Aus dem Kabinett
Regelmäßig beruft Ministerpräsident Kretschmer eine Kabinettsitzung ein, an der alle Ressortminister der Sächsischen Staatsregierung teilnehmen und über wichtige politische Fragen beraten.
Auf dieser Seite halten wir Sie auf dem Laufenden und berichten über die wichtigsten Inhalte zu jeder Sitzung in einer kurzen Zusammenfassung.
Aus dem Kabinett vom 3. Februar 2026
Anpassungen bei Gefangenenarbeit und Sicherheit im sächsischen Justizvollzug
Der Freistaat Sachsen reformiert zentrale Regelungen zur Gefangenenarbeit und zur Sicherheit im Justizvollzug. Anlass sind ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vergütung von Gefangenen sowie neue Herausforderungen durch den zunehmenden Einsatz illegaler Drogen im Vollzug.
Künftig wird die Vergütung von Gefangenen rechtssicher neu geregelt. Die sogenannte Eckvergütung wird auf 15 Prozent der sozialrechtlichen Bezugsgröße angehoben, zudem wird eine regelmäßige Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche festgelegt.
Der pfändbare Anteil der Arbeitsvergütung steigt von 40 auf 60 Prozent. Damit können insbesondere Ansprüche von Geschädigten, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, besser bedient werden.
Auch die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten wird weiter gestärkt. Neue psychoaktive Substanzen, die häufig unauffällig auf Papier aufgebracht werden, stellen eine besondere Gefahr dar. Das Gesetz schafft deshalb klare Rechtsgrundlagen für Sichtkontrollen mit technischen Hilfsmitteln wie elektronischen Spurendetektoren.
Entsprechende Geräte wurden bereits für mehrere Justizvollzugsanstalten beschafft und teilweise in Betrieb genommen. Ergänzend wird eingehende Gefangenenpost in einzelnen Anstalten überwiegend nur noch in Kopie ausgehändigt.
Die Gesetzesänderungen wurden zur Anhörung freigegeben. Ziel ist es, die Resozialisierung von Gefangenen zu stärken, die Sicherheit von Bediensteten zu erhöhen und den Justizvollzug an aktuelle rechtliche und tatsächliche Entwicklungen anzupassen.
Höhere Entschädigungen für im Dienst geschädigte Beamtinnen und Beamte
Der Freistaat Sachsen will die Entschädigungszahlungen für Beamtinnen und Beamte deutlich erhöhen, die im Dienst schwer verletzt werden oder ums Leben kommen. Das Kabinett hat dazu eine Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes behandelt und an den Landtag zur weiteren Beratung übergeben. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Künftig sollen Beamtinnen und Beamte, die nach einer lebensbedrohlichen Diensthandlung dauerhaft dienstunfähig werden, eine einmalige Entschädigung von 150.000 Euro erhalten. Bisher lag dieser Betrag bei 80.000 Euro. Stirbt eine Beamtin oder ein Beamter infolge eines Dienstunfalls, steigt die Entschädigung für Hinterbliebene von bislang 60.000 Euro auf 100.000 Euro. Bei nicht verheirateten Beamtinnen und Beamten geht die Zahlung an die versorgungsberechtigten Kinder; bei kinderreichen Familien sind zusätzliche Beträge pro Person vorgesehen.
Mit der Gesetzesänderung reagiert der Freistaat auf die zunehmenden Risiken im öffentlichen Dienst, insbesondere bei Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften. Ziel ist es, die finanzielle Absicherung der Betroffenen und ihrer Familien deutlich zu verbessern. Die Entschädigungsleistungen werden damit erstmals seit 1999 angehoben.
Der Gesetzentwurf wurde vorab angehört und mit den Oppositionsfraktionen des Sächsischen Landtages erörtert. Eine Ausweitung des Hinterbliebenenbegriffs auf unverheiratete Lebenspartnerschaften ist nicht vorgesehen, da dem bundesrechtliche Vorgaben entgegenstehen.
Sachsen startet Bundesratsinitiative zur Modernisierung der Fahrschulausbildung
Der Freistaat Sachsen bringt am 30. Januar 2026 eine Entschließung zur Reform der Fahrschulausbildung in den Bundesrat ein. Das sächsische Kabinett hat die Initiative beschlossen.
