommunizieren. Die bisher erforderliche eigenhändige Unterschrift entfällt, sofern nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme vorgesehen ist. Als Sofortmaßnahme wird zudem mit dem Schwestergesetz des Staatsministeriums der Justiz bereits ab dem 1. Januar 2027 in 160 Einzelvorschriften die elektronische Form eingeführt.

Das Erste Sächsische Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung wird nun den Verbänden und an die Fraktionen des Landtages zur Stellungnahme übersandt. Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich unter https://mitdenken.sachsen.de/1066121 ab dem 1. Juli 2027 am Beteiligungsprozess zu beteiligen.

Um den Reformkurs konsequent fortzusetzen, hat sich die Staatsregierung heute zudem auf den Fahrplan für ein zweites Gesetzespaket zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung (StaMo II) verständigt. In das zweite Gesetzespaket fließen bis Jahresende insbesondere die Maßnahmen zur Neuorganisation der Staatsverwaltung ein. Zudem greift die Staatsregierung auch die Vorschläge der Reformkommission für starke sächsische Kommunen auf und setzt ihren im Rahmen der Haushaltsklausur vereinbarten Kurs zur Modernisierung der Staatsverwaltung um.

Sachsenfonds bewegt den Freistaat: 50 Millionen Euro für mehr und bessere Mobilität

Sachsen investiert über den Sachsenfonds 50 Millionen Euro in die Mobilität und Infrastruktur des Freistaates. Das sächsische Kabinett hat die entsprechende Verwendung der Mittel aus dem Landesarm des Sondervermögens für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bestätigt. 26 Millionen Euro sind für den Erhalt der Staatsstraßen, weitere 24 Millionen Euro für den öffentlichen Personennahverkehr, Radverkehrsprojekte und die Schieneninfrastruktur in Sachsen vorgesehen.

Für den Erhalt der Staatsstraßen stehen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 insgesamt 26 Millionen Euro bereit. Finanziert werden Maßnahmen an Fahrbahnen, Knotenpunkten und Ingenieurbauwerken sowie die dafür notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen.

Grundlage ist die Ausbau- und Erhaltungsstrategie des Freistaates und das daraus abgeleitete mittelfristige Erhaltungsprogramm Staatsstraßen 2024 bis 2027. Viele der Vorhaben sind seit Längerem vorbereitet, konnten bislang aber wegen fehlender Haushaltsmittel nicht begonnen werden.

Eine regionale Aufteilung der Mittel sorgt für eine ausgewogene Verteilung über den gesamten Freistaat.

Weitere 24 Millionen Euro verteilen sich mit jeweils acht Millionen Euro auf den öffentlichen Personennahverkehr, den Radverkehr und die Schieneninfrastruktur.

Im ÖPNV fließen acht Millionen Euro als Landeskofinanzierung in Vorhaben des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Für die Haushaltsjahre 2025/2026 ist ein Maßnahmenprogramm zugunsten der Dresdner Verkehrsbetriebe vorgesehen. Die Auswahl hierfür lag beim Koalitionsausschuss. Im Mittelpunkt der Förderung steht die Kofinanzierung für strategisch wirksame Großprojekte der Modernisierung, Barrierefreiheit und klimafreundlichen Mobilität.

Für den Radverkehr stehen weitere acht Millionen Euro bereit. Das Geld soll in sichere und alltagstaugliche Verbindungen mit hoher Verkehrswirkung fließen. Besonders im Blick sind Maßnahmen, die Lücken im Netz schließen, Schul- und Pendelwege verbessern und den Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr stärken. Zusätzlich werden die Planungen für Radschnellverbindungen weiter vorangebracht.

Für die Schieneninfrastruktur sind ebenfalls acht Millionen Euro aus dem Sachsenfonds für den Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehen. Sie sollen in die weitere Planung für die Elektrifizierung und den bedarfsgerechten Ausbau der Strecke Dresden–Görlitz fließen. Ziel ist es, den Planungsprozess für das Gesamtvorhaben fortzuführen und damit die Voraussetzungen für schnellere, zuverlässigere und klimaverträglichere Schienenverbindungen nach Ostsachsen zu schaffen.

Hintergrund

Der Sachsenfonds bündelt die Mittel, die der Freistaat Sachsen aus dem Bundes-Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« erhält. Von den 4,838 Milliarden Euro, die Sachsen für den Zeitraum von zwölf Jahren (2025-2036) vom Bund erhält, stehen rund 1,984 Milliarden Euro über den Landesarm für Vorhaben des Freistaates Sachsen zur Verfügung.

Kabinett bewilligt simul⁺Förderung für Datenraum und KI-Anwendungen im Mittelstand

Das Sächsische Kabinett hat eine Einzelfallförderung in Höhe von 150.000 Euro für ein simul⁺Modellprojekt in Südwestsachsen bewilligt. Die Westsächsische Hochschule Zwickau und die Duale Hochschule Sachsen – Studienakademie Plauen sollen im Rahmen des geförderten Projekts erproben, wie kleine und mittlere Unternehmen Daten und Künstliche Intelligenz (KI) besser nutzen können. Das Vorhaben »Ein prototypischer Marktplatz der Daten – Digitalisierung und KI als Chancen für Regionalentwicklung und Strukturwandel« setzt einen wichtigen Impuls für die innovationsgestützte Regionalentwicklung im Freistaat und fügt sich in den laufenden Masterplanprozess für die Region Chemnitz/Südwestsachsen.

Ziel des Projektes ist es, die Kompetenzen im Bereich der Künstlichen Intelligenz und datenbasierter Wertschöpfung in Südwestsachsen zu bündeln und für den Mittelstand nutzbar zu machen. Im Zentrum steht dabei die prototypische Erprobung eines regionalen, souveränen Datenraums, eines »Marktplatzes der Daten«. Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Institutionen sollen dort erproben, wie Daten sicher ausgetauscht und für KI-Anwendungen genutzt werden können.

 

Integrations- und Teilhabebericht: Sachsen zieht erste Bilanz

Integrationsministerin Petra Köpping hat dem Kabinett den ersten Sächsischen Integrations- und Teilhabebericht vorgestellt. Der Bericht gibt einen Überblick über den Stand der Integration in zentralen Handlungsfeldern und dient als Grundlage für die weitere Fortentwicklung integrationspolitischer Maßnahmen.

Der Bericht zeigt Fortschritte unter anderem bei Bildung, Sprache und der Anerkennung beruflicher Qualifikationen. So erreichen in Sachsen etwa 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsbürgerschaft das Abitur. Auch bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen, insbesondere in sozialen Berufen, konnte Sachsen Verbesserungen erzielen.

Gleichzeitig macht der Bericht deutlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. So sollen Menschen mit Migrationshintergrund bei der Personalgewinnung stärker in den Blick genommen und besser im Arbeitsmarkt integriert werden. Zwar ist bei der Erwerbstätigkeit ein Aufholprozess erkennbar, der bundesweite Durchschnitt wird aber noch nicht erreicht.

