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Aus dem Kabinett

 
Das sächsische Kabinett im Kabinettsraum der Sächsischen Staatskanzlei.
Die Kabinettsmitglieder während ihrer Sitzung im Kabinettsraum der Sächsischen Staatskanzlei.  © Pawel Sosnowski

Regelmäßig beruft Ministerpräsident Kretschmer eine Kabinettsitzung ein, an der alle Ressortminister der Sächsischen Staatsregierung teilnehmen und über wichtige politische Fragen beraten.

Auf dieser Seite halten wir Sie auf dem Laufenden und berichten über die wichtigsten Inhalte zu jeder Sitzung in einer kurzen Zusammenfassung.

Die Sitzordnung des Kabinetts in der Sächsischen Staatskanzlei mit Fotos der Staatsministerinnen und Staatsminister
Die Sitzordnung des Kabinetts in der Sächsischen Staatskanzlei.  © Sächsische Staatskanzlei
 

Aus der Kabinettssitzung vom 16. Mai 2023

Unterzeichnung des 4. Medienänderungsstaatsvertrages

Das sächsische Kabinett hat der Unterzeichnung des 4. Medienänderungsstaatsvertrages durch den Ministerpräsidenten zugestimmt.

Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Paket von Compliance-Maßnahmen, auf das sich die Länder als Reaktion auf die Vorfälle beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) verständigt haben.

Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag verpflichtet ARD, ZDF und Deutschlandradio unter anderem zur Offenlegung ihrer Organisationsstruktur einschließlich der Zusammensetzung der Gremien und ihrer Ausschüsse, aller Satzungen, Richtlinien und Geschäftsordnungen.

Bezüge, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und sonstige geldwerte Vorteile, die ihre jeweiligen Intendanten und Direktoren erzielen, sind, sofern sie nicht einer Abführungspflicht unterliegen, ebenfalls zu veröffentlichen. 

Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, sofern bis dahin die Landtage in allen Ländern dem Staatsvertrag zugestimmt haben und die entsprechenden Ratifikationsurkunden bis zum 31. Dezember 2023 bei dem oder der Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hinterlegt wurden.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Sachsen stimmt für mehr Transparenz und Kontrolle

Gemeinsame Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsregierung

Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung kamen zu einer gemeinsamen Kabinettsitzung in Wunsiedel zusammen.

Im Fokus standen der inhaltliche Austausch und die Vertiefung der Zusammenarbeit, insbesondere der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung bei Kernthemen wie Energie, Verkehr und Bildung.

Sachsen und Bayern wollen sich beispielsweise für leistungsfähige Systeme beim Transport von Elektrizität und Wasserstoff einsetzen. Dazu soll auch der Ausbau Erneuerbarer Energien und leistungsfähiger Versorgungsnetze zählen.

Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen abgeschlossen

Pressekonferenz mit den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und Markus Söder

Ein Heizungs-Thermostat an einer Wand.
Die Antragstellung erfolgt digital bei der SAB. Der Freistaat Sachsen strebt mit der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterstützungs- und Beratungslösung für diejenigen Personen an, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben.  

1. Energie: Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten ab dem 8. Mai möglich

Energiestaatssekretär Dr. Gerd Lippold und Katrin Zilliges, Abteilungsleiterin Produktmanagement bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), informierten über die Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten.

In Sachsen können Privatpersonen ab dem 8. Mai und bis zum 20. Oktober bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Härtefallhilfen wegen der gestiegenen Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks) beantragen.

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten in Sachsen, die im vergangenen Jahr in besonderer Weise von den Preissteigerungen betroffen waren.

Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen. Die Mindestsumme für die Entlastung liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt.

Die Referenzpreise betragen für:

  • Heizöl 71 Cent pro Liter,
  • für Flüssiggas 57 Cent pro Liter,
  • für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm,
  • für Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilogramm,
  • für Holzbriketts 28 Cent pro Kilogramm,
  • für Scheitholz 85 Euro je Raummeter,
  • Kohle/Koks 36 Cent pro Kilogramm, jeweils inklusive Umsatzsteuer.

Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten können in Sachsen ab dem 8. Mai gestellt werden

2. Gleichstellung: Entwurf für ein Sächsisches Gleichstellungsgesetz verabschiedet

Das Kabinett hat den Entwurf für ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen in den Landtag verabschiedet.

Das Sächsische Gleichstellungsgesetz löst das aus dem Jahr 1994 stammende Sächsische Frauenförderungsgesetz ab. Das Gesetz enthält neue Regelungen zu mobiler Arbeit und zu flexiblen Arbeitsbedingungen, die allen Bediensteten die Vereinbarkeit von Familien- bzw. Pflegeaufgaben und Beruf erleichtern sollen.

Für mehr Gleichstellung in Sachsen: Kabinett legt Landtag Entwurf für ein Sächsisches Gleichstellungsgesetz vor

Ein Feuerwehrwagen mit Löschwerkzeugen.
Landeseinheitliche Stundensätze für die Berechnung des Kostenersatzes bei Einsätzen der Feuerwehr werden eingeführt – das erleichtert den Verwaltungsaufwand für die Kostenkalkulation der Kommunen deutlich.  

3. Inneres: Gesetzesnovelle stärkt Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

Die Mitglieder der Staatsregierung haben die Gesetzesnovelle zum Vierten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in den Landtag verabschiedet.

Über 60 der insgesamt 74 Paragraphen werden mit dem neuen Gesetz überarbeitet und ergänzt. Erstmals im Gesetz verankert ist, dass der Freistaat den kreisangehörigen Städten und Gemeinde Hilfen gewähren kann, die durch einen Einsatz ihrer Feuerwehr entstehen. 

Zudem ist das Gesetz auch die Grundlage für ein Ersthelfersystem im Rettungsdienst und die Erprobung innovativer Konzepte zur Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung.

Stützpunktfeuerwehr, Helfergleichstellung, Kostenbeteiligung des Freistaats bei Großschadensereignissen, Bereichsausnahme – Innenminister Schuster: Gesetzesnovelle stärkt Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst in Sachsen entscheidend

4. Inneres und Justiz: Erster Periodischer Sicherheitsbericht vorgestellt

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) und das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) haben den Ersten Periodischen Sicherheitsbericht (PSB) für den Freistaat Sachsen vorgestellt.

Der Periodische Sicherheitsbericht zeigt das Zusammenspiel von sächsischer Justiz und Sicherheitsbehörden auf. Er ist auch Grundlage für eine faktenbasierte Diskussion und Entscheidungen im politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Raum über die Sicherheitslage im Freistaat Sachsen.

Für den PSB wurden erstmals Erkenntnisse aus unterschiedlichen amtlichen Datensammlungen in einem Bericht zusammengefasst.

Der Sicherheitsbericht geht auf eine Vereinbarung der Koalitionspartner der 7. Legislaturperiode zurück. Für die Ausarbeitung dieses Berichts haben das SMI und das SMJusDEG eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet.

Für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik: Erster Periodischer Sicherheitsbericht vorgestellt

Ein Rollstuhlsymbol auf einem Parkplatz.
Im Ergebnis zeigt der Bericht Fortschritte bei der Inklusion, aber auch weitere Handlungsbedarfe auf. 

1. Soziales: Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen

Sozialministerin Köpping stellte den 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen und Fortschreibung des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor.

Der 7. Bericht beschreibt die Situation von Menschen mit Behinderung in zehn Handlungsfeldern:

  • Familie und soziales Netz,
  • Bildung und Ausbildung,
  • Arbeit und materielle Lebenssituation,
  • Gesundheit und Rehabilitation,
  • Schutz der Persönlichkeit,
  • Wohnen, Mobilität und inklusiver Sozialraum,
  • Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus,
  • politisches und zivilgesellschaftliches Engagement
  • sowie barrierefreie Information und gesellschaftliche Bewusstseinsbildung.

Nach dem Sächsischen Inklusionsgesetz erstellt das Sozialministerium in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen.

Zum 31.12.2021 lebten in Sachsen 812.266 Menschen mit einer amtlich festgestellten Behinderung (20 Prozent der Gesamtbevölkerung). 502.093 der Menschen mit Behinderung galten als schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Zwei Prozent der in Sachsen lebenden Personen unter 18 Jahren weisen eine Behinderung auf, ab 65 Jahren sind es rund 46 Prozent.

Siebter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

2. Landwirtschaft: Sächsisches Agrarstrukturgesetz beschlossen

Die Kabinettsmitglieder haben den Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes zur Anhörung freigegeben.

Mit dem Gesetz sollen regional ansässige Landwirtinnen und Landwirte, soweit EU- und verfassungsrechtlich möglich, im Grundstücksverkehr bevorzugt werden. Darüber hinaus werden Landwirtinnen und Landwirte bei Kauf und Pacht landwirtschaftlicher Flächen vor spekulativ überhöhten Marktpreisen geschützt.

Um spekulativ überhöhte Preise zu begrenzen, sieht der Gesetzentwurf auch eine Höchstpreisgrenze für Grundstücksveräußerungen in Höhe von 20 Prozent über dem Verkehrswert vor. Die Pachtzinshöhe bei Landpachtverträgen soll maximal 50 Prozent über dem ortsüblichen Vergleichspachtzins liegen dürfen. Dazu werden regionale Pachtpreisspiegel eingeführt.

Günther: »Agrarstrukturgesetz verhindert den Ausverkauf landwirtschaftlicher Flächen«

3. Beauftragter für Großansiedlungen im Freistaat Sachsen ernannt

Ministerpräsident Kretschmer kündigte den bisherigen Amtschef im Finanzministerium, Dirk Diedrichs, als Beauftragter für Großansiedlungen im Freistaat Sachsen an. 

Der Beauftragte wird bei der Sächsischen Staatskanzlei angesiedelt sein und soll ressortübergreifend die für die Landesentwicklung entscheidenden Weichenstellungen bei bedeutsamen Investitionen und wichtigen Ansiedlungen vornehmen. 

Dirk Diedrichs wird Beauftragter für Großansiedlungen im Freistaat Sachsen

Wirtschaft: ESF Plus-Förderrichtlinie TANDEM Sachsen geht an den Start

Das Kabinett hat die ESF (Europäischer Sozialfonds) Plus-Förderrichtlinie TANDEM Sachsen beschlossen. Das Programm hat einen Umfang von insgesamt rund 103,5 Millionen Euro. Rund 38 Millionen Euro werden vom Freistaat Sachsen kofinanziert. Das Programm richtet sich an Elternpaare und Alleinerziehende, die mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und von Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Ziel des Programms ist es, mindestens eine erwerbsfähige Person pro Bedarfsgemeinschaft in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.

Hintergrund:

Im vorangegangenen Modellprojekt wurden zum Stand 30. Juni 2022 in neun Modellregionen insgesamt 931 Familien unterstützt. Von den 3.068 Teilnehmer waren 60 Prozent Kinder. Damit in Zukunft möglichst noch mehr Familien profitieren können, sollen in der verabschiedeten Förderrichtlinie neben Langzeitarbeitslosen auch gefährdete Arbeitslose mit ihren in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kindern aufgenommen werden können.

Eine Bronzefigur der Justitia.
Im Gesetzentwurf ist ebenso vorgesehen, dass die Staatsregierung alle vier Jahre einen Evaluationsbericht zur Umsetzung der Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue erstellt.   © Tobias Arhelger - Adobe Stock

1. Inneres und Justiz: Verfassungstreuecheck wird konkret

Das Kabinett hat das Gesetzespaket des Verfassungstreuecheck für den Polizei- und Justizvollzugsdienst zur Anhörung freigegeben. 

Im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhabens sind Änderungen des Sächsischen Disziplinargesetzes sowie des Sächsischen Richtergesetzes geplant. Die im Entwurf vorgeschlagenen Reformen im Bereich des Disziplinarrechts sollen den öffentlichen Dienst und die Justiz widerstandsfähiger gegen Extremistinnen und Extremisten machen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ernennungsbehörden zur Feststellung der Verfassungstreue vor jeder Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf und auf Probe eine verdachtsunabhängige Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz stellen.

Dies gilt nur für Bewerber der Fachrichtungen Polizei, Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzug sowie Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen. Das Landesamt für Verfassungsschutz teilt der Ernennungsbehörde dann mit, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Verfassungstreue der Bewerberin oder des Bewerbers begründen.

Freigabe zur Anhörung: Verfassungstreuecheck wird konkret

Sachsen geht mit gutem Beispiel voran - Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue

2. Umwelt: Flächenstrategie Naturschutz verabschiedet

Das Kabinett hat erstmals eine Flächenstrategie Naturschutz verabschiedet. Sie umfasst Anforderungen und Maßnahmen des Naturschutzes auf den landeseigenen Flächen.

Die Flächen sollen unter umfassender Berücksichtigung von Natur-, Boden-, Gewässer- und Klimaschutzzielen entwickelt werden. Damit sollen die biologische Vielfalt gefördert und Biotope miteinander verbunden werden. Darüber hinaus beschreibt die Strategie Anforderungen und Grundsätze für den An- oder Verkauf von Flächen.

Der Freistaat Staat ist Flächeneigentümer von insgesamt knapp 250.000 Hektar. Dies entspricht einem Anteil an der Landesfläche von 13,5 Prozent. Davon besitzen knapp 100.000 Hektar eine besondere naturschutzfachliche Wertigkeit, da sie zum Beispiel in Schutzgebieten liegen oder andere wertvolle Lebensräume beherbergen.

Sachsen geht mit gutem Beispiel voran - Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue

3. Kultur: Sachsen schließt Vereinbarung zum »Kulturfonds Energie des Bundes«

Die Kabinettsmitglieder haben den Weg frei für den offiziellen Start des »Kulturfonds Energie des Bundes« gemacht.

Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch wird mit dem Bund dazu eine Verwaltungsvereinbarung abschließen.

Bewilligungsstelle im Freistaat Sachsen wird die Sächsische Aufbaubank (SAB) sein. Mit dem Programm sollen die Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter im Kontext der Energie-Krise unterstützt werden.

Energiehilfen für Sachsens Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter

Ein Polizist steht vor einer Gruppe junger Menschen.
Die sächsische Polizei ermittelte im vergangenen Jahr 87.215 Tatverdächtige (ohne ausländerrechtliche Verstöße), das waren ca. fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger (19.905) lag bei rund 23 Prozent und ist damit leicht gestiegen.   © Tobias Arhelger - Adobe Stock

Inneres: Polizeiliche Kriminalstatistik vorgestellt

Innenminister Armin Schuster stellte dem Kabinett die polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen vor.

Im vergangenen Jahr hatte die sächsische Polizei weniger Straftaten erfasst als 2019, dem Jahr vor der Coronapandemie. Insbesondere die Zahl der Wohnungseinbrüche ist stark rückläufig und hat sich seit 2016 mehr als halbiert.

Hingegen sind Straftaten gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte erneut gestiegen. Ebenso verzeichnet die Statistik einen starken Anstieg bei politisch motivierten Straftaten. 

Bericht der Expertenkommission »Waldbrände Sommer 2022« in Sachsen vorgestellt

Ministerpräsident Michael Kretschmer, Innenminister Armin Schuster und der Kommissionsvorsitzende Prof. Hermann Schröder stellten in der Kabinettspressekonferenz den Abschlussbericht der unabhängigen Expertenkommission »Waldbrände Sommer 2022« vor.

Der Einsatz der Expertenkommission wurde vor dem Hintergrund der verheerenden Waldbrände in Gohrischheide (Landkreis Meißen), Arzberg (Landkreis Nordsachsen) sowie im Nationalpark Sächsische Schweiz im Sommer 2022 durch das Kabinett beschlossen.

Ziel der Kommission war es, die Geschehnisse und Abläufe objektiv auszuwerten und daraus Maßnahmen zur besseren Prävention, Bekämpfung und Nachsorge von Waldbränden abzuleiten.

Die Kommission dokumentierte ihre Ergebnisse in dem nun vorgestellten Bericht an die Staatsregierung.

Die Expertenkommission empfiehlt unter anderem:

  • die Erstellung eines Waldbrandschutzkonzeptes in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden,
  • regelmäßige Brandverhütungsbesichtigungen durch die örtlichen Brandschutzdienststellen,
  • sowie den Ausbau von Schutzmaßnahmen in besonders schwer zugänglichen Waldgebieten.

Rückblick auf die Waldbrände im Sommer 2022 in Sachsen

Das sächsische Kabinett tagte auf einer auswärtigen Kabinettssitzung in Brüssel. An der Kabinettssitzung nahm auch die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen teil. Mit der Präsidentin diskutierte das Kabinett den Stand der Trilogverhandlungen zum European Chips Act und die Trilaterale Wissenschaftskonferenz von Sachsen, Polen und Tschechien.

Weiterhin waren der Ausbau des Freistaats Sachsen hin zu einem europäischen Kompetenzzentrum für nachhaltigen Bergbau sowie der Stand der Vorbereitungen der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 Thema.

Gründung einer Allianz der europäischen Halbleiter-Regionen

Der Freistaat Sachsen hat gemeinsam mit 12 Mikroelektronik-Standorten aus neun Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Gründung einer Allianz der Halbleiter-Regionen angestoßen. Eine entsprechende Absichtserklärung haben die künftigen Mitglieder in Brüssel unterzeichnet.

Ziel der Allianz ist die gemeinsame Stärkung des Wachstums und die Erhöhung der Wettbewerbsanteile der europäischen Halbleiterindustrie gegenüber Standorten in den USA und Asien. Dafür sollen Wissen und bewährte Verfahren ausgetauscht, Kooperationen und gemeinsame Innovationen gefördert sowie die Entwicklung einer starken und integrierten Wertschöpfungskette unterstützt werden. Damit wird die Allianz einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des EU-Chip-Gesetzes (European Chips Act) leisten.

Die Gründung der Allianz soll voraussichtlich im 1. Quartal 2024 vollzogen werden. Sachsen wird Gastgeber der Gründungsveranstaltung sein.

Sachsen initiiert Gründung einer Allianz der europäischen Halbleiter-Regionen

EU setzt Rahmen für zügigere und einfachere Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien

Energieminister Wolfram Günther unterrichtete das Kabinett über die sogenannte EU-Notfallverordnung für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien.

Die 18 Monate geltenden Regelungen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind ein Beitrag, um bezahlbaren Energiepreise und Energiesouveränität zu erreichen.

Hochtechnologierohstoffe bieten große Chancen für sächsischen Bergbau

Die Kabinettsmitglieder bekräftigten ihren Entschluss, anknüpfend an die Sächsische Rohstoffstrategie vom Dezember 2022, den Freistaat hin zu einem europäischen Kompetenzzentrum für nachhaltigen Bergbau auszubauen.

Der enorme Rohstoffbedarf moderner elektronischer Endgeräte, neue Werkstoffe in der Bauindustrie, aber ganz besonders auch die Bedeutung von Hochtechnologierohstoffen für die klimaneutrale Wirtschaft oder für die Mobilitätswende im Individualverkehr hin zur E-Mobilität, bieten eine große Chance für den sächsischen Bergbau und die Bergbauindustrie.

Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025: Große Begeisterung und tolles Engagement vor Ort

Die Sächsische Staatsregierung hat in enger Abstimmung mit der Stadt Chemnitz, dem Bund und der Kulturhauptstadt GmbH den Prozess der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 von Anfang an aktiv und engagiert begleitet und tut dies voller Überzeugung auch weiterhin.

Pharmaproduktion in der EU stärken

Das Kabinett beriet auch über Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Die vom Bundesgesundheitsministerium dazu vorgeschlagenen Maßnahmen können nur ein erster Schritt sein. Im Rahmen des Bundesratsverfahrens will Sachsen daher auf Änderungen drängen.

Sächsisches Kabinett tagte in Brüssel

Zwei Männer sitzen an einem Schreibtisch und blicken auf Monitore.
Der in dritter Auflage gestartete TGFS ist mit 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027) ausgestattet.   © unsplash

1. Wirtschaft: Starthilfe für Start-ups wird fortgeführt

Das sächsische Kabinett hat die dritte Generation des öffentlich mitfinanzierten Technologiegründerfonds (TGFS) Sachsen auf den Weg gebracht. Er sichert weiterhin die Finanzierung von Frühphasen sächsischer Start-ups ab und ist dafür zunächst mit 83,4 Millionen Euro ausgestattet.