Ziel ist es, die Fahrschulausbildung effizienter und besser planbar zu gestalten, Fehlversuche zu reduzieren und Wartezeiten zu verkürzen. Damit soll der Führerschein günstiger werden. Dabei dürfen aber keine Abstriche bei der Verkehrssicherheit gemacht werden.
Sachsen fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte Reform zügig in einen konkreten Gesetzentwurf zu überführen und das Verfahren gemeinsam mit den Ländern voranzubringen. Fahrschulen sowie Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen frühzeitig Klarheit über mögliche Änderungen erhalten.
Darüber hinaus soll der Bund prüfen, wie die Ausbildung moderner gestaltet werden kann, unter anderem durch eine bessere Verzahnung von Theorie, Praxis und selbstständigem Lernen, kürzere Wartezeiten auf Prüfungen, Erleichterungen bei vorhandenen Fahrerlaubnissen sowie Weiterentwicklungen beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren.
Studie belegt hohen Nutzen der Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden
Eine aktuelle Studie bestätigt die große Bedeutung der Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden für Wirtschaft und Beschäftigung in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Gemeinsam tragen beide Standorte jährlich rund 4,6 Milliarden Euro zur Wertschöpfung bei und sichern mehr als 52.000 Arbeitsplätze. Die daraus entstehenden Steuereinnahmen übersteigen die öffentlichen Kosten deutlich.
Die Studie wurde im Auftrag der Mitteldeutschen Flughafen AG (MFAG) vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln Consult erstellt. Sie bestätigt: die Flughäfen wirken dabei weit über den Luftverkehr hinaus. Sie stärken Industrie, Forschung, Tourismus und internationale Anbindung der Region. Besonders der Flughafen Leipzig/Halle ist ein zentraler Standort für Luftfracht, während der Flughafen Dresden eine wichtige Rolle für Hightech-Branchen, Wissenschaft und den Wirtschaftsraum der Landeshauptstadt spielt.
Ein wirtschaftlicher Gewinn für Sachsen
- 2 Flughäfen: Leipzig/Halle und Dresden
- 4,6 Milliarden Euro jährliche Bruttowertschöpfung
- 52.276 gesicherte Arbeitsplätze
- 875 Millionen Euro jährliche Steuereinnahmen
- Steuereinnahmen sind mehr als 6-fach höher als die öffentlichen Kosten
- 1 Euro Wertschöpfung am Flughafen erzeugt 1,50 Euro zusätzliche Wertschöpfung
- 1 direkter Arbeitsplatz schafft im Schnitt 2 weitere Arbeitsplätze
Derzeit befindet sich die Mitteldeutsche Flughafen AG in einem umfassenden Sanierungsprozess. Ziel ist es, das Unternehmen ab 2030 ohne laufende staatliche Unterstützung zu führen. Bis dahin werden die finanziellen Hilfen der Länder schrittweise reduziert.
Für den Flughafen Dresden ist zusätzlich ein befristeter Strukturausgleich vorgesehen, um seine besondere Bedeutung für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Sachsen abzusichern. Die entsprechende Vereinbarung zwischen Sachsen und Sachsen-Anhalt steht noch unter Haushaltsvorbehalt.
Kabinett stärkt Kreislaufwirtschaft in Sachsen
Das sächsische Kabinett hat die Förderrichtlinie zur Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz überarbeitet. Damit unterstützt der Freistaat gezielt Projekte, die Rohstoffe sparen, Abfälle vermeiden und Wertstoffe besser wiederverwenden.
Neu ist die Förderung moderner Schlüsseltechnologien, etwa für das Recycling von Batterien und Elektrogeräten oder für die Gewinnung kritischer Rohstoffe. Auch größere Unternehmen können künftig stärker profitieren. Gleichzeitig werden höhere Fördersummen möglich: Je nach Projekt können bis zu 5 Millionen Euro, in besonderen Fällen sogar bis zu 10 Millionen Euro, bewilligt werden.
Wirtschafts- und Energieminister Dirk Panter betont, dass eine funktionierende Kreislaufwirtschaft Umwelt und Klima schützt und zugleich Arbeitsplätze und Zukunftschancen in Sachsen sichert.
Förderanträge können Unternehmen, Kommunen und Entsorgungsträger über die Sächsische Aufbaubank stellen. Bis 2027 stehen dafür rund 73 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung.