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Aus dem Kabinett

 
Das sächsische Kabinett im Kabinettsraum der Sächsischen Staatskanzlei.
Die Kabinettsmitglieder während ihrer Sitzung im Kabinettsraum der Sächsischen Staatskanzlei.  © Pawel Sosnowski

Regelmäßig beruft Ministerpräsident Kretschmer eine Kabinettsitzung ein, an der alle Ressortminister der Sächsischen Staatsregierung teilnehmen und über wichtige politische Fragen beraten.

Auf dieser Seite halten wir Sie auf dem Laufenden und berichten über die wichtigsten Inhalte zu jeder Sitzung in einer kurzen Zusammenfassung.

Die Sitzordnung des Kabinetts in der Sächsischen Staatskanzlei mit Fotos der Staatsministerinnen und Staatsminister
Die Sitzordnung des Kabinetts in der Sächsischen Staatskanzlei.  © Sächsische Staatskanzlei
 

Aus der Kabinettssitzung vom 26. März 2024

Nachhaltige Mobilität: Freistaat Sachsen fördert innovative Projekte

Das sächsische Kabinett hat heute die Richtlinie zur Förderung nachhaltiger Mobilität aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027) beschlossen.

Zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrsverhältnisse im straßen- und schienengebundenen ÖPNV stellt der Freistaat Sachsen den Städten und Gemeinden, den Verkehrsverbünden sowie den Nahverkehrsunternehmen bis 2027 über 188 Millionen Euro Fördermittel aus dem EFRE sowie 40 Millionen Euro aus dem JTF zur Verfügung.

Durch die Förderung dieser Projekte sollen innovative Lösungsansätze im Bereich der nachhaltigen Mobilität vorangetrieben und neue Impulse für eine klimafreundliche Verkehrsgestaltung gesetzt werden.

Nachhaltige Mobilität im Fokus: Freistaat Sachsen fördert innovative Projekte

Junges Wohnen 2024

Dem Freistaat Sachsen stehen 2024 etwa 32 Millionen Euro zur Förderung für die Modernisierung von Wohnheimen für Auszubildende und Studierende zur Verfügung.

Zur Inanspruchnahme der finanziellen Mittel aus dem Bund-Länder-Programm »Junges Wohnen« hat das Kabinett dem Abschluss der »Verwaltungsvereinbarung Junges Wohnen 2024« zugestimmt.

Die Mittel werden dem Staatsministerium für Kultus für den Bau bzw. die Modernisierung von Wohnheimen für Auszubildende und dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus für den Bau bzw. die Modernisierung von Studierendenwohnheimen zur Verfügung gestellt. Folgende Aufteilung ist vorgesehen:

  • Kultus (AZUBI-Wohnen): 16,38 Millionen Euro
  • Wissenschaft, Kultur und Tourismus (studentisches Wohnen): 16,0 Millionen Euro.

 

Ein Säulendiagramm zeigt die Kriminalfälle in Sachsen im Jahr 2023.
Die Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Sachsen.  © Polizei Sachsen

Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen 2023 vorgestellt

Innenminister Armin Schuster und Detlef Lenk, Referatsleiter Kriminalitätsbekämpfung, stellten den Kabinettsmitgliedern die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 vor.

Die Gesamtkriminalität ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, aber die Allgemeinkriminalität bleibt niedrig im Vergleich zu den letzten Jahren. Laut dem sächsischen Innenminister Schuster ist Sachsen ein sicheres Bundesland, da die Aufklärungsquote der Polizei auf den höchsten Stand der letzten zehn Jahre gestiegen ist.

Es gab 260.800 Allgemeindelikte, was einer Steigerung von 5,1 Prozent entspricht. Die Gesamtaufklärungsquote betrug 60,9 Prozent. Die sächsische Polizei ermittelte 123.534 Tatverdächtige, darunter 5,5 Prozent Kinder, 9,3 Prozent Jugendliche, 8,8 Prozent Heranwachsende und 76,4 Prozent Erwachsene.