Der in dritter Auflage gestartete TGFS ist mit 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027) ausgestattet.

Dazu kommen Rückflüsse früherer Start-up-Investments aus EFRE-Mitteln in Höhe von 18,4 Millionen Euro. Darüber hinaus ist es erneut gelungen, Kapital mehrerer Investoren für diesen Fonds zu akquirieren. Sächsische Sparkassengesellschaften und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG) bringen zusammen 30 Millionen Euro ein. Weitere Investoren können dem Fonds beitreten.

Es ist geplant, sich weitgehend branchenoffen an rund 40 Start-ups mit Kapital zwischen 200.000 Euro und fünf Millionen Euro zu beteiligen. Die Laufzeit des Fonds endet spätestens im Jahr 2033.

Starthilfe für Start-ups: Freistaat setzt erfolgreichen »TGFS Technologiegründerfonds Sachsen« fort

2. Gesundheit: Kabinett beschließt Aufhebung der Sächsischen Coronaschutz-Verordnung

Der Bund wird alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 aufheben. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben.

Die Corona-Schutz-Verordnung hatte zuletzt lediglich noch Ausnahmen von den nun aufzuhebenden bundesweit einheitlichen Testnachweispflichten sowie eine Maskenempfehlung für den ÖPNV und öffentlich zugängliche Innenräume bei fehlendem Mindestabstand enthalten.

Aufhebung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen

3. Gesundheit und Bildung: Ergebnisse der Studie zur psychischen Gesundheit von 10- bis 16-jährigen Schülerinnen und Schülern in der Corona-Pandemie veröffentlicht

Der Anteil der psychisch kranken Kinder und Jugendlichen in Sachsen hat sich im Vergleich von vor der Pandemie und während der Pandemie nicht wesentlich erhöht.

Sichtbar wurde jedoch ein Unterschied zwischen den Geschlechtern und Diagnosen vor allem bei den Mädchen. Dies sind die wesentlichen Ergebnisse der »Studie zur psychischen Gesundheit von sächsischen Schülern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie«, die Ende 2021 vom Sozialministerium in Auftrag gegeben wurde. Diese Ergebnisse decken sich mit anderen nationalen und internationalen Studien.

Studie zur psychischen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern im Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

4. Finanzen: Beteiligungsbericht des Freistaates Sachsen vorgelegt

Finanzminister Hartmut Vorjohann hat in der Kabinettssitzung den Beteiligungsbericht des Freistaates Sachsen für das Jahr 2022 vorgestellt.

Mit dem Beteiligungsbericht informiert das Finanzministerium jährlich die Öffentlichkeit und das Parlament über die Beteiligungen des Freistaates Sachsen an Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts. Der Bericht dokumentiert die Anteilsverhältnisse des Freistaates mit Stand zum 31. Dezember 2021 und die Entwicklung relevanter Kennziffern in den Jahren 2019 bis 2021.

Beteiligungsbericht 2022

1. Soziales: Kabinett beschließt Entfall von Isolationspflichten

Das Kabinett hat den Entfall von Isolationspflichten beschlossen. Ab dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr.

Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten aufgehoben. 

Isolationspflicht und alle verbliebenen landeseigenen Corona-Regelungen entfallen ab 3. Februar

2. Demokratie: Ergebnisse des Bürgerrates »Forum Corona«

Die Kabinettsmitglieder befassten sich mit den Ergebnissen des ersten sächsischen Bürgerrats »Forum Corona«.

Der Bürgerrat »Forum Corona« wurde im Sommer 2021 auf Beschluss der Sächsischen Staatsregierung eingesetzt. In den Folgemonaten tauschten sich fünfzig zufällig ausgeloste Sächsinnen und Sachsen in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über Corona und die langfristigen Folgen der Krise aus.  

Ziel des Bürgerrats war es, gemeinsame Lösungen zu entwickeln und Empfehlungen an die Politik und die Gesellschaft zu formulieren.

Empfehlungen und Stellungnahmen

3. Umwelt: Gutachten zum Brand im Nationalpark vorgestellt

Mit Beschluss des Kabinetts vom 23. August 2022 wurde das sächsische Umweltministerium beauftragt, bis Ende 2022 auszuwerten, ob und in wie weit das Brandgeschehen im Nationalpark im Jahr 2022 durch Totholz beeinflusst wurde.

Das nun im Kabinett vorgestellte Gutachten von Prof. Dr. Michael Müller, Professor für Waldschutz an der TU Dresden, kommt zum Ergebnis, dass Totholz im Nationalpark Sächsische Schweiz nicht zu einer verstärkten flächigen Ausbreitung des Brandes beigetragen hat. In kleindimensionierter Form wie beispielsweise Reisig hat es im Sommer 2022 jedoch dazu geführt, dass Bodenfeuer länger anhielten.

Hintergrund:

Im Auftrag des Umweltministeriums hat der Staatsbetrieb Sachsenforst die Erstellung des Gutachtens vergeben. Derzeit erstellt das Umweltministerium in Abstimmung mit den Brand- und Katastrophenschutzbehörden und in Abstimmung mit der Entwicklungskommission des Landkreises ein Waldbrandschutzkonzept für den Nationalpark. Auch hier wird unter anderem das vorgestellte Gutachten berücksichtigt.

4. Internationales: Sachsen und Uganda vertiefen Zusammenarbeit

Die Sächsische Staatsregierung hat einen Beschluss gefasst, sodass der Freistaat Sachsen und Uganda eine engere Zusammenarbeit aufbauen können.

Die Zusammenarbeit beider Länder soll auf unterschiedlichen Ebenen gestärkt werden. Dazu gehören unter anderem Kooperationen bei zivilgesellschaftlichen Aktivitäten sowie im Bereich der Wissenschaft - insbesondere mit dem Schwerpunkt Gesundheit - und der beruflichen Bildung.

Mit dem Kabinettsbeschluss stellt die Sächsische Staatskanzlei aus ihrem Budget für entwicklungspolitische Maßnahmen in diesem und dem nächsten Jahr jeweils 200.000 Euro für die Zusammenarbeit mit Uganda bereit.

Sachsen will Zusammenarbeit mit Uganda vertiefen

Auswärtige Kabinettssitzung in Chemnitz: Kabinett verabschiedet neue Digitalstrategie

Im Mittelpunkt der Kabinettssitzung standen Digitalthemen und die Beschlussfassung der Digitalstrategie für den Freistaat Sachsen.

Gäste der Sitzung waren Prof. Ulrich Weinberg, Direktor der HPI School of Design Thinking einer Einrichtung des Hasso-Plattner-Instituts (HPI); Martin Steckermeier, Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA); Christian Piechnick, Wandelbots GmbH; Frauke Greven, Digitalagentur Sachsen (DiAS) sowie Dr. Felix Erler, Zentrum Digitale Arbeit (ZDA).

Mit der neuen Digitalstrategie will die Staatsregierung die Kompetenzen in den sächsischen Schlüsseltechnologien der Digitalisierung wie Mikro- und Nanoelektronik, Robotik oder künstliche Intelligenz weiter stärken.

Der Weiterentwicklungsprozess wurde erstmals durch ein breites Beteiligungsverfahren von Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft unterstützt.

Umsetzungsstand des Projektes »E-Verfahrensakte in der sächsischen Justiz

Justizministerin Katja Meier berichtete in der Kabinettsitzung über den Stand der Umsetzung im Projekt »E-Verfahrensakte«.

Bis zum 1. Januar 2026, so schreibt es der Bundesgesetzgeber vor, sollen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre Verfahren in digitalen Akten bearbeiten.

Gegenwärtig arbeiten bereits über 1.500 Anwenderinnen und Anwender an 28 sächsischen Gerichten mit der elektronischen Verfahrensakte. In der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die E-Verfahrensakte seit Juni 2022 vollständig eingeführt. Damit führt die erste Gerichtsbarkeit Sachsens flächendeckend ihre Akten elektronisch. Bundesweit ist der Freistaat erst das vierte Bundesland, in dem die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit digital arbeitet.

Digitalstrategie für den Freistaat Sachsen

1. Justiz: Gleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht

Die Sächsische Staatsregierung hat beschlossen, den Entwurf für ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen zur Anhörung von Verwaltung, Verbänden und Interessenvertretungen freizugeben.

Das Gleichstellungsgesetz soll das aus dem Jahr 1994 stammende Sächsische Frauenförderungsgesetz ablösen. Über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Ebenen und Bereichen des öffentlichen Dienstes hinaus möchte der Freistaat Sachsen Chancengerechtigkeit für alle Bediensteten mit Familien- und Pflegeaufgaben herstellen. Flexible Arbeitsbedingungen sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

Abhängig von der Behandlung des Entwurfs im Sächsischen Landtag könnte das Sächsische Gleichstellungsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Kabinett bringt Sächsisches Gleichstellungsgesetz auf den Weg

2. Regionalentwicklung: Förderung für sozialen Wohnungsbau erhöht

Die Kabinettsmitglieder haben die Änderung der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum beschlossen, um den Bau von Sozialwohnungen in Sachsen mit deutlich höheren Zuschüssen zu unterstützen.

Mit Änderung der Förderrichtlinie reagiert der Freistaat auf die geänderten Marktbedingungen, die derzeit für sehr große Zurückhaltung der Wohnungsbauunternehmen bei Investitionen sorgen. Um die stark gestiegenen Kosten ausgleichen zu können, wird der Fördersatz von bislang 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben.

Noch stärker wird der maximale Zuschuss je Quadratmeter erhöht, von 3,80 Euro auf 4,80 Euro pro Quadratmeter.

Über die Förderrichtlinie wird derzeit der Bau von Sozialwohnungen in Dresden und Leipzig unterstützt. Die Änderung der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum tritt voraussichtlich Mitte Februar 2023 in Kraft.

Freistaat erhöht Förderung für sozialen Wohnungsbau

3. Finanzen: Vorläufiger Haushaltsabschluss des Jahres 2022 vorgestellt

Finanzminister Hartmut Vorjohann hat in der Kabinettssitzung den vorläufigen Haushaltsabschluss des Jahres 2022 vorgestellt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 standen den Einnahmen von 23.613 Millionen Euro Ausgaben von 22.113 Millionen Euro gegenüber. Der sich daraus ergebende Überschuss von 1.499 Millionen Euro resultiert aus nicht verbrauchten Ausgabemitteln der Ressorts und Steuermehreinnahmen in Höhe von 2.661 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplan.

Der endgültige Haushaltsabschluss des Jahres 2022 erfolgt nach dem Ergebnis des Ausgaberesteverfahrens.

Finanzminister Vorjohann zum vorläufigen Haushaltsabschluss 2022: »Überschuss erlaubt Vorsorge für künftige Haushalte«

1. Soziales: Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV beschlossen

Das Kabinett hat die Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV zum 16. Januar beschlossen. Künftig entfällt in Sachsen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im öffentlichen Personennahverkehr.

Die bisherige Maskenpflicht im ÖPNV wird in eine dringende Empfehlung umgewandelt. Eine entsprechende Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hat die Sächsische Staatsregierung beschlossen. Zuvor hatte sich das Sozialministerium mit Expertinnen und Experten im Gesundheitsstab beraten.

Die geänderte Verordnung tritt am 16. Januar 2023 in Kraft.

Kabinett beschließt Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV zum 16. Januar – Umwandlung in dringende Empfehlung

2. Regionalentwicklung: Kabinett beschließt Förderrichtlinie RegioPlan und Förderrichtlinie Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021 bis 2027

Die Kabinettsmitglieder haben die Förderrichtlinie RegioPlan beschlossen. Damit unterstützt der Freistaat Sachsen ab diesem Jahr Kommunen finanziell bei der Planung von Gewerbe- und Industriegebieten. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 sind dafür zehn Millionen Euro vorgesehen.

Freistaat unterstützt Planung von Gewerbegebieten für Industrieansiedlungen

Außerdem hat das Kabinett die Förderrichtlinie Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021 bis 2027 beschlossen. Für diesen Zeitraum stehen knapp 156 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie 40,5 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.

Mit dem Geld helfen die Europäische Union und der Freistaat den Kommunen in Sachsen auch künftig bei der Entwicklung benachteiligter Stadtteile.

196,5 Millionen Euro Hilfe für benachteiligte Stadtquartiere

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