Das Kabinett hat zudem die neue Förderrichtlinie »Integration von Zugewanderten« beschlossen. Sie löst die bisherige Förderrichtlinie »Integrative Maßnahmen« ab, die zum 30. Juni 2026 ausläuft. Mit der neuen Richtlinie werden die Fördermöglichkeiten klarer gefasst und stärker auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet.

Gefördert werden können unter anderem niedrigschwellige Sprachtrainings, ehrenamtliche Patenschaften, Maßnahmen zur Vermittlung der Rechts- und Werteordnung sowie Vorhaben zur Stärkung interkultureller Kompetenz. Auch kleinere und mittlere Unternehmen können künftig Unterstützung beantragen, etwa wenn sie ausländische Mitarbeitende mit geringen Deutschkenntnissen beim Spracherwerb unterstützen möchten.

Jüdisches Leben in Sachsen: Bericht vorgestellt

Der Beauftragte der Staatsregierung für das Jüdische Leben in Sachsen, Dr. Thomas Feist, hat dem Kabinett den siebten Jahresbericht vorgestellt. Der Bericht beschreibt die aktuelle Situation jüdischen Lebens in Sachsen und gibt einen Überblick über Aktivitäten und Maßnahmen zur Förderung jüdischer Kultur, Geschichte und Vielfalt. Darüber hinaus geht er auf aktuelle Erscheinungsformen des Antisemitismus ein und stellt Formate zu dessen Prävention vor.

Zu den Schwerpunkten des Berichts zählen die Unterstützung der jüdischen Gemeinden in Sachsen sowie die Vorbereitung des Themenjahres »TACHELES – Jahr der jüdischen Kultur in Sachsen 2026«. Der Bericht zeigt, dass jüdisches Leben in Sachsen vielfältig und sichtbar ist, benennt zugleich aber auch bestehende Herausforderungen.

Die jüdischen Gemeinden in Sachsen verfügen über stabile organisatorische und gemeinschaftliche Strukturen. Auch die finanzielle Situation wird insgesamt als stabil bewertet. Zugleich bleibt die Sicherheitslage ein besonders sensibler Bereich. Hinzu kommen demografische Herausforderungen, etwa durch eine fortschreitende Überalterung und die Abwanderung jüngerer Mitglieder nach Ausbildung oder Studium.

Der Bericht verweist außerdem auf antisemitische Straftaten und die Bedeutung von Prävention, Bildungsarbeit und konsequenter Strafverfolgung. Mit der geplanten Außenstelle der Holocaustgedenkstätte Yad Vashem in Leipzig soll das Netzwerk jüdischer Kultur und Bildungsarbeit im Freistaat weiter gestärkt werden.

Strukturentwicklung in Sachsens Braunkohleregionen geht in die nächste Phase

Das Kabinett hat die Fördergrundlagen für die Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohleregionen fortgeschrieben. Damit stellt der Freistaat die Weichen für die zweite Förderperiode ab 2027.

In der ersten Förderperiode wurden die Mittel für das Lausitzer Revier und das Mitteldeutsche Revier vollständig mit Projekten untersetzt. Künftig sollen die Fördermittel insbesondere im Lausitzer Revier noch stärker gebündelt und gezielt dort eingesetzt werden, wo neue Wertschöpfung entsteht, Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert werden und die Lebensqualität vor Ort gestärkt wird.

Für das Lausitzer Revier werden vier Schwerpunkte festgelegt: die Entwicklung von Industrie- und Gewerbestandorten, der Wissens- und Technologietransfer, die Begleitung von Großvorhaben sowie die Entwicklung einer lebenswerten Region mit Fokus auf Gesundheitsversorgung und -prävention sowie touristischer Infrastruktur. Neue Projektvorschläge müssen sich künftig einem dieser Bereiche zuordnen lassen.

Masterplan Südwestsachsen: Region bündelt Kräfte für Strukturwandel

Die Sächsische Staatsregierung hat sich bei ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Rochlitz mit dem aktuellen Stand des Masterplans Region Chemnitz/Südwestsachsen befasst. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar informierte das Kabinett über den laufenden Strategieprozess. Bereits am Vortag war der erweiterte Regionalkonvent als strategisches Beratungsgremium in Treuen im Vogtland zusammengekommen.

Ziel des Masterplans ist es, die Region als wettbewerbsfähige Industrie- und Zukunftsregion weiterzuentwickeln, bestehende Kompetenzen stärker zu vernetzen und konkrete Projekte für den Strukturwandel auf den Weg zu bringen. Getragen wird der Prozess von den Landkreisen Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen und Vogtlandkreis sowie der Stadt Chemnitz. Der Freistaat Sachsen fördert und begleitet das Vorhaben.

Im bisherigen Prozess fanden bereits Zukunftswerkstätten und Fachdialoge zu zentralen Zukunftsfragen der Region statt – unter anderem zu Energie, Fachkräften und Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft, Mobilität, Digitalisierung, Gesundheitswirtschaft und Tourismus. Dabei wurden Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Verwaltung eingebunden und erste Projektideen entwickelt.

Weitere Ideen und Maßnahmen können noch bis Ende August 2026 über einen Projektsteckbrief auf der Internetseite des Masterplans eingereicht werden. Eingeladen sind Unternehmen, Kommunen, Wissenschaftseinrichtungen, Verbände und weitere Akteure aus der Region.

Bis Ende des Jahres soll ein Masterplan vorliegen, der strategische Ziele mit konkreten Projekten verbindet und damit eine Grundlage für die weitere Entwicklung der Region schafft.

Landarztquote: Nachwuchsprogramme stärken hausärztliche Versorgung

Gesundheitsministerin Petra Köpping hat dem Kabinett den Zweiten Evaluationsbericht zum Sächsischen Landarztgesetz vorgestellt. Der Bericht gibt einen Überblick über die Umsetzung der Landarztquote in den Jahren 2022 bis 2025 und beschreibt die bisherigen Erfahrungen mit diesem Instrument zur Stärkung der ärztlichen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum.

Die Landarztquote stößt weiterhin auf großes Interesse. Die Zahl der Bewerbungen stieg zunächst von 67 im Jahr 2022 auf 130 im Jahr 2024. In den Jahren 2025 und 2026 lag sie mit 104 beziehungsweise 100 Bewerbungen etwas darunter, aber weiterhin deutlich über dem Ausgangswert.

Zwei Drittel der Bewerbenden stammen aus Sachsen oder haben hier ihren Wohnsitz. Eine Befragung unter Landarztstudierenden zeigt zudem eine hohe Zufriedenheit mit dem Programm.

Derzeit nehmen 575 Personen an den drei Nachwuchsprogrammen des Sozialministeriums und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für die hausärztliche Versorgung teil. Dazu gehören neben der Landarztquote das Hausarztstipendium und das Programm »Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen« an der Universität Pécs. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die neu eingeführte Landzahnarztquote.

Die hausärztliche Versorgungssituation hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert, bleibt aber angespannt. Der Freistaat setzt deshalb weiterhin auf langfristige Maßnahmen zur Gewinnung medizinischen Nachwuchses, um die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen zu sichern.