Im Jahr 2023 waren 8.852 Zuwanderer tatverdächtig, was einem Anstieg von 23,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Etwa die Hälfte der Delikte wurde von einem kleinen Prozentsatz der Zuwanderer begangen. Es gibt 295 Personen in Haft und 208 werden per Haftbefehl gesucht.

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Freistaates Sachsen 2023

Neue Förderrichtlinie zur Kreislaufwirtschaft beschlossen: Investitionen von rund 89 Millionen Euro geplant

Das sächsische Kabinett hat ein neues Förderprogramm des Sächsisches Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft verabschiedet, das den Übergang zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft unterstützt.

Bis 2027 stehen insgesamt etwa 89 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Gefördert werden Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.

Die Fördersätze variieren je nach Fördergegenstand, Region und Begünstigten zwischen 10 und 70 Prozent. Ein Teil der Förderung stammt aus dem Strukturfonds EFRE, während ein anderer Teil aus dem europäischen Just Transition Fund (JTF) finanziert wird, der den Strukturwandel in den ehemaligen Bergbauregionen unterstützt.

Umweltminister Günther: »Wir unterstützen den Weg der Wirtschaft weg vom Abfall und hin zum Kreislauf«

Migration und Integration in Sachsen

Das sächsische Kabinett hatte in seiner Sitzung Experten aus Wissenschaft und Behörden zum Thema Migration und Integration eingeladen. Dazu folgten Impulsvorträge von:

  • Herr Prof. Dr. Daniel Thym: Vorsitzender des Beirats für Forschungsmigration beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Frau Prof. Dr. Birgit Glorius, TU Chemnitz
  • Herr Kevin Hache, Leiter der Ausländerbehörde Dresden

Sozialministerin Petra Köpping berichtete nach der Kabinettssitzung über die Gespräche.

Besonders erforderlich sei laut Köpping eine positive Grundstimmung bei der Aufnahme von Asylbewerbern, um Problem zu lösen und Akzeptanz zu schaffen.

Ostdeutschland habe in kurzer Zeit viele Flüchtlinge aufnehmen müssen. Zudem sind 60 Prozent der in Sachsen untergekommenen Ukrainer noch immer arbeitslos.

Sprache und Arbeit seien die wichtigsten Integrationsinstrumente. Staatsministerin Köpping appellierte an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Geflüchteten eine berufliche Chance zu geben. Die Menschen wollen arbeiten, sagte die Ministerin.

Mehr Deutsch und Sachunterricht für Grundschülerinnen und Grundschüler

Ab dem nächsten Schuljahr 2024/2025 wird mehr Deutschunterricht angeboten, um sächsischen Grundschülern und gleichzeitig unterrichteten Förderschülern dabei zu helfen, ihre Lese- und Schreibfähigkeiten zu verbessern.

Zusätzlicher Sachunterricht wird auch eingeführt, um das Wissen der Schüler über Natur, Technik und Gesellschaft zu stärken.

Diese Änderungen sollen das sinkende Leistungsniveau in den grundlegenden Kompetenzen des Lesens und Schreibens angehen, wie es Bildungsstudien, darunter der IQB Bildungstrend 2021, dokumentiert haben.

Mehr Deutsch und Sachunterricht für Grundschülerinnen und Grundschüler

25. Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik

Das Kabinett hat den 25. Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik zur Kenntnis genommen. Im nächsten Schritt wird dieser dem sächsischen Landtag zugeleitet.

Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem sächsischen Landtag und der Staatsregierung vom 20. April 2011 legt die Regierung alle sechs Monate einen Bericht über die Entwicklungen in der Europapolitik vor, die für Sachsen wichtig sind. 

Der Bericht fasst die wichtigsten europapolitischen Entwicklungen aus Sicht der sächsischen Staatsregierung zusammen, die Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger sowie auf alle Politikbereiche in Sachsen haben.

Der Bericht deckt den Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2023 ab.

Cannabis in einer Plastiktüte.
Bei Cannabis ist der Informations- und Beratungsbedarf bereits im Kontext der Diskussionen zur Gesetzgebung deutlich gestiegen.  © unsplash

Gesundheit: 4. Sächsischer Drogen- und Suchtbericht veröffentlicht

Sozialministerin Petra Köpping stellte dem Kabinett den vierten Sächsischen Drogen- und Suchtbericht vor. 

