Hauptinhalt

Land und Stadt

 

Strukturwandel voranbringen - Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verabschiedet

Wir haben mit den anderen vier Braunkohleländern erreicht, dass der Bund 40 Mrd. Euro für den Strukturwandel bis zum Jahr 2038 zur Verfügung stellt. 14 Mrd. Euro davon hat der Bund für zahlreiche Projekte von Ländern und Kommunen zugesagt.

Davon fließen 2,4 Mrd. Euro in den sächsischen Teil des Lausitzer Reviers (135 Mio. Euro pro Jahr) sowie 1,08 Mrd. Euro in den sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers (61 Mio. Euro pro Jahr).

Zudem hat der Bund eine Außenstelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Weißwasser angesiedelt mit demnächst über 300 Beschäftigten. Zwei Großforschungszentren sollen die Regionen zum Wissenschaftsstandort machen und Verkehrsinfrastrukturprojekte sollen die Erschließung und Anbindung der Reviere für die Zukunft attraktiv machen.

Zur Stärkung und Schaffung unmittelbarer Ausbildungs- und Arbeitsplätze führten wir eigene Projekte und Programme durch. Bis 2026 setzen wir insgesamt circa 1,3 Mrd. Euro in Strukturentwicklungsprojekten ein. Davon über 40 Prozent in den zentralen Schwerpunktbereichen Forschung und Verkehr.

Ein Findlingspark mit einem Braunkohlekraftwerk im Hintergrund. Text: 1,3 Milliarden Euro für Projekte zur Strukturentwicklung in den Kohleregionen.

Neue Akzente im Ländlichen Raum - Zukunftsinitiative simul⁺ weiterentwickelt

Wir entwickelten die Zukunftsinitiative simul+ weiter, damit im ländlichen Raum neue Akzente in der Umwelt-, Kreislauf-, Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft gesetzt werden können.

Der simul+InnovationHub wurde zur wichtigsten Plattform für innovationsgesteuerte Regionalentwicklung in Sachsen ausgebaut. Zum Netzwerk gehören über 2.000 Partner, darunter 15 Hochschulen. Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung können sich hier vernetzen, um so gemeinsam regionale Zukunftsprojekte ins Leben zu rufen und zu unterstützen.

Der simul+InnovationHub ist im aktuellen Doppelhaushalt mit 9,9 Mio. Euro für die innovationsgestützte Regionalentwicklung ausgestattet.

Bezahlbare Wohnräume - Wohnraumförderung weiterentwickelt

Wir konzipierten die Wohnraumförderung mittels der drei Förderrichtlinien »Familienwohnen«, »preisgünstiger Mietwohnraum« und »gebundener Mietwohnraum« neu.

Die neue Wohnraumförderung unterstützt die Schaffung und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum in Stadt und Land mit insgesamt 167 Mio. Euro im Jahr.

Verbessern und ausbauen konnten wir auch die Eigentumsförderung für Familien und fügten das Programm »Jung kauft Alt« neu ein. Familien, die ein älteres Gebäude kaufen und sanieren, können damit 50.000 Euro Darlehen als Bonus erhalten.

Mit der neuen Richtlinie »preisgünstiger Mietwohnraum« führten wir zudem die Förderung der Sanierung von bezahlbaren Sozialwohnungen außerhalb der Großstädte ein.

Im Doppelhaushalt 2021/2022 stehen für die drei Förderrichtlinien insgesamt 279 Mio. Euro zur Bewilligung zur Verfügung.

Eine Familie mit Umzugskartons. Text: 167 Millionen Euro für bezahlbaren Wohnraum in Sachsen.

Bewährte Förderprogramme für die ländliche Entwicklung fortgeführt und weiterentwickelt

Mit den europäischen Programmen und Bundesprogramme, die jeweils mit Landesmitteln unterstützt wurden, beförderten wird die Entwicklung des ländlichen Raumes in Sachsen zusätzlich.

LEADER - freie Gestaltungsmöglichkeiten in der regionalen Entwicklung

Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes setzen wir auf das Instrument LEADER. Die Akteure im ländlichen Raum können nahezu flächendeckend die Vorteile eigenständiger Strategien, einschließlich der Verantwortung für ihr Budget, nutzen.

An freien Gestaltungsmöglichkeiten in der regionalen Entwicklung halten wir fest und übertragen weiterhin die Verantwortung für die Verwendung der Fördermittel an die LEADER-Gebiete. Dem ländlichen Raum kommen allein mit LEADER von 2014 bis 2022 Fördermittel in Höhe von 569 Mio. Euro zugute.

INTERREG - Stärkung des sächsisch-tschechischen und sächsisch-polnischen Grenzraums

Mit der Fortführung der Programme »Interreg Sachsen – Tschechien« und »Interreg Polen – Sachsen« in der Förderperiode 2021 bis 2027 verbinden wir auch zukünftig die Stärkung des sächsisch-tschechischen und sächsisch-polnischen Grenzraums.

Dies gewährleisten wir durch Projekte, die den grenzübergreifenden Zusammenhalt fördern und Entwicklungshindernisse in den Grenzregionen beseitigen. Für die Förderperiode mit Tschechien von 2021 bis 2027 stehen 152,3 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm reichten wir am 1. März 2022 bei der EU-Kommission zur Genehmigung ein. Für Projekte mit Polen liegen in der neuen Förderperiode 60,3 Mio. Euro vor. Das Programm »Interreg Polen – Sachsen« reichten wir am 17. Februar 2022 bei der EU-Kommission zur Genehmigung ein.

Stärkung von Dörfern und Kleinstädten - Programm »VITALE DORFKERNE« fortgeführt

Über das Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« fließen darüber hinaus jährlich weitere 25 Mio. Euro in die Dörfer und Kleinstädte. Mit diesem Programm machen wir Ortszentren attraktiver und stärken diese.

Von 2016 bis 2021 unterstützten wir insgesamt 323 Vorhaben mit Fördermitteln in Höhe von 110 Mio. Euro.

Ein Dorf in einer hügeligen Landschaft. Text: Mit dem Programm »VITALE DORFKERNE« stärken wir Ortszentren mit jährlich 25 Millionen Euro.
 

Zu den weiteren Themengebieten:

zurück zum Seitenanfang