Sachsen bringt Bundesratsinitiative zur Stärkung des dualen Mediensystems ein

Sachsen setzt sich im Bundesrat für bessere kartellrechtliche Rahmenbedingungen im Medienbereich ein. Das Kabinett hat sich mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative befasst, die der Freistaat gemeinsam mit Sachsen-Anhalt in die Bundesratssitzung am 12. Juni 2026 einbringen will.

Ziel der Initiative ist es, Kooperationen zwischen Medienunternehmen zu erleichtern, neue wirtschaftliche Spielräume zu eröffnen und die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Medienanbieter gegenüber globalen Plattformkonzernen zu stärken. Hintergrund ist der tiefgreifende Strukturwandel im Mediensektor: Werbeeinnahmen verlagern sich zunehmend ins Internet, während internationale Plattformanbieter eine immer stärkere Stellung im digitalen Werbemarkt einnehmen.

Sachsen schlägt deshalb ein Maßnahmenpaket vor, mit dem Kooperationen von Medienunternehmen kartellrechtlich erleichtert und besser abgesichert werden sollen. Dazu zählt unter anderem, eine europäische Ausnahmeregelung in deutsches Recht zu übernehmen, Ausnahmen vom Kartellrecht für den Medienbereich insgesamt zu ermöglichen und durch verbindliche Entscheidungen des Bundeskartellamts mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen insbesondere medienübergreifende Kooperationen erleichtern – ausdrücklich auch zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern sowie zwischen Rundfunkanbietern und Presseverlagen. Sachsen will damit Medienvielfalt sichern, publizistischen Wettbewerb erhalten und heimische Anbieter im Wettbewerb mit internationalen Plattformkonzernen stärken.

Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt

Innenminister Armin Schuster und der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, Dirk-Martin Christian, haben den Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt. Der Bericht analysiert die Entwicklungen in den Bereichen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und Spionageabwehr.

Ein zentrales Ergebnis des Berichts ist, dass internationale Konflikte und geopolitische Entwicklungen den Extremismus auch in Sachsen verstärken. Sie wirken sich auf Agitation, Propaganda und Radikalisierung in verschiedenen Phänomenbereichen aus und beeinflussen zugleich die Sicherheitslage im Freistaat.

Im Bereich Rechtsextremismus stellt der Bericht fest, dass rechtsextremistisches Gedankengut weiter in die Mitte der Gesellschaft vorgerückt ist. Sichtbar werde dies unter anderem an einer zunehmenden Normalisierung verfassungsfeindlicher Positionen sowie an einer anhaltenden Verjüngung der Szene.

Auch im Linksextremismus beschreibt der Bericht deutliche Veränderungen. Innerhalb der Szene zeigen sich tiefe Spaltungen, insbesondere entlang der Haltung zu Israel und zur Palästina-Frage. Trotz einer Schwächung der autonomen Szene durch Exekutivmaßnahmen bleibt die militante Szene aktiv.

Im Bereich Islamismus stehen laut Bericht insbesondere Juden, jüdische Einrichtungen sowie die USA verstärkt im Fokus. Zudem verweist der Verfassungsschutz auf Gefahren durch ausländische Nachrichtendienste. Vor allem Russland und China richten ihr Interesse auf Deutschland und damit auch auf Sachsen – unter anderem auf kritische Infrastruktur, Logistik und Hochtechnologie.

Mädchen und Jungen sitzen in einem Klassenzimmer.
In der zugrundeliegenden Schülerzahlprognose hat die Gesamtschülerzahl an den öffentlichen Schulen im Schuljahr 2025/2026 mit rund 440.000 Schülern ihren Höchstwert erreicht, der noch drei weitere Schuljahre auf diesem Niveau bleibt. Danach setzt ein starker Rückgang der Schülerzahlen ein, der sich bis Ende des Prognosezeitraumes leicht verringert.  © Adobe Stock

Sachsen stellt sich auf sinkende Schülerzahlen ein: Lehrerbedarf bis 2040 neu berechnet

Das Kultusministerium hat die Lehrerbedarfsprognose für öffentliche Schulen bis zum Schuljahr 2040/2041 vorgestellt. Grundlage sind aktuelle Schülerzahlen und statistische Modellrechnungen. Demnach bleibt der Lehrkräftebedarf zunächst stabil, bevor ab Anfang der 2030er Jahre ein deutlicher Rückgang einsetzt.

Kultusminister Conrad Clemens betont, dass die Unterrichtsqualität trotz sinkender Schülerzahlen weiter gestärkt werden soll – unter anderem durch zusätzliche Unterrichtsstunden in Sachunterricht und Sport, eine Klassenstunde sowie gezielte Förderung grundlegender Kompetenzen.

Laut Prognose wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler bis 2040 um rund 80.000 zurückgehen, wodurch sich der Bedarf an Lehrkräften um etwa 4.600 Stellen verringert. Gleichzeitig sollen zusätzliche pädagogische Fachkräfte und Assistenzen künftig stärker berücksichtigt werden, um Schulen gezielt zu entlasten und Bildungsangebote weiterzuentwickeln.

Zukunftspaket I: Sachsen vereinfacht GRW-Förderung und stärkt Investitionen

Das sächsische Kabinett hat die Richtlinien für die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) neu gefasst und damit die Förderbedingungen für Unternehmen und Kommunen deutlich vereinfacht. Die Anpassung ist Teil des »Zukunftspakets I« und setzt auf weniger Bürokratie, klarere Regeln und mehr Investitionsanreize.

Die GRW bleibt das zentrale Instrument der sächsischen Wirtschafts- und Strukturpolitik. Mit der Reform werden die sächsischen Regelungen stärker an den bundesweiten Koordinierungsrahmen angepasst und sogenannte Zusatzauflagen reduziert. Ziel ist ein schlankerer, schnellerer und wettbewerbsfähiger Fördervollzug.

Für Unternehmen bedeutet das unter anderem weniger branchenspezifische Einschränkungen, vereinfachte Anforderungen im Tourismusbereich sowie eine stärkere Fokussierung auf Investitionen und Beschäftigung. In den Grenzregionen zu Polen und Tschechien wird zudem ein sogenannter Grenzbonus wieder eingeführt, gekoppelt an Tarifbindung. Großunternehmen sollen künftig gezielt bei Investitionen in klimafreundliche Technologien unterstützt werden.

Auch die kommunale Infrastrukturförderung wird angepasst: Die Erschließung von Gewerbegebieten und die Revitalisierung von Altstandorten stehen stärker im Mittelpunkt, inklusive höherer Förderquoten und vereinfachter Verfahren in einem Modellprojekt bis 2028.

Mit den neuen GRW-Richtlinien setzt der Freistaat ein zentrales Vorhaben zur Stärkung von Wirtschaft, Innovation und regionaler Entwicklung um.