Legale und illegale Drogen verursachen nicht nur gesundheitliche Schäden, sondern können im Extremfall auch erhebliche Schäden für die Gesellschaft verursachen. Dies wird von Suchtberatungsstellen, Krankenhäusern und Rehakliniken verdeutlicht, insbesondere wenn Sucht zu Gewalt und Kriminalität führt.

Dennoch kann diesen Problemen durch frühzeitige Prävention sowie Hilfe- und Unterstützungsangebote entgegengewirkt werden, wie im aktuellen 4. Sächsischen Drogen- und Suchtbericht betont wird.

Durch Befragungen zum Konsumverhalten, Auswertungen der Deutschen Suchthilfestatistik, der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie Erfahrungen von Fachkräften des Suchthilfesystems werden im Bericht das Konsumverhalten sowie Schwerpunkte der Suchtprävention im Freistaat Sachsen dargestellt.

Die Probleme mit Stimulanzien, insbesondere Crystal, haben sich auf einem hohen Niveau stabilisiert. Knapp die Hälfte der Fälle, in denen Personen wegen Problemen mit illegalen Drogen Suchtberatungs- und -behandlungsstellen aufsuchen, sind auf Stimulanzien zurückzuführen.

Konkret gab es im Jahr 2021 1.700 Zugänge wegen Stimulanzien, im Vergleich zu 2.329 Fällen im Jahr 2016 (3. Sächsischer Drogen- und Suchtbericht).

Eine erhöhte Nachfrage zeigt sich auch weiterhin bei der Mediennutzung sowie bei Cannabis. Digitale Medien sind mittlerweile fester Bestandteil unseres Alltags, jedoch hat sich die exzessive Nutzung von Medien in den Fallzahlen der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen nahezu verdoppelt (2021: 145 Fälle; 2018: 69 Fälle).

4. Sächsischer Drogen- und Suchtbericht

Verkehr: Änderungen im Sächsischen Straßengesetz beschlossen

Das Kabinett hat der geplanten Änderung des Sächsischen Straßengesetzes zugestimmt. Damit kann der Gesetzentwurf in den Sächsischen Landtag eingebracht werden.

Die Änderungen betreffen die Neuordnung der Bundesfernstraßenverwaltung. Bürger können leichter Straßenverzeichnisse einsehen. Bei einem Wechsel der Straßenverantwortung soll es eine einmalige Zahlung geben, um finanzielle Pflichten zu übertragen.

Beteiligte Straßenbaulastträger schließen eine Vereinbarung über die Haftung ab. Die Pauschale kann zudem flexibel verwendet werden.

Darüber hinaus wird der Mobilfunknetzausbau entlang von Straßen einfacher. Planungsverfahren für Straßenbau sollen vereinfacht und beschleunigt werden.

Geplante Änderungen im Sächsischen Straßengesetz

Der Dresdner Theaterplatz mit der Semperoper im Hintergrund
Das Sächsische Kabinett hat den Masterplan Tourismus Sachsen – die neue Tourismusstrategie – verabschiedet.   © Sächsische Staatskanzlei

Tourismus: Masterplan Tourismus Sachsen verabschiedet

Das Sächsische Kabinett hat den Masterplan Tourismus Sachsen – die neue Tourismusstrategie – verabschiedet. Der Masterplan gibt die strategischen und fachlichen Ziele der Staatsregierung für die kommenden Jahre vor.

Erste konkrete Maßnahmen werden bereits jetzt umgesetzt. So wird im Frühjahr 2024 eine neue Kampagne für den Tourismus gestartet, bei der sieben Protagonastien aus der Branche vorgestellt werden, die für den Tourismus in Sachsen.

Kern des Masterplans sind 15 prägnante Punkte und die sieben Handlungsfelder: Tourismusmarketing, Finanzen und Verantwortung, Ganzjahrestourismus, Fachkräfte, Nachhaltigkeit, Mobilität und Digitalisierung. Ein besonderer Fokus innerhalb des Masterplans liegt auf dem Thema Ganzjahrestourismus und der Hinwendung zu einem saisonunabhängigen Tourismus für den Freistaat.

Masterplan Tourismus Sachsen: Neue Strategie für den Tourismus im Freistaat verabschiedet

Recht: Kabinett bringt Vergabegesetz auf den Weg

Jedes Jahr werden im Freistaat Sachsen öffentliche Aufträge im Wert von mehreren Milliarden Euro vergeben.

Die Koalition hatte vereinbart, neue Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge aufzustellen, damit die dafür aufgewendeten Steuergelder einen Beitrag dazu leisten, sozialen Zusammenhalt zu stiften und einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu liefern. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes zur Anhörung freigegeben.

Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Reihe wichtiger Neuregelungen. So sollen insbesondere Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die die Mindestarbeitsbedingungen der einschlägigen repräsentativen Tarifverträge einhalten.

Vergabestellen sollen durch die geplanten Neuregelungen im Rahmen der Gestaltung ihrer Leistungsbeschreibungen zur Berücksichtigung von Lebenszykluskosten sowie Energieeffizienz verpflichtet werden.

Kabinett bringt Vergabegesetz auf den Weg

Energie: Städte und Gemeindem sollen an Erlösen von Photovoltaikanlagen und Windrädern auf Freiflächen beteiligt werden

Die Sächsische Staatsregierung hat eine Formulierungshilfe für ein Gesetz beschlossen, mit dem Städte und Gemeinden an den Erlösen neuer PV-Freiflächenanlagen und Windräder auf ihrem Gemeindegebiet beteiligt werden sollen.

Die Betreiber von Anlagen ab einer Leistung von einem Megawatt wären demnach verpflichtet, jährlich mindestens 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom an die jeweilige Kommune zu zahlen.

Aktuell sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) lediglich die freiwillige Beteiligung der Kommunen an den Erlösen vor. Sachsen hat sich entschieden, im Freistaat auf eine verpflichtende Beteiligung zu setzen.

Die angestrebte Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde würde am Beispiel von Windenergieanlagen eine Zahlung zwischen 20.000 und 40.000 Euro pro Jahr und Anlage an die Gemeinde bedeuten.

Die Staatsregierung übermittelt den Vorschlag für ein entsprechendes Gesetz jetzt an den Landtag.

Energieminister Günther: »Finanzielle Beteiligung an den Erlösen von Windrädern und PV-Anlage erhöht die Akzeptanz der Erneuerbaren«

Sicherheit: Polizeivollzugsdienstgesetz und Hinweisgebermeldestellengesetz

Das Kabinett hat heute Änderungen am Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz zur Anhörung freigegeben. Gesellschaftliche und wissenschaftliche Institutionen sowie Interessenverbänden erhalten damit Gelegenheit, zu den im Koalitionsvertrag enthaltenen Forderungen Stellung zu nehmen.

Bei dem Gesetz geht es um die Einführung sogenannter Kontroll-Quittungen, die an bestimmten Orten durch die Polizei bei einer Kontrolle auf Wunsch ausgestellt würden. Weiterhin soll der Einsatz der sogenannten Bodycam zur Dokumentation von polizeilichen Zwangsmaßnahmen diskutiert werden.

Das Hinweisgebermeldestellengesetz dient der Umsetzung von EU-Recht und wurde heute nach erfolgter Anhörung in den Landtag eingebracht. Um interne Hinweisgeber, denen in ihrer täglichen Arbeit Verstöße gegen Rechtsvorschriften der EU, des Bundes oder des Landes auffallen, besser zu schützen, haben Gemeinden, Landkreise und kommunale Unternehmen mit mindestens 10.000 Einwohnern bzw. mindestens 50 Beschäftigten interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben. Eine Meldestelle kann auch von mehreren Kommunen gemeinsam betrieben werden.

