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Aus dem Kabinett

Regelmäßig beruft Ministerpräsident Kretschmer eine Kabinettsitzung ein, an der alle Ressortminister der Sächsischen Staatsregierung teilnehmen und über wichtige politische Fragen beraten.

An dieser Stelle möchten wir Sie auf dem Laufenden halten und berichten über die wichtigsten Inhalte in einer kurzen Zusammenfassung.

Eine Skizze des Kabinettstisches mit Fotos der Staatsminister und Fraktionsvorsitzenden.
Die Sitzordnung des Kabinetts in der Sächsischen Staatskanzlei.  © Sächsische Staatskanzlei

Aus der Kabinettssitzung vom 1. März 2022

Eine ukrainische und eine europäische Flagge wehen im Wind.
Die Flaggen der Ukraine und der Europäischen Union hängen zusammen an der Außenseite des Gebäudes vor einer außerordentlichen Plenarsitzung zum Ukraine-Konflikt im Europäischen Parlament.  © dpa-Zentralbild

1. Auswirkungen des Krieges in der Ukraine

Ministerpräsident Michael Kretschmer, Energieminister Wolfram Günther, Innenminister Prof. Roland Wöller und Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Kralinski informierten in der Kabinettspressekonferenz über die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine.

Ministerpräsident Kretschmer hat dabei den Menschen in der Ukraine Hilfe zugesagt. Ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine sollen schnell in die einzelnen sächsischen Regionen gebracht werden, um dort arbeiten zu können und ihre Kinder in Bildungseinrichtungen zu geben. Etwa 2.000 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen stehen zur sofortigen Aufnahmen von Flüchtlingen bereit.

Zudem sollen 250.000 Euro aus Sachsen direkt in der Ukraine für Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Gemeinsames Statement zum russischen Angriff auf die Ukraine

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 01. März 2022 – Teil 1

Eine Atemmaske vor blauem Grund.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen, Läden oder Angeboten bleibt bestehen.  © unsplash

2. Gesundheit: Neue Sächsische Corona-Schutzverordnung beschlossen

Das Kabinett hat eine Corona-Schutzverordnung beschlossen, die die bisherige Corona-Notfallverordnung ablöst. Sie tritt am 4. März 2022 in Kraft und gilt aufgrund der dann auslaufenden rechtlichen Grundlage im Infektionsschutzgesetz des Bundes bis einschließlich 19. März 2022.

Das Alkoholverbot für öffentliche Plätze, das bislang von den kommunalen Behörden verhängt werden konnten, entfällt zukünftig. Eine Kontakterfassung ist nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens verpflichtend vorgesehen.

Die Quadratmeter-basierte Begrenzung der Kundenzahl wird zudem aufgehoben.

Für sämtliche körpernahe Dienstleistungen gelten Zugangsbeschränkungen nach der 3G-Regel. Für Reisebüros, Versicherungen, Solarien und weitere bislang unter Zugangsregeln fallende Dienstleistungen entfallen diese Beschränkungen.

Neue Sächsische Corona-Schutzverordnung beschlossen

»Wir gegen Corona« – die aktuellen Corona-Maßnahmen im Freistaat Sachsen

3. Bildung: Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas werden schrittweise zurückgefahren

Ab dem 7. März werden die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas schrittweise zurückgefahren. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die vom Kabinett beschlossen wurde. Die Verordnung gilt bis zum 19. März 2022.

Demnach wird der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen wieder aufgehoben und die Schulbesuchspflicht wiedereingeführt.

In Schulen und Kitas kehrt mehr Normalität ein

4. Regionalentwicklung: Kabinett stimmt Bund-Länder-Vereinbarung für bezahlbaren Wohnraum zu

Der Freistaat Sachsen erhält auch in diesem Jahr vom Bund knapp 50 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von Sozialwohnungen. Das Kabinett hat heute der entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung zugestimmt.

Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr zusätzlich zu den erforderlichen Landeskofinanzierungsmitteln von rund 15 Millionen Euro weitere 102 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Wohnraumförderung bereit.

167 Millionen Euro für bezahlbaren Wohnraum in Sachsen

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 01. März 2022 – Teil 2

Ein Mann und eine Frau grüßen sich mit ihren Ellenbögen.
Lockerungen wird es unter anderem für den Einzelhandel, die Gastronomie und private Treffen geben.   © dpa-Zentralbild

1. Gesundheit: Anpassung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung beschlossen

Das Kabinett hat Lockerungen der derzeit geltenden Coronamaßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.

Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden:

  • Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend.
  • 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G)
  • 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G)

Staatsregierung beschließt Anpassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung

2. Bildung: Kabinett beschließt Fahrplan für den künftigen Schul- und Kitabetrieb

Die Staatsregierung hat sich für den Schul- und Kitabetrieb auf einen Fahrplan verständigt, der vorbehaltlich des Anhörungsverfahrens in der Kabinettssitzung am 1. März 2022 beschlossen werden soll.

Ab dem 7. März ist geplant, den eingeschränkten Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen wieder aufzuheben. Gruppen und Klassen müssen dann nicht mehr streng voneinander getrennt werden. Entfallen soll auch die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler ab Klassenstufe 5.

Zudem soll die Schulbesuchspflicht wiedereingeführt werden. Geplant ist auch, Schulen bei erhöhtem Infektionsgeschehen künftig nicht mehr zeitlich befristet zu schließen oder einzelne Klassen in die häusliche Lernzeit zu schicken.

In Schulen und Kitas soll mehr Normalität einkehren

3. Kultur: Öffnungen für Kultur und Tourismus in Sachsen geplant

Ab 4. März 2022 soll es noch weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus in Sachsen geben. Das Kabinett hat dafür die Eckpunkte für eine entsprechende Corona-Schutzverordnung beschlossen. Demnach können auch Clubs, Bars und Diskotheken unter 2Gplus ab dem 4. März 2022 wieder öffnen.

Weiterhin soll ab dem 4. März 2022 für Veranstaltungen, Theater, Opernhäuser und Kino bis zu 1.000 Besuchern die 3G-Regel gelten statt wie bisher 2Gplus. Entfallen soll ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Ab dem 4. März 2022 soll für Gastronomie und die touristische Beherbergung statt 2G wieder die 3G-Regelung gelten.

Weitere Öffnungen für Kultur und Tourismus in Sachsen

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 22. Februar 2022

Eine Blumenwiese, die von Personen im Hintergrund fotografiert wird.
Besucher der Landesgartenschau Frankenberg 2019 stehen zur Eröffnung vor Blumenbeeten.   © dpa-Zentralbild

1. Umwelt: Aue-Bad Schlema erhält Zuschlag zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2026

Sachsens Kabinett hat auf Vorschlag von Umweltminister Wolfram Günther beschlossen, die Ausrichtung der 10. Sächsischen Landesgartenschau 2026 (LAGA) an die Stadt Aue-Bad Schlema zu vergeben.

Die für die Beurteilung der Bewerbung eingesetzte Bewertungskommission setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Gartenbauverbands Mitteldeutschland e. V., des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V., des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten e. V. (Landesverband Sachsen), des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e. V., der Fördergesellschaft Sächsischer Landesgartenschauen mbH sowie verschiedener Ministerien zusammen.

Für Investitions- und Durchführungsausgaben der LAGA gewährt der Freistaat einen Gesamtzuschuss von maximal fünf Millionen Euro.

Landesgartenschau 2026: Freistaat erteilt Aue-Bad Schlema Zuschlag

2. Wirtschaft: Investitionsprogramm »Regionales Wachstum« wird fortgeführt

Das Kabinett hat hat die vom Wirtschaftsministerium (SMWA) vorgelegte Richtlinie »Regionales Wachstum« beschlossen.

Zielgruppe des Programms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen.

Der Freistaat bezuschusst Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes, der Umsatzausweitung, der Prozessoptimierung (z. B. durch Digitalisierung) oder Verbesserung der Angebotsqualität mit bis zu 50.000 Euro.

Die Höhe des Fördersatzes beträgt in der Regel 25 Prozent. Die Höhe der Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen.

Sachsen führt Programm »Regionales Wachstum« fort

3. Wirtschaft: Richtlinie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft verabschiedet

Die Kabinettsmitglieder haben die Richtlinie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft verabschiedet.

Damit können die unter dem Dach von KREATIVES SACHSEN entwickelten Maßnahmen für verbesserte Rahmenbedingungen der kultur- und kreativwirtschaftlichen Unternehmen projektbezogen weiter gefördert werden.

Hintergrund:
Der Freistaat Sachsen hat den Aufbau des Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft KREATIVES SACHSEN seit 2016 aus Mitteln des SMWA mit 2,75 Millionen Euro gefördert.

Ab 2022 erfolgt die Förderung auf der Grundlage der neuen Richtlinie Kultur- und Kreativwirtschaft. Zuwendungsempfänger für diese können neben dem Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V. auch seine Mitgliedsverbände sein.

Minister Dulig: »Wir unterstützen die Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen weiter auf hohem Niveau«

4. Finanzen: Beteiligungsbericht des Freistaates Sachsen für das Jahr 2021 vorgestellt

Der sächsische Staatsminister der Finanzen, Hartmut Vorjohann, hat dem Kabinett den Beteiligungsbericht des Freistaates Sachsen für das Jahr 2021 vorgestellt.

Regelmäßig informiert der Beteiligungsbericht über die wichtigsten Unternehmenskennzahlen und die Entwicklungsperspektiven der Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, an denen der Freistaat beteiligt ist. Die Beteiligungen mit Sitz in Sachsen sind Arbeitgeber für rund 5.300 Menschen.

Beteiligungsbericht 2021

5. Justiz: Gesetzentwurf über die Einführung einer Vergütung für Betreuungsvereine zur Anhörung freigegeben

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf des Sächsischen Ministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsrechts zur Anhörung freigegeben.

Der Entwurf dient der Umsetzung der im vergangenen Jahr auf Bundesebene beschlossenen Betreuungsrechtsreform. Er sieht für die im Freistaat anerkannten Betreuungsvereine zum 1. Januar 2023 eine deutliche Erhöhung der Finanzierung sowie die Einführung einer gesetzlichen Vergütung für Leistungen im Bereich der Querschnittsarbeit vor.

Hintergrund: Rund 30 Betreuungsvereine gibt es in Sachsen. Eine Betreuung ist nach Bürgerlichem Gesetzbuch dann erforderlich, wenn ein volljähriger Mensch seine rechtlichen Angelegenheiten auf Grund einer psychischen Erkrankung oder geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht oder nicht umfassend selbständig erledigen kann.

Mehr Geld für Betreuungsvereine

1. Coronavirus in Sachsen: Neue Corona-Notfallverordnung verabschiedet

Die Mitglieder der Staatsregierung haben in ihrer Kabinettsitzung eine Anpassung der geltenden Corona-Notfallverordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt ab dem 6. Februar in Kraft gilt bis einschließlich 6. März 2022.

Unterschreitet die Belegung der mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf den Normal- und Intensivstationen der sächsischen Krankenhäuser die bekannten Belastungsgrenzen von 1.300 bzw. 420 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden angepassten Erleichterungen:

  • Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen keiner Teilnehmerbeschränkung,
  • Kunden im Einzelhandel benötigen einen Nachweis nach der 3G-Regel und die Beschränkung der Öffnungszeiten entfällt,
  • in der Gastronomie muss innen wie außen die 2G-Regel Beachtung finden und die Öffnungszeiten sind nicht mehr begrenzt,
  • für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauerzahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität begrenzt,
  • die Kapazitätsbeschränkungen für Messen entfallen und
  • bei nicht-touristischen Übernachtungen reicht wieder ein Nachweis nach der 3G-Regel aus.