Sachsen setzt Investitionsrahmen für »Landesarm« des Sachsenfonds fest

Die Sächsische Staatsregierung hat die Verteilung und das Verfahren für den sogenannten »Landesarm« des Sachsenfonds beschlossen. Damit wird geregelt, wie der auf Sachsen entfallende Anteil aus dem Bundes-Sondervermögen für zentrale Zukunftsinvestitionen eingesetzt wird.

Bis 2036 stehen insgesamt 1,524 Milliarden Euro zur Verfügung, die in sechs Tranchen von jeweils rund 254 Millionen Euro ausgezahlt werden. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 startet die erste Mittelphase in dieser Höhe.

Im Fokus der Investitionen stehen unter anderem Krankenhäuser und Hochschulmedizin, Mobilität, Staatsstraßenbau, Wohnungsbau, Wasserbau und Hochwasserschutz, wirtschaftsnahe Projekte sowie Kultur-, Sport- und Pflegeinfrastruktur. Ein besonderer Schwerpunkt der ersten Tranche liegt auf dem Krankenhausbau und der Hochschulmedizin.

Die Mittel sollen gezielt in langfristig wirksame Infrastrukturprojekte fließen und die öffentliche Daseinsvorsorge stärken. Größere Vorhaben werden im Kabinett beraten und ab einem Volumen von 12,5 Millionen Euro zusätzlich dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt.

Mai-Steuerschätzung: Haushaltslage bleibt angespannt

Die aktuelle Mai-Steuerschätzung bringt für Sachsen keine neuen finanziellen Spielräume. Das Kabinett wurde über die Ergebnisse informiert, die trotz stabiler Einnahmen weiterhin einen hohen Konsolidierungsdruck für den Doppelhaushalt 2027/2028 zeigen.

Für den Freistaat bleiben die Steuereinnahmen insgesamt weitgehend stabil. Hintergrund sind unter anderem höhere Ausgleichszahlungen im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Gleichzeitig belasten die schwierige wirtschaftliche Lage und schwächere Unternehmensgewinne die Einnahmeerwartungen.

Besonders betroffen sind die Kommunen. Aufgrund geringerer Gewerbesteuereinnahmen müssen Städte, Gemeinden und Landkreise mit niedrigeren Einnahmen rechnen als bisher erwartet. Über den kommunalen Finanzausgleich will der Freistaat die Kommunen jedoch weiterhin unterstützen.

Die Steuerschätzung bildet eine wichtige Grundlage für die weiteren Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/2028. Ziel bleibt es, die finanzielle Handlungsfähigkeit von Land und Kommunen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern.

Freistaat verbessert Förderung für Alphabetisierung und Bildungsangebote

Das Kabinett hat die ESF-Plus-Förderrichtlinie »Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027« angepasst. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Lern-, Leistungs- oder Entwicklungsproblemen gezielter zu unterstützen. Besonders die Alphabetisierungsangebote in Sachsen sollen langfristig abgesichert und Bürokratie abgebaut werden.

Künftig können bei Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen neben Personalkostenpauschalen auch tatsächliche Personalausgaben gefördert werden. Zudem werden die Förderbedingungen für Schülercamps angepasst, um finanzielle Risiken für Träger zu verringern. Insgesamt stehen für das Programm 133,9 Millionen Euro zur Verfügung, davon 81,2 Millionen Euro aus EU-Mitteln und 52,7 Millionen Euro vom Freistaat.

Albrechtsburg in Meißen
Die Landesausstellung auf der Albrechtsburg Meissen wird 1.100 Jahre sächsische Geschichte betrachten. 

Landesausstellung 2029: Sachsen lädt zum Mitmachen ein

Die Staatsregierung hat das Feinkonzept für die 5. Sächsische Landesausstellung 2029 vorgestellt. Unter dem Motto »1.100 Jahre Sachsen« wird die Ausstellung auf der Albrechtsburg in Meißen zentrale Fragen zur Geschichte, Identität und Zukunft des Freistaates in den Mittelpunkt stellen.

Begleitend startet bereits 2026 ein breiter Beteiligungsprozess. Mit Projekten wie »Zeig dein Sachsen« sind Bürgerinnen und Bürger eingeladen, eigene Geschichten, Ideen und Perspektiven einzubringen. Ziel ist es, bis zur Ausstellung eine gemeinsame »Sachsen-Erzählung« zu entwickeln.

Inhaltlich spannt die Ausstellung einen Bogen von den Anfängen Sachsens bis in die Gegenwart. Themen wie Macht, Kultur, Glaube, Innovation und gesellschaftlicher Wandel werden dabei aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.

Mit der Landesausstellung entsteht ein landesweites Projekt, das Geschichte erlebbar macht und zugleich den Blick in die Zukunft richtet.

1.100 Jahre Sachsen

1100 Jahre Sachsen - So geht sächsisch.

Freistaat startet umfassende Reform der öffentlichen Verwaltung

Der Freistaat Sachsen will mit einer großen und alle Bereiche betreffenden Reform seine öffentliche Verwaltung modernisieren. Die Staatsregierung hat dazu eine umfassende Modernisierungsagenda beschlossen. Dabei handelt es sich um ein zentrales Vorhaben der Regierung, damit Sachsen auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung mittel- und langfristig gut aufgestellt ist.

Das Sächsische Kabinett beschloss die Umsetzung von einer Vielzahl von Maßnahmen. Ziel ist mehr Effizienz in der Verwaltung unter anderem durch die Bündelung von Aufgaben und strukturelle Veränderungen. 

Sachsen gestaltet Zukunft

Kabinett legt Konzept zur Schließung der Haushaltslücke vor

Die Sächsische Staatsregierung hat Eckwerte für den Doppelhaushalt 2027/2028 beschlossen und ein Konzept zur Schließung einer Finanzierungslücke von rund 2,3 Milliarden Euro vorgelegt. Trotz Rekordeinnahmen von insgesamt 53 Milliarden Euro steigen die Ausgaben deutlich stärker an.

Zur Haushaltskonsolidierung setzt der Freistaat auf mehrere Maßnahmen: Neben der Nutzung von Haushaltsüberschüssen sind Einsparungen in verschiedenen Bereichen sowie eine sogenannte Globale Minderausgabe vorgesehen. Auch ein langfristiger Stellenabbau soll zur Entlastung beitragen, wobei natürliche Abgänge durch den demografischen Wandel genutzt werden.

Ergänzend ist eine zeitlich begrenzte Kreditaufnahme geplant, um wichtige Investitionen weiterhin zu ermöglichen. Ein Teil der Mittel soll den Kommunen zugutekommen und deren Handlungsspielräume stärken.

Die beschlossenen Eckwerte bilden die Grundlage für die weitere Haushaltsplanung. Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Freistaates zu sichern und zugleich Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche zu gewährleisten.

Staatsregierung beschließt Konzept zur Deckung der Haushaltslücke

Sachsen baut Gewaltschutz deutlich aus

Das sächsische Kabinett hat den Entwurf für ein neues Gewalthilfegesetz zur Anhörung freigegeben. Ziel ist der umfassende Ausbau und die bessere Absicherung der Schutz- und Beratungsstrukturen für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.