Kabinett stellt Änderungen am Polizeivollzugsdienstgesetz zur Diskussion; Gesetz zur Einrichtung von Hinweisgeberstellen in den Landtag eingebracht

Finanzen: Beteiligungsbericht des Freistaates Sachsen für das Jahr 2023 veröffentlicht

In der heutigen Kabinettssitzung hat der sächsische Staatsminister der Finanzen, Hartmut Vorjohann, den Beteiligungsbericht 2023 des Freistaates Sachsen vorgestellt.

Zum Berichtsstichtag am 31. Dezember 2022 war der Freistaat wie im Vorjahr an 31 Unternehmen unmittelbar beteiligt. Das Engagement des Freistaates Sachsen im Beteiligungsbereich ist ein Instrument der Wirtschafts-, Struktur-, Standort- und Arbeitsmarktpolitik des Freistaates.

Die Beteiligungen des Freistaates Sachsen zielen darauf ab, öffentliche Interessen in zentralen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur, Wirtschafts-, Umwelt-, Wissenschafts- und Technologie-, Kultur-, Bildung- und Medienpolitik bis hin zum Bereich der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und ordnungspolitischen Maßnahmen zu sichern.

Beteiligungsbericht des Freistaates Sachsen für das Jahr 2023 veröffentlicht

Männer und Frauen sitzen an einem Konferenztisch.
Das sächsische Kabinett berät sich in einer auswärtigen Kabinettssitzung im Horch-Museum. Sachsens Landesregierung trifft sich regelmäßig außerhalb der Landeshauptstadt zu Sitzungen.  © dpa-Zentralbild

Die Sächsische Staatsregierung traf sich zu einer auswärtigen Kabinettssitzung im Horch-Museum in Zwickau.

Kabinett stimmt Zuschussvereinbarung und Hochschulentwicklungsplanung für Hochschulen ab 2025 zu

Das Sächsische Kabinett hat den Entwurf der Zuschussvereinbarung für die staatlichen Hochschulen im Freistaat genehmigt.

Mit diesem Beschluss bekräftigt die Staatsregierung ihr Engagement für alle 15 staatlichen Hochschulen und ein hohes Niveau in Forschung und Lehre in Sachsen. Der Entwurf sieht vor, die jährliche Finanzierung der Hochschulen auf einem hohen Niveau von etwa 760 Millionen Euro von 2025 bis 2032 sicherzustellen.

Das Kabinett hat auch die Hochschulentwicklungsplanung 2025plus verabschiedet. Diese legt den Rahmen für die Weiterentwicklung aller Leistungsaspekte der Hochschulen in den kommenden Jahren fest. Zum ersten Mal wird dabei auch die Duale Hochschule Sachsen (DHSN), die ab 2025 besteht, einbezogen.

Mit der Hochschulentwicklungsplanung 2025plus strebt der Freistaat das Ziel an, die Zahl der Studierenden langfristig auf dem aktuellen Niveau von etwa 105.000 zu halten. Dabei wird die derzeitige Planungsgröße für 2025 beibehalten und um die Entwicklung der Berufsakademie Sachsen zur DHSN erweitert.

Kabinett billigt Entwurf der Zuschussvereinbarung sowie Hochschulentwicklungsplanung ab 2025 für die Hochschulen

Kabinett legt Landtag überarbeiteten Entwurf für Landesjugendhilfegesetz vor

Die Sächsische Staatsregierung hat den überarbeiteten Entwurf des Sächsischen Landesjugendhilfegesetzes abschließend diskutiert und ihn zur Einbringung in den Sächsischen Landtag vorgestellt.

Damit legt Sachsen den Grundstein für die Umsetzung einer »inklusiven Lösung« in der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Entwurf sieht vor, dass das Landesrecht an die bevorstehende inklusive Leistungserbringung angepasst wird. Zudem sollen die Jugendhilfeausschüsse um beratende Mitglieder aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen erweitert werden, um den Wunsch der Leistungsempfänger nach Selbstvertretung zu stärken.

Die Erlaubnisformen für Kindertagespflege und Vollzeitpflege werden entsprechend den neuen bundesrechtlichen Vorgaben festgelegt. Auch der Begriff »Einrichtung« für familienähnliche Betreuungsformen wird genauer definiert, um die Struktur in Sachsen besser zu berücksichtigen.

Kabinett legt Landtag Entwurf für geändertes Landesjugendhilfegesetz vor – weiterer Schritt zu Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung

Jugendliche sitzen auf einer Mauer.
Gemäß den Vorgaben des Landesjugendhilfegesetzes legt die Sächsische Staatsregierung einmal in jeder Legislaturperiode den Kinder- und Jugendbericht des Freistaates Sachsen vor.   © unsplash

Das sächsische Kabinett kam zu einer auswärtigen Kabinettssitzung im Landkreis Nordsachsen zusammen.

1. Soziales: Sozialministerium legt Sechsten Sächsischen Kinder- und Jugendbericht vor

Sozialministerin Petra Köpping präsentierte im Kabinett den sechsten sächsischen Kinder- und Jugendbericht. Das Ziel der Kinder- und Jugendberichterstattung in Sachsen besteht darin, entscheidende Erkenntnisse für die künftige Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen.

Der aktuelle Bericht trägt den Titel »Digital ist halt normal« und fokussiert sich insbesondere auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in digitalen Lebenswelten. Dabei werden die sich daraus ergebenden Chancen und Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen beleuchtet.

Einige zentrale Ergebnisse des Berichts:

1. Smartphone-Nutzung:

  • 94 Prozent der befragten jungen Menschen (10-21 Jahre) in Sachsen besitzen ein eigenes Smartphone.
  • Fast alle nutzen es täglich, besonders der Besitz und die Nutzung steigen am Übergang zum Teenageralter deutlich an.

2. Internetnutzung:

  • Das Internet wird von jungen Menschen in Sachsen am häufigsten genutzt, vor allem für die Kommunikation über Messengerdienste und das Streaming von Videos, Filmen, Serien, Musik oder Podcasts.
  • Soziale Netzwerke spielen eine bedeutende Rolle in ihren Onlineaktivitäten.

3. Herausforderungen im Online-Umfeld:

  • 34 Prozent der Befragten stoßen häufig auf beleidigende Kommentare.
  • 24 Prozent berichten von Fake News und Hassnachrichten.
  • 23 Prozent sehen sich im Internet mit extremen politischen Ansichten konfrontiert.
  • 20 Prozent gaben an, bereits online gemobbt oder beleidigt worden zu sein.

4. Folgen von Online-Mobbing:

  • Etwa ein Drittel der Betroffenen leidet unter Schulangst aufgrund von Online-Mobbing.
  • Nur etwa 22 Prozent suchen in solchen Situationen Hilfe.

Der Bericht wird in einer kommenden Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses vorgestellt. Damit soll auch die Diskussion in der Fachöffentlichkeit angeregt werden.

Sechster Kinder- und Jugendbericht des Freistaates Sachsen

2. Soziales: 20-Punkte-Programm zur medizinischen Versorgung wird weiterentwickelt

Gesundheitsministerin Petra Köpping informierte das Kabinett über den aktuellen Stand und die Fortschritte des »20-Punkte-Programms – Medizinische Versorgung 2030«. Sie betonte die Notwendigkeit besonderer Anstrengungen, um den Ärztebedarf in Sachsen zu decken.

Dabei unterstrich sie, dass es keine einfache Gesamtlösung gebe, sondern zahlreiche Maßnahmen, die kontinuierlich überdacht werden müssen und die die Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen erfordern.

Das Ministerium hat daher die Akteure um Vorschläge gebeten, um gemeinsam das medizinische Zukunftsprogramm für den Freistaat weiterzuentwickeln. Die eingegangenen Vorschläge sind im vorgelegten Bericht für das Kabinett zusammengefasst.

Umsetzung des »Berichts zum Stand der Umsetzung des »20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030« weit fortgeschritten

3. Landesgartenschau: Auerbach und Rodewisch erhalten Zuschlag

Die 11. Sächsische Landesgartenschau 2029 wird in Auerbach/Vogtland und Rodewisch stattfinden. Sachsens Kabinett hat den Vorschlag von Umweltminister Wolfram Günther zur Vergabe an die beiden Vogtland-Städte bestätigt.

Der Vorschlag basiert auf dem positiven Votum einer Bewertungskommission. Der Gesamtzuschuss des Freistaates für die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau beläuft sich auf maximal fünf Millionen Euro.

Auerbach und Rodewisch erhalten Zuschlag

4. Umwelt: neues Förderprogramm zur Altlastenentsorgung verabschiedet

Das sächsische Kabinett hat ein neues Förderprogramm verabschiedet, das die Sanierung von belasteten Böden und Grundwasser fördert.

Gefördert werden sollen zum einen Investitionen zur Bodensanierung sowie zur Sanierung von Grundwasserschäden.
Zum anderen soll auch die Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten, bei denen die Belastungen jedoch noch unterhalb von Gefahrenschwellen liegen, gefördert werden.

Günther: »Altlastensanierung beseitigt Gefahren für die Umwelt«

5. Regionalentwicklung: Überarbeitung des Vermessungs- und Katasterrechts

Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Vermessungs- und Katasterrechts zugestimmt. 

Mit dem Gesetz soll das Berufsrecht der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure überarbeitet werden. Dabei geht es darum, das Interesse qualifizierter Absolventinnen und Absolventen an einer Tätigkeit im amtlichen Vermessungswesen in Sachsen zu fördern. Die fachlichen Qualifikationsanforderungen bleiben dabei bestehen.

Für die bereits tätigen öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure soll eine Tätigkeit über die bisherige Altersgrenze hinaus (72. Lebensjahr) möglich werden.

Das Gesetzesvorhaben ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Sicherung des Berufsnachwuchses im Vermessungswesen.

Novellierung des Vermessungs- und Katasterrechts: Kabinett stimmt Gesetzentwurf zu

Auf einer Sachsenkarte befinden sich stilisierte Bleistifte.
Die Sächsische Staatsregierung stellte am 23. Januar 2024 den Sachsen-Monitor 2023 vor.   © Sächsische Staatskanzlei

Sachsen-Monitor 2023 vorgestellt

In der Kabinettspressekonferenz wurden die Ergebnisse des fünften »Sachsen-Monitor« vorgestellt worden. Der Sachsen-Monitor ist eine von der Sächsischen Staatskanzlei in Auftrag gegebene Befragung über die Einstellungen und Meinungen der sächsischen Bevölkerung.

Für den Sachsen-Monitor 2023 wurden insgesamt 2.041 Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren zufällig ausgewählt und im Sommer letzten Jahres befragt. Der Interviewzeitraum lag vom 23. Juni bis 30. September 2023 und war geprägt von den außen-, wirtschafts- und energiepolitischen Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine und dem zunehmenden Migrationsdruck auf Deutschland.

Der Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel lag nach dem Interviewzeitraum und hatte somit keinen Einfluss auf den Sachsen-Monitor.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

Sachsen-Monitor 2023

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(© Nikolai Schmidt)

Kabinettssitzung in Eibenstock.

Männer und Frauen halten eine Konferenz ab.
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(© Nikolai Schmidt)

Umweltminister Günther berichtet den Journalistinnen und Journalisten zum Handlungsprogramm »Zukunft Wasser für Sachsen« in der Kabinettspressekonferenz.

Drei Männer sitzen an einem Pressetisch.

Das sächsische Kabinett hat in Eibenstock das Handlungsprogramm »Zukunft Wasser für Sachsen« verabschiedet.

Das Handlungsprogramm sieht zehn Schlüsselbereiche vor, in denen aufgrund des vom Menschen verursachten Klimawandels, demografischer Veränderungen, des Kohleausstiegs und des Strukturwandels dringender Handlungsbedarf besteht.

Das Programm skizziert zudem verschiedene Instrumente, um die Zukunft der Wasserwirtschaft im Freistaat zu gewährleisten. Schätzungen des sächsischen Umweltministeriums zufolge beläuft sich der Investitionsbedarf in den nächsten zehn Jahren auf etwa 1,6 Milliarden Euro – unabhängig von den Finanzierungsquellen.