Eine Übersicht zu den einzelnen Maßnahmen sowie die Corona-Notfallverordnung werden zeitnah auf dem Informationsportal der Sächsischen Staatsregieurng veröffentlicht.

Coronavirus in Sachsen

Staatsregierung beschließt Änderung der Corona-Notfall-Verordnung

2. Bildung: Schul- und Kitabetrieb wird fortgeführt

Die neue Schul und Kitaverordnung wurde vom Kabinett verabschiedet. Sie tritt am 6. Februar in Kraft und gilt bis zum 6. März. Demnach wird der Schul- und Kitabetrieb unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt.

In Schulgebäuden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet – bestehende Schutzregeln werden verlängert

3. Wirtschaft: Sachsen führt »InnoStartBonus« fort

Das Kabinett hat die vom sächsischen Wirtschaftsministeriumn vorgelegte neue Förderrichtlinie zur Weiterführung des Programms bestätigt.

Sowohl die Förderhöhe als auch der Kinderbonus werden um 50 Euro pro Monat erhöht – auf fortan 1.050 Euro bzw. 150 Euro. Eine Nebentätigkeit von bis zu 20 Wochenarbeitsstunden ist nunmehr neben dem Gründungsvorhaben möglich. Erstmals können Gründungsvorhaben zu den neuen Konditionen im Zeitraum vom 17. März bis zum 11. Mai 2022 im Bewerbungsportal der futureSAX GmbH eingereicht werden. Bewilligungsstelle der Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Freistaat führt erfolgreichen »InnoStartBonus« fort

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 1. Februar 2022

1. Coronavirus in Sachsen: Eckpunkte der neuen Corona-Notfallverordnung festgelegt

Gesundheitsministerin Petra Köpping informierte über die Eckpunkte der neuen Corona-Notfall-Verordnung. In der kommenden Kabinettssitzung soll diese verabschiedet werden. Die neue Verordnung soll vom 6. Februar bis zum 6. März 2022 gelten.

Im Wesentlichen werden die bisherigen Regeln bestehen bleiben. Lockerungen sind für Messen vorgesehen. Darüber hinaus sollen Ausgangssperren entfallen und Gastronomie-Schließungen ausgeschlossen werden.

Im nächsten Schritt geht der Entwurf zur neuen Corona-Notfallverordnung in die Anhörung.

Coronavirus in Sachsen

2. Wirtschaft: Überbrückungshilfe für Unternehmen

Das Kabinett stimmte dem vom Wirtschaftsministerium aufgelegten Programm »Corona-Zuschuss Sachsen Plus« zu.

Mit dem Zuschuss von monatlich mindestens 1.500 Euro werden auch kleine Unternehmen mit Personalverantwortung unterstützt, denen während der Coronakrise bislang nur wenig Hilfen zur Verfügung standen.

Sachsen finanziert das Programm mit Landesmitteln, die für das im Frühjahr 2021 gestartete Härtefallprogramm bislang nicht abgerufen wurden. Aktuell stehen dafür rund 4,3 Millionen Euro zur Verfügung. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landestages muss die Verwendung der freien Mittel aus dem Härtefallprogramm noch genehmigen.

Kabinett macht Weg frei für Landeszuschuss »Sachsen Plus«

3. Finanzen: Vorläufiger Jahresabschluss 2021

Finanzminister Hartmut Vorjohann hat im Kabinett den vorläufigen Jahresabschluss 2021 vorgestellt.

Demnach schließt der Staatshaushalt zum Stand 31. Dezember 2021 nahezu ausgeglichen ab. Zwischen Einnahmen und Ausgaben bestand ein Defizit in Höhe von 6 Millionen Euro.

Am Jahresende standen den bereinigten Einnahmen von 20.424 Millionen Euro bereinigte Ausgaben von 20.430 Millionen Euro gegenüber.

Die Gesamtverschuldung des Freistaats hat sich auf 13,2 Milliarden Euro erhöht. Davon entfallen insgesamt 2,4 Milliarden Euro auf die bislang seit Pandemiebeginn in Anspruch genommenen Notlagenkredite.

Vorläufiger Jahresabschluss 2021

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 25. Januar 2022

Ein Mann betankt ein Fahrzeug mit Strom.
Brennstoffzellenautos mit Wasserstoff gelten als eine saubere Alternative zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Sie fahren ebenso wie Elektrofahrzeuge emmissionsfrei.   © dpa-Zentralbild

1. Energie und Wirtschaft: Kabinett beschließt Wasserstoffstrategie

Die Kabinettsmitglieder haben die Sächsische Wasserstoffstrategie beschlossen.

Ziel der Strategie ist es, eine Wasserstoffwirtschaft in Sachsen zu etablieren. Weitere Schwerpunkte liegen bei der industriellen Produktion der Elektrolyse- und Brennstoffzellensysteme, beim Bau von sogenannten Power-to-X-Anlagen (Speicherung und Nutzung von Stromüberschüssen), sowie beim Aufbau der notwendigen Infrastruktur über die Landesgrenzen hinaus.

Die Strategie enthält darüber hinaus Teilziele für die Bereiche Energie, Wissenschaft, Industrie, Mobilität und Strukturentwicklung:

  • Wasserstoff in Wissenschaft und Forschung stärken
  • Wasserstoff in Industrieanwendungen vorantreiben
  • Wasserstoff in Mobilitätsanwendungen forcieren
  • Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzpotenziale der Wasserstoffwirtschaft nutzen und Wasserstofftechnologien ausbauen
  • sächsische Kompetenzstelle Wasserstoff (KH2) einrichten
  • regionale, landesübergreifende und europaweite Wasserstoffinfrastruktur ausbauen, Importmöglichkeiten sichern
  • Referenzprojekte beschleunigen und Förderung ausbauen
  • Wasserstoff als Chance für Strukturwandel und Standortentwicklung nutzen
  • politische und technische Rahmenbedingungen für Wasserstoff verbessern

Als zentrale Einrichtung soll eine sächsische Kompetenzstelle Wasserstoff, kurz KH2 genannt, aufgebaut werden. Sie soll zukünftig alle Wasserstoffakteure und -projekte koordinieren und die Vernetzung zu Sachsens Nachbarländern stärken.

Die Sächsische Wasserstoffstrategie

2. Regionalentwicklung: Raumordnungsbericht 2020 vorgestellt

Staatsminister Schmidt hat dem Kabinett den Raumordnungsbericht für das Jahr 2020 vorgestellt.

Der Raumordnungsbericht dient dazu, den Sächsischen Landtag einmal in jeder Legislaturperiode über die Umsetzung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung zu unterrichten.

Der Raumordnungsbericht 2020 konzentriert sich auf die Daseinsvorsorge mit besonderem Blick auf die Erreichbarkeit von vorhandenen Einrichtungen wie beispeilsweise Apotheken.

So wird für jeden Ort unter anderem dargestellt, in welcher Fahrzeit eine Apotheke erreichbar ist und wie viele Einwohner sie versorgen muss.

Dem Bericht nach ist die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Dienstleistungen gemessen an den Zielen des Landesentwicklungsplanes in vielen Teilen des Landes gesichert.

Im nächsten Schritt wird der Bericht den Abgeordneten des Sächsischen Landtages vorgelegt.

Raumordnungsbericht vorgelegt

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 18. Januar 2022

Coronavirus in Sachsen: Kabinett beschließt Änderung der Sächsischen Corona-Notfallverordnung

Die Kabinettsmitglieder haben eine Änderung der Corona-Notfallverordnung beschlossen. Mit der neuen Verordnung gehen Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen einher.

Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und gelten bis zum 6. Februar 2022.

Ergänzend zur 3G- und 2G-Regel wird die 2Gplus-Regel für eine Reihe von Einrichtungen und Angeboten verpflichtend eingeführt.

Ab 14. Januar 2022 können in Sachsen Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter 2G oder 2Gplus wieder öffnen. Auch touristische Beherbergung sowie touristische Bus- und Bahnfahrten sind unter 2Gplus wieder erlaubt.

Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt auf genesene und geimpfte Personen beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind:

  • geboosterte Personen,
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
  • Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
  • Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie
  • vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.

Eine einfache Übersicht zu den aktuellen Regelungen in Sachsen ist ab dem 14. Januar auf dem Informationsportal der Sächsischen Staatsregierung verfügbar.

Coronavirus in Sachsen

Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 12. Januar 2022

1. Gesundheit: Kabinett beschließt Eckpunkte für neue Corona-Schutzverordnung

Die Kabinettsmitglieder haben die Eckpunkte für die neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Sie soll Lockerungen für einige Branchen in Sachsen bringen. Demnach sollen Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen dürfen.

In gastronomischen Einrichtungen soll die 2G+ Regelung gelten. Die Maßnahme wurde bereits auf der Ministerpräsidentenkonferenz als bundesweit einheitliches Vorgehen beschlossen. Die Regelung soll zudem inzidenzunabhängig gelten.

Lockerungen sind außerdem in den Bereichen Kultur und Sport vorgesehen. Abhängig von den Infektionszahlen und der Bettenbelegung in den sächsichen Krankenhäusern sind Öffnungen für Museen, Galerien und Skigebiete geplant.

Die neue Corona-Schutzverordung soll am 14. Januar in Kraft treten und bis zum 6. Februar 2022 gelten.

2. Bildung: Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Der Schul- und Kitabetrieb wird unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die vom Kabinett beschlossen wurde. Die neue Verordnung tritt am 9. Januar in Kraft und gilt bis zum 6. Februar 2022.

Die neue Verordnung sieht einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Grundschulen vor. Klassen und Gruppen einschließlich des Personals müssen danach streng getrennt werden.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet – bestehende Schutzregeln werden verlängert

Kabinettspressekonferenz der Sächsischen Staatsregierung vom 7. Januar 2022

1. Gesundheit: Corona-Notfallverordnung wird bis zum 14. Januar 2022 verlängert

Die Kabinettsmitglieder beschlossen, die Gültigkeit der bestehenden Sächsischen Corona-Notfallverordung bis zum 14. Januar 2022 zu verlängern. Die Kabinettsmitglieder erwarten bis dahin eine bessere Datenlage. Derzeit besteht  aufgrund der vergangenen Feiertage ein Meldeverzug bei der Erfassung von mit Corona infizierten Personen.

Außerdem will die Staatsregierung die Entscheidungen auf Bundesebene abwarten. In ersten Januarwoche beraten der Expertenrat der Bundesregierung, die Gesundheitsministerkonferenz, die Ministerpräsidentenkonferenz und der Krisenstab von Bund und Ländern zum Fortgang der Pandemie.

Die Eckpunkte der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung sollen am 7. Januar  feststehen.

2. Bildung: Schulen und Kitas sollen mit bekannten Schutzmaßnahmen weiter offen bleiben

Der Schul- und Kitabetrieb soll unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt werden. Das sieht der neue Entwurf der Schul- und Kita-Coronaverordnung vor. Der Verordnungsentwurf wurde dementsprechend vom Kabinett zur Anhörung freigegeben und soll am kommenden Freitag beschlossen werden. Die derzeit geltende Schul- und Kita-Coronaverordnung läuft am 9. Januar aus.

Schulen und Kitas sollen mit bekannten Schutzmaßnahmen weiter offen bleiben

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