Künftig sollen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zur Verfügung stehen. Auch männliche Betroffene werden ausdrücklich in das Hilfesystem einbezogen. Die bestehenden Schutzeinrichtungen werden weiter ausgebaut und personell verstärkt. Parallel dazu werden auch die Beratungsstellen personell aufgestockt und stärker an der Bevölkerungszahl ausgerichtet.

Zur besseren Koordination wird zudem eine zentrale Landesstelle eingerichtet, die Betroffene schneller an freie Schutzplätze vermittelt und die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern organisiert, wenn eine Unterbringung außerhalb Sachsens erforderlich ist.

Mit dem Gesetz reagiert der Freistaat auf steigende Fallzahlen und setzt bundes- und europarechtliche Vorgaben zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um. Ziel ist ein flächendeckendes, verlässliches Hilfesystem und ein schneller Zugang zu Schutz und Beratung für alle Betroffenen.

Sachsen setzt beim Hochwasserschutz stärker auf Erhalt bestehender Anlagen

Das sächsische Kabinett hat die Fortschreibung des Hochwasserschutzprogramms beschlossen. Künftig sollen Investitionen stärker in die Instandhaltung, Ertüchtigung und Sanierung bestehender Anlagen fließen. Neubauten werden im Gegenzug zugunsten des Bestandserhalts reduziert.

Hintergrund sind die hohen Anforderungen an Betrieb und Unterhalt der bereits aufgebauten Schutzsysteme. Seit 2002 wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, ein Großteil davon ist bereits abgeschlossen oder befindet sich in der Umsetzung. Auch künftig sollen ausgewählte Projekte weitergeführt werden.

Neben technischen Anlagen setzt Sachsen weiterhin auf naturnahen Hochwasserschutz, etwa durch Renaturierungen und die Wiederherstellung von Rückhalteräumen. Gleichzeitig wurden Vorhersage- und Warnsysteme in den vergangenen Jahren deutlich verbessert.

Das Programm unterstreicht, dass Hochwasserschutz eine dauerhafte Aufgabe bleibt. Neben staatlichen Maßnahmen gewinnt auch die private Vorsorge weiter an Bedeutung.

Schnellere Berufsanerkennung für Fachkräfte

Die Staatsregierung hat einen Maßnahmenplan beschlossen, um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Sachsen zu vereinfachen und deutlich zu beschleunigen. Ziel ist es, internationale Fachkräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Kernpunkte sind die flächendeckende digitale Antragstellung bis Mitte 2026, gebündelte Zuständigkeiten sowie vereinfachte und einheitlichere Regelungen. Zudem sollen berufsbegleitende Qualifizierungen ausgebaut und die Umsetzung regelmäßig überprüft werden.

Hintergrund ist die steigende Zahl an Anerkennungsverfahren. Besonders gefragt sind Fachkräfte in Pflege, Medizin und im Schulbereich. Mit den neuen Maßnahmen will Sachsen Bürokratie abbauen und Verfahren effizienter gestalten.

Drei Menschen stehen hinter Rednerpulten.
Im Mittelpunkt der Gespräche mit Vertretern der Bundesregierung standen beispielsweise der Ausbau der Bahnverbindungen von Sachsen nach Polen und Tschechien, die Migrationspolitik, die Hightech Agenda Deutschland und Entlastungen für die Justiz.   © Pawel Sosnowski

Staatsregierung berät mit Bund über Verkehrsprojekte, Migration, Umwelt- und Finanzierungsfragen

Die Sächsische Staatsregierung hat bei ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Berlin zentrale Themen mit Vertretern der Bundesregierung beraten. Im Fokus standen Infrastruktur, Migration, Sicherheit, Umwelt, Forschung und Justiz.

Besonders wichtig ist Sachsen der Ausbau grenzüberschreitender Bahnverbindungen nach Polen und Tschechien, etwa die Neubaustrecke Dresden–Prag sowie die Elektrifizierung Dresden–Görlitz und der Ausbau Chemnitz–Leipzig. In der Migrationspolitik setzt sich der Freistaat für ein Bundesausreisezentrum am Flughafen Leipzig/Halle ein, um Rückführungen effizienter zu gestalten.

Weitere Themen waren der Schutz vor hybriden Bedrohungen, eine stärkere Unterstützung beim Zivilschutz sowie finanzielle Entlastungen vom Bund, etwa bei Rentenzahlungen für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR. Auch bei der Bewältigung von vereinigungsbedingten ökologischen Altlasten erhofft sich Sachsen mehr Finanzierungsbeteiligung des Bundes. Sachsen fordert zudem Anpassungen bei Umweltvorgaben und ein strategisches Wassermanagement um Maßnahmen gegen Wassermangel kurzfristig zu initiieren.

Als Hochtechnologiestandort sieht sich Sachsen gut positioniert für die Hightech-Agenda des Bundes und setzt auf Förderprogramme zur Stärkung des Strukturwandels. In der Justiz spricht sich der Freistaat für maßvolles Strafrecht und effizientere, digitale Verfahren aus.

Pressestatements nach der auswärtigen Kabinettssitzung

Ein Mann bedient einen Laptop mit Handschuhen.
© unsplash

Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 vorgestellt

Innenminister Armin Schuster hat gemeinsam mit dem Präsidenten des Landeskriminalamtes Sachsen, Dirk Lichtenberger, die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025 präsentiert. Demnach zählt 2025 im Zehn-Jahresvergleich zu den sichereren Jahren in Sachsen.

Gleichzeitig zeigen sich in einzelnen Bereichen weiterhin Herausforderungen. Dazu gehören insbesondere hohe Schäden durch Internetbetrug, eine gestiegene Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen sowie Straftaten im Zusammenhang mit Asylzuwanderung. Hier setzt der Freistaat auf verstärkte Prävention, konsequente Strafverfolgung und angepasste rechtliche Rahmenbedingungen.

Ein Rückgang ist bei politisch motivierten Straftaten zu verzeichnen, auch wenn diese weiterhin ein Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden bleiben.

Insgesamt unterstreicht die Statistik die positive Entwicklung der Sicherheitslage, macht aber zugleich deutlich, dass gezielte Maßnahmen in einzelnen Kriminalitätsfeldern weiterhin erforderlich sind.

Neues Bestattungsgesetz auf den Weg gebracht

Das sächsische Kabinett hat den Entwurf für ein novelliertes Bestattungsgesetz zur Anhörung freigegeben. Ziel ist es, das Bestattungswesen an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen, Verfahren zu vereinfachen und die Leichenschau zu verbessern.

Künftig sollen mehr Wahlmöglichkeiten bei Bestattungsformen bestehen. Neben klassischen Formen werden auch naturnahe Beisetzungen auf Friedhöfen ermöglicht. In bestimmten Fällen soll es zudem erlaubt sein, Teile der Asche zu Erinnerungsstücken verarbeiten zu lassen. Gleichzeitig bleibt der Friedhofszwang bestehen.

Für Eltern von Fehl- oder Totgeburten werden die Regelungen angepasst und die Wahlfreiheit gestärkt. Auch die gemeinsame Bestattung von Mensch und Haustier im Grab wird unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Leichenschau wird durch klarere Vorgaben und zusätzliche Schulungen für Ärztinnen und Ärzte verbessert. Zudem sollen digitale Verfahren, etwa bei Todesbescheinigungen, künftig Abläufe beschleunigen.

Mit der Novelle reagiert der Freistaat auf veränderte Bedürfnisse in der Bestattungskultur und will zugleich rechtliche Klarheit sowie praktikable Verfahren für Angehörige und Einrichtungen schaffen.

Entlastung der Verwaltungsgerichte: Sachsen bringt Bundesratsinitiative auf den Weg

Das sächsische Kabinett hat eine Bundesratsinitiative zur Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen. Ziel ist es, Asylverfahren weiter zu beschleunigen und die Gerichte effizienter zu organisieren.

Kern der Initiative sind Änderungen im Verfahrensrecht. So soll der Einsatz von Einzelrichtern ausgeweitet, der Einsatz von Proberichterinnen und -richtern erleichtert und die Arbeitsorganisation in der Berufungsinstanz flexibler gestaltet werden. Damit sollen Verfahren schneller abgeschlossen werden können.

Hintergrund ist die weiterhin hohe Belastung der Verwaltungsgerichte. Zwar ist die Dauer von Asylverfahren zuletzt gesunken, gleichzeitig bleibt die Zahl der Verfahren auf hohem Niveau, insbesondere bei Eilverfahren.

Ergänzend setzt Sachsen auf organisatorische und technische Verbesserungen. Dazu gehören der verstärkte Einsatz digitaler Verfahren, der Ausbau einer KI-gestützten Unterstützung bei der Auswertung von Asylakten sowie die weitere Konzentration von Verfahren auf bestimmte Gerichte.

Mit der Initiative und den begleitenden Maßnahmen verfolgt der Freistaat das Ziel, die Verwaltungsgerichte zu entlasten und für schnellere Entscheidungen zu sorgen.

Ein Krankenwagen fährt vor einem Krankenhaus.
Im Laufe dieses Jahres sollen konkrete Entscheidungen für alle Krankenhausstandorte in Sachsen getroffen werden.   © unsplash

Zielbild für neuen Krankenhausplan beschlossen

Das sächsische Kabinett hat das Zielbild für den neuen Krankenhausplan 2026 beschlossen. Der Plan soll ab dem 1. Januar 2027 gelten und den aktuellen Krankenhausplan aus dem Jahr 2024 ablösen. Grundlage ist die Krankenhausreform des Bundes, die seit Ende 2024 in Kraft ist.

Mit dem neuen Plan reagiert Sachsen auf Herausforderungen wie eine alternde Bevölkerung, sinkende Geburtenzahlen und den Fachkräftemangel. Ziel bleibt eine hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung in allen Regionen des Freistaates.

Eine zentrale Änderung ist die neue Struktur der Krankenhausplanung. Statt bisher rund 20 Fachgebieten wird künftig mit über 60 bundeseinheitlichen Leistungsgruppen gearbeitet. Dadurch wird transparenter, welche medizinischen Leistungen an welchem Standort erbracht werden.

Der zweite Teil des Krankenhausplans beschreibt zunächst ein übergeordnetes Zielbild für die Versorgung ab 2027. Darin wird festgelegt, wie viele Versorgungsaufträge und Leistungsgruppen künftig in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten vorgesehen sind. Im Laufe des Jahres sollen daraus konkrete Entscheidungen für alle Krankenhausstandorte in Sachsen entstehen.

Voraussetzung für die Zuweisung einer Leistungsgruppe ist künftig eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst. Dabei wird festgestellt, ob ein Krankenhaus die bundeseinheitlichen Qualitätsanforderungen erfüllt, etwa bei Fachpersonal und medizinischer Ausstattung.

Grundprinzipien der bisherigen Planung bleiben bestehen: Sachsen setzt weiterhin auf ein abgestuftes Netz aus Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgern sowie spezialisierten Zentren. Auch Ausbildungsstätten für Pflegeberufe bleiben Teil der Krankenhausplanung. In einzelnen Bereichen, etwa bei Tageskliniken und der psychiatrischen Versorgung, ist eine moderate Ausweitung vorgesehen.

Asylbilanz 2025 vorgestellt

Innenminister Armin Schuster hat im Kabinett die Asylbilanz für das Jahr 2025 vorgestellt. Demnach ist die Zahl der Asylneuzugänge in Sachsen in den vergangenen zwei Jahren deutlich gesunken und hat sich in diesem Zeitraum jeweils etwa halbiert.

Für die kommenden Schritte sieht der Freistaat einen stärkeren Fokus auf die Durchsetzung der Ausreisepflicht. Dazu fordert Sachsen Änderungen auf europäischer Ebene. So soll das unionsrechtliche Trennungsgebot aufgehoben werden, damit für Abschiebehaft wieder reguläre Haftplätze genutzt werden können.

Zudem setzt sich der Freistaat für eine Anpassung der EU-Rückführungsrichtlinie ein, um eine sogenannte Ausreiseerzwingungshaft zu ermöglichen.

Darüber hinaus fordert Sachsen eine stärkere Mitwirkung von Fluggesellschaften, damit ausreichende Kapazitäten für Rückführungen bereitstehen. Ziel ist es, bestehende Ausreisepflichten konsequenter durchzusetzen.

Zweites Bürokratieentlastungspaket beschlossen

Das sächsische Kabinett hat das Zweite Sächsische Bürokratieentlastungspaket mit mehr als 30 Maßnahmen beschlossen. Ziel ist es, Bürokratie spürbar abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und Sachsen als investitions- und bürgerfreundlichen Standort weiter zu stärken.

Kern des Pakets ist der Abbau von Berichtspflichten und Dokumentationsvorgaben. Bis Ende 2026 sollen landesrechtliche Vorgaben mit externer Wirkung um die Hälfte reduziert werden. Künftig gilt: Für jede neue Pflicht soll eine bestehende entfallen. Zudem werden Stichtage vereinheitlicht, Aufbewahrungspflichten digital ermöglicht und Schriftformerfordernisse weiter ersetzt.

Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bau- und Infrastrukturprojekte sollen deutlich schneller werden. Verfahrensbeschleuniger werden ausgeweitet, Anzeigeverfahren ersetzen in geeigneten Bereichen bisherige Genehmigungspflichten, und einzelne Widerspruchsverfahren sollen entfallen.

Auch die Verwaltung selbst wird verschlankt. Interne Berichtspflichten werden überprüft und reduziert, Kommunen erhalten mehr Flexibilität. Das »Once-Only-Prinzip« wird bei Umweltstatistiken umgesetzt, sodass Daten nur einmal erhoben und mehrfach genutzt werden können.

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts werden zudem Vergabeverfahren vereinfacht, Gründungsprozesse digitalisiert, Förderverfahren entbürokratisiert sowie digitale Gewerbemeldungen flächendeckend eingeführt.