Die zehn Schlüsselbereiche des Handlungsprogrammes:

  • Öffentliche Wasserversorgung
  • Anpassung  der Talsperreninfrastruktur für die Wasserversorgung
  • Abwasserbeseitigung
  • Wassermanagement für Bergbaufolgeregionen Braunkohle
  • Qualitäts- und Mengenziele für Oberflächengewässer und Grundwasser
  • Wasserrückhalt in der Fläche (einschließlich Löschwasserreservoire)
  • Sächsisches Auenprogramm
  • Nachhaltiges Niedrigwasserrisikomanagement
  • Starkregenrisikomanagement
  • Flächenerwerb für wasserwirtschaftliche Maßnahmen

Die Handlungsfelder sind eng miteinander verzahnt und haben das Ziel, auch in Zukunft eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser sicherzustellen.

Das Programm greift die im Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 für den Freistaat vereinbarten Schwerpunkte und Maßnahmen in diesem Bereich auf. Ausgangspunkt ist zudem die Nationale Wasserstrategie des Bundes.

Umweltminister Günther: »Wir verpflichten uns heute, die Zukunftsaufgabe Wasser zu lösen«

Ein Waldbrandwarnschild des Sachsenforst mit der Stufe 1.
Ein Hinweisschild zur aktuellen Waldbrandwarnstufe steht am Eingang zu einem Wanderweg im Nationalpark Sächsische Schweiz.   © dpa-Zentralbild

Empfehlungen der Expertenkommission Waldbrände Sommer 2022

In der Kabinettssitzung informierten Innenminister Armin Schuster und Umweltminister Wolfram Günther über den Umgang mit den Empfehlungen der Expertenkommission Waldbrände Sommer 2022.

Im August 2022 setzte die Sächsische Staatsregierung eine Expertenkommission ein, die im März 2023 über 100 konkrete Empfehlungen zum verbesserten vorbeugenden und abwehrenden Waldbrandschutz dem Freistaat und der kommunale Ebene gab.

Der Bericht wurde gemeinsam mit dem Kommissionsvorsitzenden sowie Akteuren vor Ort diskutiert. Vorschläge aus dem Bericht sind teilweise bereits umgesetzt, teilweise werden sie gerade abgearbeitet, andere werden schnellstmöglich angegangen.

Die vorläufige finanzielle Basis für die Maßnahmen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern bilden die zusätzlichen 30 Millionen Euro für den speziell auf Waldbrände ausgerichteten Katastrophenschutz.

Die Kreise und kreisfreien Städte sollen priorisiert anhand der Gefährdungslage Waldbrandschutzpläne erstellen. Diese bilden den Rahmen für Schutzmaßnahmen und sind zugleich Voraussetzung für die Förderung von Löschwasserentnahmestellung und Waldbrandfrüherkennungssystemen.

Darüber hinaus werden Waldwege künftig noch stärker auf die Nutzbarkeit für Feuerwehren ausgerichtet. Dabei sollen Lücken geschlossen werden. Wo einsatztaktisch notwendig sowie praktisch und rechtlich umsetzbar, soll Totholz entlang dieser Wege beseitigt werden.

Rückblick auf die Waldbrände 2022: Diese Maßnahmen sind umgesetzt

Novelle des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes geht in den Landtag

Das Kabinett beschloss die Einbringung der Novelle des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes in den Landtag. 

Der Einsatz besonders eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Mittel und verdeckter Ermittlungsmaßnahmen darf künftig nur auf richterliche Anordnung erfolgen. 

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Festlegung spezieller Bedingungen für die Übermittlung von persönlichen Daten, die das Landesamt für Verfassungsschutz durch den Einsatz von nachrichtendienstlichen Methoden erhalten hat. Das Gesetz wird nun dem sächsischen Landtag zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt.

Sachsen schließt sich nach Bayern und Hessen als drittes Bundesland an, das eine solche Gesetzesänderung vornimmt. Dies wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2022 erheblichen Anpassungsbedarf bei den Verfassungsschutzgesetzen von Bund und Ländern aufgezeigt hatte.

Kabinett beschließt Einbringung der Novelle des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes in den Landtag

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