Mit dem Beschluss setzt die Staatsregierung ihren Reformkurs zum Bürokratieabbau fort und knüpft an das erste Entlastungspaket aus dem Jahr 2025 an.

An Kriminalitätsschwerpunkten soll mit dem neuen Polizeivollzugsdienstgesetz intelligente Videoüberwachung eingesetzt werden können.  

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes zur Überweisung an den Landtag beschlossen. Damit werden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs berücksichtigt und die Befugnisse der Polizei an veränderte Sicherheitsanforderungen angepasst.

Innenminister Armin Schuster betonte: »Wir ermöglichen mit diesem Polizeigesetz, dass sich unsere Polizei mit ihren Befugnissen auf der Höhe der Zeit bewegt und tun darf, was die Bürger im Land mit Blick auf die veränderte Sicherheitslage und technologische Entwicklung zurecht erwarten.«

Der Gesetzentwurf enthält insbesondere folgende Regelungen:

Ab 2027 sollen Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) als reguläres Einsatzmittel eingeführt werden. Der Taser hat unmittelbar mannstoppende Wirkung ohne dabei dauerhafte Verletzung beizufügen und ist dadurch in bestimmten Situationen das mildere Mittel.

Der Gesetzentwurf schafft eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Drohnen zur Lageerkundung oder Vermisstensuche sowie für Maßnahmen zur Abwehr unerlaubter Drohnennutzung.

Künftig soll die Polizei verdeckte automatisierte Kennzeichenerkennung einsetzen können. Zudem wird ein anlassbezogener biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten ermöglicht, insbesondere zur Fahndung nach schweren Straftätern oder Gefährdern.

Vorgesehen ist außerdem der Einsatz moderner IT-Systeme zur Auswertung komplexer Datenmengen. Dafür werden drei Stufen der Eingriffsintensität gestaffelt. An Kriminalitätsschwerpunkten soll intelligente Videoüberwachung eingesetzt werden können. Ein biometrischer Echtzeitabgleich ist nur bei konkretem Fahndungsanlass und mit Richtervorbehalt möglich.

Weitere Regelungen betreffen die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung unter Richtervorbehalt, den Einsatz von Bodycams auch in Wohnungen sowie eine Stärkung der polizeilichen Handlungsmöglichkeiten beim Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt.

Mit dem Gesetzentwurf werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine moderne und zugleich verhältnismäßige Polizeiarbeit geschaffen.

Kabinett beschließt neue Förderrichtlinie zur Wohnraumanpassung

Das Kabinett hat die Neufassung der Förderrichtlinie Wohnraumanpassung beschlossen. Damit kann die Förderung für den Abbau von Barrieren in Wohnungen trotz reduzierter Haushaltsmittel ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Für das Jahr 2026 stehen dafür 8 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit der Förderung unterstützt der Freistaat Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum bei Mobilitätseinschränkungen, etwa den barrierefreien Umbau von Bädern und Wohnungen oder die Verbesserung der Nutzbarkeit für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer.

Mit der Neufassung werden die Förderbedingungen angepasst. Künftig orientiert sich die Förderung an Einkommensgrenzen statt an der Wohnfläche. Die Zuschüsse bleiben im Regelfall bei bis zu 4.000 Euro beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für rollstuhlgerechte Umbauten. Für Haushalte mit geringem Einkommen gelten höhere Förderhöchstbeträge. Zudem wird der förderfähige Mindestbetrag auf 1.500 Euro festgelegt.

Neu ist außerdem, dass in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern auch Maßnahmen zum Barriereabbau außerhalb der Wohnung gefördert werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist künftig auch eine Wiederholungsförderung möglich.

Die neue Förderrichtlinie tritt am 18. März 2026 in Kraft. Anträge können weiterhin bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden, künftig auch vollständig digital.

Beteiligungsbericht 2025 dem Kabinett vorgelegt

Das Kabinett hat den Beteiligungsbericht 2025 zur Kenntnis genommen. Der Bericht informiert über die Entwicklung der Unternehmen, an denen der Freistaat Sachsen beteiligt ist. Die Beteiligungen dienen wichtigen Landesinteressen und leisten Beiträge für Infrastruktur, Wirtschaftsentwicklung, Kultur und Gemeinwohl.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 war der Freistaat an 31 Unternehmen unmittelbar beteiligt. Das vom Land gehaltene Nennkapital betrug rund 594 Millionen Euro. In Beteiligungsunternehmen mit Sitz in Sachsen waren mehr als 5.800 Beschäftigte tätig.

Die Beteiligungsquoten reichen von kleinen Anteilen bis hin zu Mehrheits- oder vollständigen Beteiligungen. Insgesamt befinden sich 14 Unternehmen vollständig im Besitz des Freistaates.

Die Landesbeteiligungen tragen unter anderem zur Sicherung leistungsfähiger Verkehrs- und Wirtschaftsstrukturen sowie zur Förderung von Kultur und regionaler Entwicklung bei. Der Beteiligungsbericht bietet einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung und die Aufgaben der Unternehmen.

Weitere Informationen zum Beteiligungsbericht finden Sie im Blog des Finanzministeriums.

Ein Justizbeamter und eine Justizbeamtin laufen nebeneinander auf einem Gang in einem Gefängnis.
Die Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten – etwa Tischlereien, Schlossereien oder Bäckereien – produzieren überwiegend für Behörden des Freistaates Sachsen, insbesondere für den Eigenbedarf der Anstalten.  © Matthias Rietschel

Anpassungen bei Gefangenenarbeit und Sicherheit im sächsischen Justizvollzug

Der Freistaat Sachsen reformiert zentrale Regelungen zur Gefangenenarbeit und zur Sicherheit im Justizvollzug. Anlass sind ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vergütung von Gefangenen sowie neue Herausforderungen durch den zunehmenden Einsatz illegaler Drogen im Vollzug.

Künftig wird die Vergütung von Gefangenen rechtssicher neu geregelt. Die sogenannte Eckvergütung wird auf 15 Prozent der sozialrechtlichen Bezugsgröße angehoben, zudem wird eine regelmäßige Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche festgelegt.

Der pfändbare Anteil der Arbeitsvergütung steigt von 40 auf 60 Prozent. Damit können insbesondere Ansprüche von Geschädigten, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, besser bedient werden.

Auch die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten wird weiter gestärkt. Neue psychoaktive Substanzen, die häufig unauffällig auf Papier aufgebracht werden, stellen eine besondere Gefahr dar. Das Gesetz schafft deshalb klare Rechtsgrundlagen für Sichtkontrollen mit technischen Hilfsmitteln wie elektronischen Spurendetektoren.

Entsprechende Geräte wurden bereits für mehrere Justizvollzugsanstalten beschafft und teilweise in Betrieb genommen. Ergänzend wird eingehende Gefangenenpost in einzelnen Anstalten überwiegend nur noch in Kopie ausgehändigt.

Die Gesetzesänderungen wurden zur Anhörung freigegeben. Ziel ist es, die Resozialisierung von Gefangenen zu stärken, die Sicherheit von Bediensteten zu erhöhen und den Justizvollzug an aktuelle rechtliche und tatsächliche Entwicklungen anzupassen.

Höhere Entschädigungen für im Dienst geschädigte Beamtinnen und Beamte

Der Freistaat Sachsen will die Entschädigungszahlungen für Beamtinnen und Beamte deutlich erhöhen, die im Dienst schwer verletzt werden oder ums Leben kommen. Das Kabinett hat dazu eine Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes behandelt und an den Landtag zur weiteren Beratung übergeben. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Künftig sollen Beamtinnen und Beamte, die nach einer lebensbedrohlichen Diensthandlung dauerhaft dienstunfähig werden, eine einmalige Entschädigung von 150.000 Euro erhalten. Bisher lag dieser Betrag bei 80.000 Euro. Stirbt eine Beamtin oder ein Beamter infolge eines Dienstunfalls, steigt die Entschädigung für Hinterbliebene von bislang 60.000 Euro auf 100.000 Euro. Bei nicht verheirateten Beamtinnen und Beamten geht die Zahlung an die versorgungsberechtigten Kinder; bei kinderreichen Familien sind zusätzliche Beträge pro Person vorgesehen.

Mit der Gesetzesänderung reagiert der Freistaat auf die zunehmenden Risiken im öffentlichen Dienst, insbesondere bei Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften. Ziel ist es, die finanzielle Absicherung der Betroffenen und ihrer Familien deutlich zu verbessern. Die Entschädigungsleistungen werden damit erstmals seit 1999 angehoben.

Der Gesetzentwurf wurde vorab angehört und mit den Oppositionsfraktionen des Sächsischen Landtages erörtert. Eine Ausweitung des Hinterbliebenenbegriffs auf unverheiratete Lebenspartnerschaften ist nicht vorgesehen, da dem bundesrechtliche Vorgaben entgegenstehen.

Ein Fahrschulauto von hinten.
Der Freistaat will mit der Bundesratsinitiative dazu beitragen, dass die angekündigte Reform auf Bundesebene schnell und verlässlich vorankommt – mit einem klaren Fokus auf Qualität und Sicherheit.  © Markus Spiske auf Unsplash

Sachsen startet Bundesratsinitiative zur Modernisierung der Fahrschulausbildung

Der Freistaat Sachsen bringt am 30. Januar 2026 eine Entschließung zur Reform der Fahrschulausbildung in den Bundesrat ein. Das sächsische Kabinett hat die Initiative beschlossen.

Ziel ist es, die Fahrschulausbildung effizienter und besser planbar zu gestalten, Fehlversuche zu reduzieren und Wartezeiten zu verkürzen. Damit soll der Führerschein günstiger werden. Dabei dürfen aber keine Abstriche bei der Verkehrssicherheit gemacht werden.

Sachsen fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte Reform zügig in einen konkreten Gesetzentwurf zu überführen und das Verfahren gemeinsam mit den Ländern voranzubringen. Fahrschulen sowie Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen frühzeitig Klarheit über mögliche Änderungen erhalten.

Darüber hinaus soll der Bund prüfen, wie die Ausbildung moderner gestaltet werden kann, unter anderem durch eine bessere Verzahnung von Theorie, Praxis und selbstständigem Lernen, kürzere Wartezeiten auf Prüfungen, Erleichterungen bei vorhandenen Fahrerlaubnissen sowie Weiterentwicklungen beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren.

Ein Flugzeug fährt über eine Rollbahn. Die Rollbahn verläuft über einer Autobahn, auf der Autos entlang fahren.
Die sächsischen Flughäfen haben für die hiesige Industrie, Wissenschaft und den Tourismus eine große Bedeutung.   © dpa-Zentralbild

Studie belegt hohen Nutzen der Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden

Eine aktuelle Studie bestätigt die große Bedeutung der Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden für Wirtschaft und Beschäftigung in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Gemeinsam tragen beide Standorte jährlich rund 4,6 Milliarden Euro zur Wertschöpfung bei und sichern mehr als 52.000 Arbeitsplätze. Die daraus entstehenden Steuereinnahmen übersteigen die öffentlichen Kosten deutlich.

Die Studie wurde im Auftrag der Mitteldeutschen Flughafen AG (MFAG) vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln Consult erstellt. Sie bestätigt: die Flughäfen wirken dabei weit über den Luftverkehr hinaus. Sie stärken Industrie, Forschung, Tourismus und internationale Anbindung der Region. Besonders der Flughafen Leipzig/Halle ist ein zentraler Standort für Luftfracht, während der Flughafen Dresden eine wichtige Rolle für Hightech-Branchen, Wissenschaft und den Wirtschaftsraum der Landeshauptstadt spielt.

Ein wirtschaftlicher Gewinn für Sachsen

  • 2 Flughäfen: Leipzig/Halle und Dresden
  • 4,6 Milliarden Euro jährliche Bruttowertschöpfung
  • 52.276 gesicherte Arbeitsplätze
  • 875 Millionen Euro jährliche Steuereinnahmen
  • Steuereinnahmen sind mehr als 6-fach höher als die öffentlichen Kosten
  • 1 Euro Wertschöpfung am Flughafen erzeugt 1,50 Euro zusätzliche Wertschöpfung
  • 1 direkter Arbeitsplatz schafft im Schnitt 2 weitere Arbeitsplätze

Derzeit befindet sich die Mitteldeutsche Flughafen AG in einem umfassenden Sanierungsprozess. Ziel ist es, das Unternehmen ab 2030 ohne laufende staatliche Unterstützung zu führen. Bis dahin werden die finanziellen Hilfen der Länder schrittweise reduziert. 

Für den Flughafen Dresden ist zusätzlich ein befristeter Strukturausgleich vorgesehen, um seine besondere Bedeutung für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Sachsen abzusichern. Die entsprechende Vereinbarung zwischen Sachsen und Sachsen-Anhalt steht noch unter Haushaltsvorbehalt.

Kabinett stärkt Kreislaufwirtschaft in Sachsen

Das sächsische Kabinett hat die Förderrichtlinie zur Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz überarbeitet. Damit unterstützt der Freistaat gezielt Projekte, die Rohstoffe sparen, Abfälle vermeiden und Wertstoffe besser wiederverwenden.

Neu ist die Förderung moderner Schlüsseltechnologien, etwa für das Recycling von Batterien und Elektrogeräten oder für die Gewinnung kritischer Rohstoffe. Auch größere Unternehmen können künftig stärker profitieren. Gleichzeitig werden höhere Fördersummen möglich: Je nach Projekt können bis zu 5 Millionen Euro, in besonderen Fällen sogar bis zu 10 Millionen Euro, bewilligt werden.

Wirtschafts- und Energieminister Dirk Panter betont, dass eine funktionierende Kreislaufwirtschaft Umwelt und Klima schützt und zugleich Arbeitsplätze und Zukunftschancen in Sachsen sichert.

Förderanträge können Unternehmen, Kommunen und Entsorgungsträger über die Sächsische Aufbaubank stellen. Bis 2027 stehen dafür rund 73 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung.

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